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Verlustvortrag Studium Zweitausbildung

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    #16
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Finanzämter begründen ihre Bescheide für gewöhnlich.
    Irgendwas mit Veranlagungszeitraum von 4 Jahren.

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      #17
      Irgendwas mit Veranlagungszeitraum von 4 Jahren.
      Einspruch einlegen, die 4 Jahre gelten zwar für die Einkommensteuer, für die Verlustfeststellung gelten aber 7 Jahre.

      Das ist allerdings kein ELSTER-Thema sondern Steuerrecht.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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