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UNTERHALTSAUFWENDUNGEN NACH §33a Abs.1EStG

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    #46
    Mir wird leider immer noch dieser Fehler beim Unterhalt angezeigt und es wird nichts angerechnet.
    beim Verwandschaftsverhältnis habe ich Mutter meines Kindes angegeben.

    Überprüfen Sie bitte das Verwandtschaftsverhältnis für die Personen, für die Sie einen Abzug von Unterhaltsleistungen beantragen.

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      #47
      Anonymisiere bitte mal die Anlage Unterhalt, mach einen Ausdruck mit ELSTER und lade den hier hoch (nur die Anlage Unterhalt). Wir hatten jetzt schon so viele Hinweise gegeben dass es eigentlich funktionieren müsste. Den Fehler finden wir nur, wenn wir die Anlage sehen.

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        #48
        Bei dem Rest habe ich keine Angaben gemacht, bzw. Elterngeld habe ich unter Sozialleistungen eingetragen.
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        Diese Galerie hat 3 Bilder

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          #49
          Wieso hatte denn jemand Anspruch auf Kindergeld für Deine Lebensgefährtin? Ist sie selber noch ein Kind?

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            #50
            Sie muss kein Kind sein, sie könnte auch unter 25 und noch in Ausbildung sein. Ist das der Fall? Wenn nein ist der Eintrag in Zeile 26 falsch, dort muss dann NEIN stehen.

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              #51
              Okay jetzt erscheint das
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                #52
                Dieser Hinweis ist inhaltlich falsch, weil es Unterhaltsansprüche nicht nur zwischen Verwandten gibt, sondern auch zwischen Ehegatten und, wie in Deinem Fall, zwischen Eltern eines nichtehelichen Kindes. Hast Du die Frage in Zeile 29 "Die unterstützte Person ist als Kindesmutter / Kindesvater gesetzlich unterhaltsberechtigt (bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes)." mit "ja" beantwortet?

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                  #53
                  Okay danke jetzt kommt schon mal eine Berechnung. Jetzt habe ich noch eine Frage und zwar das Elterngeld und Mutterschaftsgeld muss auch noch unter Sozialleistungen/übrige Bezüge angegeben werden ? Kann ich von den Beträgen noch was abziehen? Freibeträge oder Arbeitnehmerfreibträge oder sowas ?

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                    #54
                    Zitat von Fabbash123 Beitrag anzeigen
                    Okay danke jetzt kommt schon mal eine Berechnung. Jetzt habe ich noch eine Frage und zwar das Elterngeld und Mutterschaftsgeld muss auch noch unter Sozialleistungen/übrige Bezüge angegeben werden ? Kann ich von den Beträgen noch was abziehen? Freibeträge oder Arbeitnehmerfreibträge oder sowas ?
                    Ja, das sind Bezüge. Den Freibetrag zieht das Berechnungsprogramm selbst ab.

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                      #55
                      Hallo, ich bin gerade bei Unterhaltzahlungen an Student ab 25 und komme gar nicht klar. Ich würde ganz herzlich um Hilfe bitten. Das Kind hat am 8.12.24 seine 25. Geburtstag. Kindergeld hat auch für alle 12 Monate bekommen. Wohnsitz ist in Berlin, studiert aber in Ausland, in PL . Wir bezahlen Studiengebühren und alles. Es wäre mir lieber mindestens 1 Monat , Dh Dezember als Unterhaltzahlung einzutragen. Geht das überhaupt ? Wenn ja, was ist einzutragen als Wohnsitzstaat ?
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                        #56
                        Wenn das Kind nich einen Tag im Dezember unter 25 war bekommt es für den ganzen Monat Kindergeld - ist ja auch so geschehen. Damit ist die Anlage Unterhalt erst ab 2025 möglich. Du kannst aber in der Anlage Kind den Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung eines volljährigen Kindes (Zeile 51) geltend machen.

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