Zitat von Charlie24
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Keine Ankündigung bisher.
Pflegeheimkosten in Anlage 'Außergewöhnliche Belastungen'
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Das dürfte vor allem dann so sein, wenn die stationäre Pflege ganzjährig war und entsprechende Kosten angefallen sind. Wenn das nur während eines Teiles des Jahres der Fall war muss man schauen, ob man mit dem Behindertenpauschbetrag günstiger fährt, weil der immer als Jahresbetrag berücksichtigt wird, auch wenn die Voraussetzungen nur während eines Teiles des Jahres vorgelegen haben.
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Das fettgedruckte ist nicht ganz richtig. So genannte atypische behinderungsbedingte Kosten können zusätzlich zum Behinderungspauschbetrag geltend gemacht werden. Dies sind z. B. Eigenanteile für ärztl. Behandlung oder Reha, Fahrtkosten zum Arzt, Krankenhaus oder Reha, behindertengerechtes Umrüsten eines Pkw, behindertengerechter Neu- oder Umbau usw. Ich mach hier immer die Selbstbehalte und andere nicht von meiner KK erstatteten Kosten sowie die Fahrtkosten zu Ärzten usw. geltend. Die egalisieren teilweise die zumutbare Eigenbelastung.Zitat von Telepeter Beitrag anzeigenDie Behindertenpauschbeträge gibt es völlig unabhängig vom Anfall tatsächlicher Kosten. Gleiches gilt für die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale. Es sind eben beides Pauschbeträge. Natürlich kann man nicht zusätzlich noch die tatsächlichen Kosten geltend machen - hier gilt "entweder Pauschbetrag oder Einzelnachweis".
Ich bekomme den Pflegepauschbetrag zusätzlich zu den Freibeträgen für Behinderte, aber für mein behindertes Kind, weshalb es da passt.Zitat von Telepeter Beitrag anzeigenDen Pflegepauschbetrag kann nicht der Betroffene selbst sondern nur die Pflegeperson geltend machen. Wenn der Vater das ganze Jahr im Heim gelebt hat und
deshalb nur ein unwesentlicher Teil der Pflegeleistungen privat geleistet wurde gibt es den NICHT.
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Das ist richtig und betrifft vor allem Krankheitskosten, die nichts mit der Behinderung zu tun haben. Beispiel: Wenn ich den Behindertenpauschbetrag bekomme, weil ich taub bin, kann ich trotzdem noch die Kosten des Reha-Aufenthaltes nach einem Oberschenkelhalsbruch geltend machen.Zitat von Trekker Beitrag anzeigenSo genannte atypische behinderungsbedingte Kosten können zusätzlich zum Behinderungspauschbetrag geltend gemacht werden. Dies sind z. B. Eigenanteile für ärztl. Behandlung oder Reha, Fahrtkosten zum Arzt, Krankenhaus oder Reha, ...
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Auch das ist natürlich richtig und ist bei mir genau so, ich habe einen GdB und meine Mutter wohnt bei uns mit Pflegegrad 3.Zitat von Trekker Beitrag anzeigen
Ich bekomme den Pflegepauschbetrag zusätzlich zu den Freibeträgen für Behinderte, aber für mein behindertes Kind, weshalb es da passt.
Behindertenpauschbetrag und Pflegepauschbetrag können in einer Veranlagung gleichzeitig geltend gemacht werden, wenn der von der Behinderung oder der Pflegebedürftigkeit Betroffene unterschiedliche Personen sind.
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Das ist nicht ganz richtig. Ich übernehme nämlich beide Pauschbeträge (den Behinderten- und den Pflegepauschbetrag) vom Kind.Zitat von Telepeter Beitrag anzeigenAuch das ist natürlich richtig und ist bei mir genau so, ich habe einen GdB und meine Mutter wohnt bei uns mit Pflegegrad 3.
Behindertenpauschbetrag und Pflegepauschbetrag können in einer Veranlagung gleichzeitig geltend gemacht werden, wenn der von der Behinderung oder der Pflegebedürftigkeit Betroffene unterschiedliche Personen sind.
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Ok, ja das ist eine weitere Ausnahme. Richtig. Wobei Du nur den Behindertenpauschbetrag vom Kind "übernimmst" während Du den Pflegepauschbetrag für die Pflege des Kindes bekommst. Ganz schön kompliziert.Zitat von Trekker Beitrag anzeigenDas ist nicht ganz richtig. Ich übernehme nämlich beide Pauschbeträge (den Behinderten- und den Pflegepauschbetrag) vom Kind.
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