Zitat von Charlie24
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Pflegeheimkosten in Anlage 'Außergewöhnliche Belastungen'
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Zitat von Telepeter Beitrag anzeigenDie Behindertenpauschbeträge gibt es völlig unabhängig vom Anfall tatsächlicher Kosten. Gleiches gilt für die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale. Es sind eben beides Pauschbeträge. Natürlich kann man nicht zusätzlich noch die tatsächlichen Kosten geltend machen - hier gilt "entweder Pauschbetrag oder Einzelnachweis".
Zitat von Telepeter Beitrag anzeigenDen Pflegepauschbetrag kann nicht der Betroffene selbst sondern nur die Pflegeperson geltend machen. Wenn der Vater das ganze Jahr im Heim gelebt hat und
deshalb nur ein unwesentlicher Teil der Pflegeleistungen privat geleistet wurde gibt es den NICHT.
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Zitat von Trekker Beitrag anzeigenSo genannte atypische behinderungsbedingte Kosten können zusätzlich zum Behinderungspauschbetrag geltend gemacht werden. Dies sind z. B. Eigenanteile für ärztl. Behandlung oder Reha, Fahrtkosten zum Arzt, Krankenhaus oder Reha, ...
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Zitat von Trekker Beitrag anzeigen
Ich bekomme den Pflegepauschbetrag zusätzlich zu den Freibeträgen für Behinderte, aber für mein behindertes Kind, weshalb es da passt.
Behindertenpauschbetrag und Pflegepauschbetrag können in einer Veranlagung gleichzeitig geltend gemacht werden, wenn der von der Behinderung oder der Pflegebedürftigkeit Betroffene unterschiedliche Personen sind.
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Zitat von Telepeter Beitrag anzeigenAuch das ist natürlich richtig und ist bei mir genau so, ich habe einen GdB und meine Mutter wohnt bei uns mit Pflegegrad 3.
Behindertenpauschbetrag und Pflegepauschbetrag können in einer Veranlagung gleichzeitig geltend gemacht werden, wenn der von der Behinderung oder der Pflegebedürftigkeit Betroffene unterschiedliche Personen sind.
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Zitat von Trekker Beitrag anzeigenDas ist nicht ganz richtig. Ich übernehme nämlich beide Pauschbeträge (den Behinderten- und den Pflegepauschbetrag) vom Kind.
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