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Verlustvortrag Studium Zweitausbildung

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    Verlustvortrag Studium Zweitausbildung

    Hi,
    ich habe nach einer Ausbildung meinen Bachelor und Master in den Jahre 2018 bis 2024 absolviert. Nun möchte ich für die Jahre 2018 bis 2024 einen Verlustvortrag geltend machen, da ich in diesen Jahren kein Einkommen hatte. Muss ich bei Elster nun zusätzlich das Kreuz bei "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" setzen oder reicht das Kreuz bei Einkommensteuererklärung?

    #2
    Muss ich bei Elster nun zusätzlich das Kreuz bei "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" setzen oder reicht das Kreuz bei Einkommensteuererklärung?
    Wenn du keine steuerpflichtigen Einkünfte hattest, ist das Kreuz bei Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zu setzen.

    Bachelor ist normalerweise Erstausbildung, aber du hast wohl bereits vorher eine Ausbildung abgeschlossen, was du wahrscheinlich belegen musst.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Für die Jahre 2018 bis 2020 ist keine Antragsveranlagung mehr möglich, so dass das Kreuz bei Einkommensteuererklärung mE falsch ist und nur Verlustfeststellung sinnvoll ist.

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        #4
        Zitat von multi Beitrag anzeigen
        Für die Jahre 2018 bis 2020 ist keine Antragsveranlagung mehr möglich, so dass das Kreuz bei Einkommensteuererklärung mE falsch ist und nur Verlustfeststellung sinnvoll ist.
        Meiner Recherche nach kann man bis zu 7 Jahre rückwirkend noch eine Steuererklärung abgegeben, falls es sich um eine Zweitausbildung handelt.

        Kommentar


          #5
          Meiner Recherche nach kann man bis zu 7 Jahre rückwirkend noch eine Steuererklärung abgegeben, falls es sich um eine Zweitausbildung handelt.
          Die 7 Jahre gelten nur für die Verlustfeststellung und nicht für eine Antragsveranlagung zur Einkommensteuer. Ein Pflichtveranlagungsfall bist du ja nicht.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Die 7 Jahre gelten nur für die Verlustfeststellung und nicht für eine Antragsveranlagung zur Einkommensteuer. Ein Pflichtveranlagungsfall bist du ja nicht.
            Also kann ich für 2018 keine Werbungskosten geltend machen? Dann sind die ganzen online Quellen und Steuer Bots falsch?

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              #7
              Also kann ich für 2018 keine Werbungskosten geltend machen?
              Das ist im Rahmen der Verlustfeststellung maximal für die letzten 7 Jahre möglich, da gehört doch 2018 noch dazu.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Das ist im Rahmen der Verlustfeststellung maximal für die letzten 7 Jahre möglich, da gehört doch 2018 noch dazu.
                Also setze ich nur ein Kreuz bei Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags und das Kreuz bei Einkommensteuererklärung nehme ich dann raus?

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                  #9
                  Genau so!

                  Aber es ist vollkommen egal was Du da anhakst, das Finanzamt wird die Verlustfeststellung auf alle Fälle durchführen, wenn sich ein entsprechender Verlust ergibt.

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                    #10
                    Hallo grafzahl2020!

                    Die Suche nach "Verlustfeststellung" hat u.a. zu folgendem Treffer geführt:

                    https://forum.elster.de/anwenderforu...ekt-beantragen

                    Fazit: Man muss nicht immer dieselben Fragen der community stellen - man muss auch nicht warten, bis irgendeine doofe und unmenschliche KI eine Antwort ausspruckt - man kann einfach das geballte analoge Wissen der community über das Suchfeld durchforschen!

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
                      Hallo grafzahl2020!

                      Die Suche nach "Verlustfeststellung" hat u.a. zu folgendem Treffer geführt:

                      https://forum.elster.de/anwenderforu...ekt-beantragen

                      Fazit: Man muss nicht immer dieselben Fragen der community stellen - man muss auch nicht warten, bis irgendeine doofe und unmenschliche KI eine Antwort ausspruckt - man kann einfach das geballte analoge Wissen der community über das Suchfeld durchforschen!
                      Ich habe die Frage nur gestellt, da ich vom Finanzamt einen Ablehnungsbescheid für 2018 bekommen habe.

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                        #12
                        Zitat von grafzahl2020 Beitrag anzeigen

                        Ich habe die Frage nur gestellt, da ich vom Finanzamt einen Ablehnungsbescheid für 2018 bekommen habe.
                        Was wurde beantragt, was wurde abgelehnt? Ich dachte, der Unterschied zwischen Antragsveranlagung zur ESt und Feststellung eines verbleibenden Verlusts wäre klar geworden.

                        (Mal ganz unabhängig davon, dass das ganze nichts mit Elster an sich zu tun hat).

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                          #13
                          Ich habe die Frage nur gestellt, da ich vom Finanzamt einen Ablehnungsbescheid für 2018 bekommen habe.
                          Falls du per Einkommensteuererklärung eine Veranlagung zur Einkommensteuer beantragt hast, wurde die natürlich abgelehnt.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Ne ich habe das Kreuz nur bei Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags gesetzt und trotzdem wurde der Antrag abgelehnt.

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                              #15
                              Finanzämter begründen ihre Bescheide für gewöhnlich.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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