Zitat von Charlie24
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Keine Ankündigung bisher.
Verlustvortrag Studium Zweitausbildung
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Irgendwas mit Veranlagungszeitraum von 4 Jahren.
Das ist allerdings kein ELSTER-Thema sondern Steuerrecht.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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