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Ausländische Quellensteuer in Anlage FE-KAP (zur Erklärung ESt 1B)

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    Ausländische Quellensteuer in Anlage FE-KAP (zur Erklärung ESt 1B)

    Ich habe zwei Fragen zur Anlage FE-KAP (zur Erklärung ESt 1B)

    A) In Bankbelegen habe ich “Auf die KESt angerechnete ausländische Quellensteuer”, gehört das in Zeile 46 “Angerechnete ausländische Steuern”?

    B) In Bankbelegen habe ich “Anrechenbare ausländische Quellensteuer” , gehört das in Zeile 47 “Anrechenbare noch nicht angerechnete ausländischen Steuern”?

    Die Beträge der Bankbelege sind für beide Fälle A) und B) immer identisch, was ist da überhaupt der Unterschied?


    Meine Verwirrung kommt von den sehr ähnlichen, aber vermutlich NICHT identischen Begriffen.

    #2
    Hallo,

    die Zeilennummern sind korrekt (leicht anders als in der normalen Anlage KAP, daher stimmen die Nummern auf den Steuerbescheinigungen leider nicht - wer denkt sich nur immer solchen Unsinn aus?).
    Aufgrund der Formulierung der Zitate gehe ich davon aus, dass es sich um inländische Banken handelt. Richtig?

    Die Beträge der Bankbelege sind für beide Fälle A) und B) immer identisch,
    Das kann nicht sein (bzw. nur in einem recht unwahrscheinlichen Zufall).

    Die angerechneten Quellensteuern sind - wie der Name schon sagt - bereits angerechnet, also von den Abgeltungssteuern abgezogen.
    Die anrechenbaren (also nicht angerechneten) Quellensteuern sind hingegen nur bescheinigt (etwa weil es nicht genügend Abgeltungsteuer gab); ggf. rechnet das Finanzamt diese Steuern noch an (auf von anderen Banken abgeführte Abeltungsteuern - die übrigens in dem Fall auch erklärt werden sollten).

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      Danke für die Antwort.
      Es geht nicht um die Zeilennummern, die tauchen auf den Bankbelegen gar nicht auf, sondern nur in der JStBesch der Bank, die mir aber nichts nützt, weil es um Aufteilung zwischen zwei Beteiligten geht, daher auch die FE-KAP und nicht KAP. Zeilennummern der KAP in die Zeilen der FE-KAP umzusetzen krieg ich hin.

      Ja, eine inländische grosse deutsche Bank und es gibt nur die eine.

      Unklar bleibt warum die Beträge gleich sind und ob ich beide Beträge eintragen muss oder nicht.
      Ich muss mich aber leider korrigieren, FE-KAP 3, 43-46 hol ich aus der JStBesch der Bank.
      Das Problem liegt in FE-KAP 63, 103-107 (für jeden Beteiligten einzeln). Trage ich beide Beträge ein und wenn ja, wo?

      Ich habe hier rund 80 Bankbelege in denen die beiden Beträge wie beschrieben IMMER gleich sind, siehe Beispiel Screenshot. Allesamt US Aktien.
      ELSTER Screenshot 2025-01-25 at 11.50.07.png
      Zuletzt geändert von IAMsHelfer; 25.01.2025, 13:14.

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        #4
        Dein Screenshot zeigt doch nicht die Steuerbescheinigung, sondern eine von 80 Einzelabrechnungen, in denen u. a. steht, dass die anrechenbare

        ausländische Quellensteuer auch vollständig angerechnet wurde. Es muss doch für das Jahr 2023 eine Steuerbescheinigung geben, aus der

        man die Jahresbeträge für die Gemeinschaft ablesen kann. Die Aufteilung auf die Beteiligten muss man sowieso selbst rechnen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Richtig erkannt, ich mache die Aufteilung unter den Beteiligten.
          Die summarischen Beträge aus der JStBesch gehen in Z 43 - 46 der FE-KAP, ein Feld "Anrechenbare noch nicht angerechnete ausländischen Steuern" gibt es in der JStBesch nicht, sondern nur in den Einzelbelegen (Screenshot). Müssen nun beide Beträge aus dem Einzelbeleg eingetragen werden oder nicht? Die Wortwahl im Bank-Beleg und FE-KAP ist nicht unbedingt selbsterklärend und logisch.

