Ich habe zwei Fragen zur Anlage FE-KAP (zur Erklärung ESt 1B)
A) In Bankbelegen habe ich “Auf die KESt angerechnete ausländische Quellensteuer”, gehört das in Zeile 46 “Angerechnete ausländische Steuern”?
B) In Bankbelegen habe ich “Anrechenbare ausländische Quellensteuer” , gehört das in Zeile 47 “Anrechenbare noch nicht angerechnete ausländischen Steuern”?
Die Beträge der Bankbelege sind für beide Fälle A) und B) immer identisch, was ist da überhaupt der Unterschied?
Meine Verwirrung kommt von den sehr ähnlichen, aber vermutlich NICHT identischen Begriffen.
A) In Bankbelegen habe ich “Auf die KESt angerechnete ausländische Quellensteuer”, gehört das in Zeile 46 “Angerechnete ausländische Steuern”?
B) In Bankbelegen habe ich “Anrechenbare ausländische Quellensteuer” , gehört das in Zeile 47 “Anrechenbare noch nicht angerechnete ausländischen Steuern”?
Die Beträge der Bankbelege sind für beide Fälle A) und B) immer identisch, was ist da überhaupt der Unterschied?
Meine Verwirrung kommt von den sehr ähnlichen, aber vermutlich NICHT identischen Begriffen.
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