Was hast Du in Zeile 24 der Seite 1 - Allgemeine Angaben zur unterstützten Person in der Anlage Unterhalt eingetragen?
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UNTERHALTSAUFWENDUNGEN NACH §33a Abs.1EStG
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Meinen Vor- bzw NachnamenFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Ich habe mir die Anlage Unterhalt angesehen. Es ist so gemeint, wie Telepeter geschrieben hatFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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Zitat von Fabbash123 Beitrag anzeigenBei mir steht aber in Zeile 24 Name,Vorname des im selben Haushalt lebenden Lebenspartner der unterstützten Person“ und das bin ich doch
es könnte ja zum Beispiel sein, dass du deine Eltern mit Unterhaltszahlungen unterstützt. Dann hätte der Unterhaltsempfänger (zB. deine Mutter) einen Ehegatten im gleichen Haushalt (eben deinen Vater). Dafür ist dieses Feld gedacht.
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Hallo ich habe auch eine Frage bezüglich der Anlage Unterhalt.
Ich habe sie ausgefüllt und meinen Lebenspartner als unterstütze Person eingetragen, es kommt in Elster kein Fehler, jedoch wird mir bei den außergewöhnlichen Belastungen nichts berechnet und dementsprechend hoch fällt die Nachzahlung aus. Früher hat es eine STBín gemacht da hat das funktioniert, aber das Elster mag einfach nicht so wie es soll. In der Berechnung steht nur dieser Text:
Es wurde der Abzug von Unterhaltsleistungen für mindestens eine Person beantragt, die nicht in
gerader Linie mit dem/der Steuerpflichtigen verwandt ist. Für diese Person wurden keine
Abzugsbeträge ermittelt.
Überprüfen Sie bitte die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen im Zusammenhang mit den
Unterhaltsleistungen (die Zahl der unterstützten bzw. der im Haushalt lebenden Personen angeben).
Ich sitze jetzt schon eine gefühlte Ewigkeit davor und seh den "Fehler" wohl nicht.
Evtl. kann mir jemand helfen, danke schon mal und Gruß
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Anschrift des Haushalts und Personen die in diesem Leben = 2 ich und mein Partner,
Unterhaltszeitraum: 01.01.-31.12.
Unterhaltszahlung: hab ich den Betrag von 9.984 eingetragen, ich mache das Jahr 2022 und der Zeitraum dazu 01.01.-31.12.
Unterstützte Person: dessen ID, Name, Geb.datum, Familienstand=ledig.
Beim Verwandtschaftsverhältnis habe ich aus der Vor-Erklärung der STBin Lebensgefährte im Zeitraum 01.01.-31.12. übernommen und dann noch Haken bei Die unterstützte Person lebte während des ganzen Kalenderjahres in meinem inländischen Haushalt.
Haken bei Unterhaltsberechtigt, niemand Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für Kinder
dann noch Haken bei Vermögen, kein oder geringes Vermögen
und noch bei keine weitere Person hat zum Unterhalt der Person beigetragen
Angaben zu Einkünfte, Haken bei keine
Das war es dann auch schon, bei der Berechnung wird aber leider keine agB abgezogen, außer eben meine Behinderung.
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Ich hab das mal versucht nachzustellen und komm da jetzt leider auch nicht weiter. Hast Du eine Anlage Kind ausgefüllt? In welchem Haushalt lebt das Kind? Du hast ja den
Zitat von Wuschel2007 Beitrag anzeigenHaken bei Unterhaltsberechtigt
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Woraus soll sich denn eine Unterhaltsberechtigung des Lebenspartners Dir gegenüber ergeben? Das wäre nur denkbar wenn Ihr gemeinsame kleine Kinder hättet und er sie versorgt. Einschlägig dürfte in Eurem Fall vielmehr die Alternative "Die unterstützte Person ist nicht unterhaltsberechtigt, jedoch wurden oder würden bei ihr wegen der Unterhaltszahlungen öffentliche Mittel gekürzt oder nicht gewährt." Kreuz das mal an und schau, ob sich was ändert.
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Hallo nochmal,
es handelt sich hierbei auch nicht um Kinder, der Unterhalt ist dafür da weil ich behindert bin und mein Partner mich betreut. Die alte STBin hat es ja auch so hin und beim Finanzamt auch durchbekommen. Nur ich bekomme es eben nicht in die Berechnung bei Elster mit rein. Hier nochmal detailiert welche Haken ich genau gesetzt habe:
Die unterstützte Person lebte während des ganzen Kalenderjahres 2022 in meinem inländischen Haushalt
Während des ganzen Kalenderjahres 2022 hatte niemand für die unterstützte Person Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für Kinder.
Die unterstützte Person hatte während des gesamten Kalenderjahres 2022 kein oder nur geringes Vermögen (je nach Wohnsitzstaat maximal 15.500 Euro, bei Ehegatten / Lebenspartnern im gemeinsamen Haushalt insgesamt maximal 31.000 Euro)
Keine weitere Person hat zum Unterhalt der unterstützten Person beigetragen.
Keine Einkünfte und Bezüge und keine öffentlichen Ausbildungshilfen im Kalenderjahr.
Das habe ich alles bei der Person angegeben, in der Berechnung ist nichts zu sehen, danke.
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Alles richtig - nur es besteht eben kein Unterhaltsanspruch wenn Ihr nicht verheiratet oder verwandt seid.
Allerdings wird der "tatsächliche Unterhaltstransfer" in einer Beziehung wie ein Unterhaltsanspruch behandelt, wenn die unterstützte Person wegen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft keine Sozialleistungen bekommen kann.
Hast Du das Kreuz insofern an der richtigen Stelle gemacht (Zeile 41)?
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Der Partner bekommt keine Sozialleistungen, eben weil er mich betreut und das ganze sozusagen unentgeltlich.
Den Haken in Zeile 41 hatte ich nicht gesetzt, jetzt wo ich ihn gesetzt habe, stimmt auch die Berechnung. Den habe ich wohl die ganze Zeit übersehen bzw. mißverstanden. Dann steht ja einer Abgabe jetzt nichts mehr im Weg. Vielen Dank Telepeter!
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