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            #6
            Anrechenbare noch nicht angerechnete ausländischen Steuern" gibt es in der JStBesch nicht, sondern nur in den Einzelbelegen (Screenshot).
            Klar, laut Einzelbeleg wurde die anrechenbare ausländische Quellensteuer ja vollständig angerechnet, das habe ich doch im Beitrag '#4 bereits geschrieben.

            Dann verbleibt keine Anrechenbare noch nicht angerechnete ausländische Steuer. Nur die Werte aus der Jahressteuerbescheinigung sind in der FE-KAP zu erfassen !
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              das habe ich doch im Beitrag '#4 bereits geschrieben!
              Geschrieben ja, es ist nur für einen materiefremden Korrespondenten wie mich erst nach neuerlicher Erläuterung mit anderer Wortwahl vollständig klar geworden. Auf das offenbar mögliche Konzept, dass Steuer in anderen Fällen eben nicht vollständig angerechnet sein könnte, sollten wir besser hier nicht eingehen.


              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Nur die Werte aus der Jahressteuerbescheinigung sind in der FE-KAP zu erfassen !
              Das stimmt nicht, denn für die Aufteilung müssen die mit der Hand addierten Beträge der Einzelbelege sehr wohl in die FE-KAP eingetragen werden.

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                #8
                Das stimmt nicht, denn für die Aufteilung müssen die mit der Hand addierten Beträge der Einzelbelege sehr wohl in die FE-KAP eingetragen werden.
                Wofür soll das gut sein ? Die Steuerbescheinigung enthält die Jahressummen für die Gemeinschaft. Du kennst die Anzahl der Beteiligten und

                den allgemeinen Verteilungsschlüssel. Danach muss aufgeteilt werden. Warum sollte da etwas addiert werden müssen ?
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Wofür soll das gut sein ? Die Steuerbescheinigung enthält die Jahressummen für die Gemeinschaft. Du kennst die Anzahl der Beteiligten und

                  den allgemeinen Verteilungsschlüssel. Danach muss aufgeteilt werden. Warum sollte da etwas addiert werden müssen ?
                  Die Aufteilung erfolgte nicht nach einem Schlüssel (zb x Prozent je Aktie) sondern nach einem Schema wo für jede Aktie eine anderer Anteil zugewiesen wurde. Manche sind ähnlich, eine wenige sogar gleich, aber wir müssen dank des Schemas jede Aktie einzeln anfassen.

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                    #10
                    ... sondern nach einem Schema wo für jede Aktie eine anderer Anteil zugewiesen wurde.
                    Dann viel Spaß beim Rechnen ! Die Zeilen 47 und 107 der Anlage FE-KAP bleiben trotzdem leer.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Hallo,

                      in dem Beleg der Bank wird das Zwischenergebnis "Anrechenbare ausländische Quellensteuer" berechnet, um es dann ggf. anzurechnen (was hier geschehen ist). Daher sprechen wir hier nur von angerechneten Quellensteuern (Zeile 46).
                      Anrechenbare Quellensteuern sind etwas anders. Und grundsätzlich darf jeder Betrag nur in Zeile 46 oder in Zeile 47 einfließen, niemals aber in beiden Zeilen, das wäre doppelt.

                      Warum du das detailiert ausrechnen musst kann ich aber auch nicht nachvollziehen, um was für eine Gemeinschaft handelt es sich denn?
                      Normalerweise besitzt ja jeder einen Teil von Allem, nicht der eine Aktie* A und der andere Aktie* B. ???

                      *ich gehe mal von Aktien aus, alles andere ergibt für mich wenig Sinn

                      Übrigens verschenkt ihr wahrscheinlich 15% Quellensteuern, ich würde die Gemeinschaft baldstmöglichst auflösen.

                      Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                        #12
                        Zitat von reckoner Beitrag anzeigen

                        in dem Beleg der Bank wird das Zwischenergebnis "Anrechenbare ausländische Quellensteuer" berechnet, um es dann ggf. anzurechnen (was hier geschehen ist). Daher sprechen wir hier nur von angerechneten Quellensteuern (Zeile 46).
                        Anrechenbare Quellensteuern sind etwas anders. Und grundsätzlich darf jeder Betrag nur in Zeile 46 oder in Zeile 47 einfließen, niemals aber in beiden Zeilen, das wäre doppelt.
                        Danke für den wirklich gut erklärten Zusammenhang. Das half ungemein.

                        Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                        Warum du das detailiert ausrechnen musst kann ich aber auch nicht nachvollziehen, um was für eine Gemeinschaft handelt es sich denn?
                        Normalerweise besitzt ja jeder einen Teil von Allem, nicht der eine Aktie* A und der andere Aktie* B. ???

                        *ich gehe mal von Aktien aus, alles andere ergibt für mich wenig Sinn
                        Nur Aktien und Fonds. Es ist eine Erbengemeinschaft.
                        Bsp (mit frei erfundenen Zahlen):
                        Von Aktie A bekam Erbe-1 14 Stück, aber 6 Stück gingen an Erbe-2.
                        Bei Aktie B bekam Erbe-1 20 Stück, aber 64 Stück gingen an Erbe-2.
                        usw. usw. jede Aktie anders, manche ähnlich, wenige sogar gleich, eine Quote in Prozent gibt es nicht.


                        Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                        Übrigens verschenkt ihr wahrscheinlich 15% Quellensteuern, ich würde die Gemeinschaft baldstmöglichst auflösen.
                        Wir sind dabei die Gemeinschaft aufzulösen, die es seit Feb 2023 gibt. Die Bankbelege für 2023 (!!) liegen erst seit drei Wochen vor.
                        Aber wo verlieren wir derzeit was?

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                          #13
                          Von Aktie A bekam Erbe-1 14 Stück, aber 6 Stück gingen an Erbe-2.
                          Bei Aktie B bekam Erbe-1 20 Stück, aber 64 Stück gingen an Erbe-2.
                          Wer macht denn so ein Testament ? Vorausvermächtnisse und Teilungsanordnungen sind zwar nicht selten, aber in der Form habe ich das noch nie gesehen.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Hallo,

                            Von Aktie A bekam Erbe-1 14 Stück, aber 6 Stück gingen an Erbe-2.
                            Bei Aktie B bekam Erbe-1 20 Stück, aber 64 Stück gingen an Erbe-2.
                            usw. usw. jede Aktie anders, manche ähnlich, wenige sogar gleich, eine Quote in Prozent gibt es nicht.
                            Wer hat das so aufgeteilt? Wirklich der Erblasser?

                            Wenn es hingegen eine Erbauseinandersetzung war (ihr habt euch geeinigt, A bekommt das und B das) dann hättet ihr das auch vollziehen sollen (Depotübertrag auf die jeweiligen Erben). Ist es noch ein gemeinsames Depot dann muss man imho die Gesamtquoten anpassen.

                            Aber wo verlieren wir derzeit was?
                            Es wurden doch 30% Quellensteuern abgeführt. Und davon werden in Deutschland nur 15% angerechnet.

                            In den meisten Fällen zahlt man aber direkt nur 15% (die auch angerechnet werden). Das gilt so weit ich weiß aber nur für natürlicher Personen, nicht für GbRs (ohne Gewähr).

                            Stefan
                            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                              #15
                              Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                              Hallo,
                              Wer hat das so aufgeteilt? Wirklich der Erblasser?
                              Wenn es hingegen eine Erbauseinandersetzung war (ihr habt euch geeinigt, A bekommt das und B das) dann hättet ihr das auch vollziehen sollen (Depotübertrag auf die jeweiligen Erben). Ist es noch ein gemeinsames Depot dann muss man imho die Gesamtquoten anpassen.
                              Stefan
                              Das Depot existierte unangetastet in 2023 und wurde in 2024 aufgrund eines Erbauseinandersetzungsvertrags aufgelöst. Die ungewöhnlichen Anteile rühren aus dem Vertrag. Die Rechnerei über anteilige KESt kriege ich jetzt hin. Nur in 2023 treffen diese Anteil ja gar nicht zu. Anlage FB verlangt aber eine Angabe der Aufteilung. Müssen wir jetzt die Aufteilungsquoten aus 2024 auch auf 2023 anwenden? In 2023 gab es durchaus Veränderungen am Depot, zB durch auslaufende zeitbegrenzte Wertpapieranlagen.

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