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Steuererklärung für alte Schwiegermutter mit eigenem meinElster Konto erstellen

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    #31
    Hallo,

    Eigentlich habe ich ja ein Wiso Steuerprogramm von früher ...
    Damit geht glaube ich nichts mehr. Wenn dann brauchst du eine aktuelle Version.

    Für komplexere Steuern ist evtl Wiso o.ä. besser?
    Das kommt darauf an was für Kenntnisse du hast. Wir (also die die hier häufig antworten) können praktisch jede Steuererklärung mit Elster machen, sogar gewerbliche. Da sollte man dann aber schon ungefähr wissen, wie das geht (welche Formulare etc.).
    Eine einfache Einkommensteuererklärung mit Anlage N und/oder Anlage R sollte aber fast jeder auch mit Elster hinbekommen - ich bin da aber vielleicht nicht objektiv.

    Zu den Vorauszahlungen: Die wirst du nirgendwo sehen können, auch mit einer Fremdsoftware nicht.
    Wenn du den Einkommensteuerbescheid von 2023 hast (oder zumindest das Ergebnis daraus), dann kannst du davon ausgehen, dass die Vorauszahlungen in etwa der Nachzahlung entsprechen (soweit es mehr als 400 Euro waren). Für eine grobe Berechnung reicht das sicher.

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #32
      Zu den Vorauszahlungen: Die wirst du nirgendwo sehen können,
      Auf den Kontoauszügen der Schwiegermutter werden die sicher zu finden sein!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #33
        Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
        Hallo,

        Damit geht glaube ich nichts mehr. Wenn dann brauchst du eine aktuelle Version.

        Das kommt darauf an was für Kenntnisse du hast. Wir (also die die hier häufig antworten) können praktisch jede Steuererklärung mit Elster machen, sogar gewerbliche. Da sollte man dann aber schon ungefähr wissen, wie das geht (welche Formulare etc.).
        Eine einfache Einkommensteuererklärung mit Anlage N und/oder Anlage R sollte aber fast jeder auch mit Elster hinbekommen - ich bin da aber vielleicht nicht objektiv.

        Zu den Vorauszahlungen: Die wirst du nirgendwo sehen können, auch mit einer Fremdsoftware nicht.
        Wenn du den Einkommensteuerbescheid von 2023 hast (oder zumindest das Ergebnis daraus), dann kannst du davon ausgehen, dass die Vorauszahlungen in etwa der Nachzahlung entsprechen (soweit es mehr als 400 Euro waren). Für eine grobe Berechnung reicht das sicher.

        Stefan
        Hallo,
        also ich habe eine aktuelle Wiso SW weil ich die immer weiter behalten(-zahlt) habe. Nur nicht genutzt... .
        Da die EstErkl für die Schwiegermama eien sehr simple ist, dachte ich mir dass ich mich mal direkt an Elster heranwage, was ja auch - dank Eurer Hilfe !- gut klappt bisher.

        Das mit den Vorauszahlungen ist soz. eine erste Erfahrung die ich mit Elster mache. Als ich gestern erst "1200€ Nachzahlung" in der Elster SW Prüfung sah erschrak ich erst mal weil wir letztes Jahr via Steuerberater 150€ Rückzahlung (plus 500€ Stbrechnung !) bekamen. Da dachte ich erst dass ich in meiner Unerfahrenheit was falsch gemacht habe. So gesehen ist das Wort "Nachzahlung" in der Elster Vorab Prüfung schlecht gewählt weil es ja eigentlich die Jährliche Steuerlast ist. Auch dass in Elster kein Hinweis auf "Berücksichtigung von Vorabzahlungen" etc. zu finden ist, ist für Novizen wie mich nicht hilfreich. Im Vergleich mit Bescheid 2023 kam ich zwar relativ schnell auf den Schluss dass da was abgezogen werden muss, nur warf das neue überflüssige Fragen auf, wie "was habe ich übersehen/falsch gemacht?", "kann mach Vorsteuer in Elster eintragen", " wie macht es der Steuerberater?" --> Elster ohne Hilfestellung plus Vorjahresbescheid als Blaupause geht kaum.

        Die Kontoauszüge habe ich inzwischen auch gefilzt und weiss was in 2024 schon abgebucht wurde. Daraus ergibt sich eine geringere Nachzahlung von ca 250€, aber jetzt ist ja alles klar.

        In diesem Sinne nochmals Danke für alle Eure Hilfe bislang - vermutlich melde ich mich noch öfter - das ist mir auch wichtig weil Ihr mir mit Eurem Rat die nötige Sicherheit gebt dass ich das richtig mache.

        Vielel Grüss,
        Rolf



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          #34
          Hallo,
          schon bin ich wieder da mit noch einer Frage die eigene ESterkl. betreffend:
          wenn ich es nun waage, meine eigene ESterkl., die einiges komplexer ist (Rente, BAV, Mieteinn, NK Rechnungen, Renovierungskosten im Haus das auch Mieter mit bewohnen, Kapitalerträge, Usterkl wegen PVA, Versicherungen, Arztkosten etc....ist Euch ja wohl bekannt) zu machen.

          Sollte ich das eher direkt mit Elster oder lieber via Wiso SW oder ähnl. Stb SW machen? - natürlich immer mit Vorjahreserklärung des Stb als Blaupause und Eurer wertvollen Unterstützung.
          Gruss,
          Rolf

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            #35
            Hallo Rolf,
            da du verschiedene Einkommensarten in deiner Steuererklärung darstellen musst (und jede eine eigene Anlage hat),
            ist es für die Vorbereitung unerlässlich, dass du deine Belege sortierst danach, zu welcher Einkommensart sie gehören.
            D.h. die NK-(Nebenkosten?)-Rechnungen und die Renovierungskosten zu den Mieteinnahmen,
            die Versicherungen und Arztkosten zur "allgemeinen" Einkommensteuererklärung
            die Kapitalerträge (für die Anlage KAP)
            die Rente(n)
            die BAV deutet darauf hin, dass du noch eine Anstellung hast oder bist du schon in der Auszahlungsphase? Wenn noch in Anstellung, also auch die Unterlagen für die Anlage N

            Wenn du diese Sortierung hinkriegst, bist du vermutlich auch gut gerüstet, die Steuererklärung mit Wiso oder direkt in Elster zu machen.

            (Ich mache z.B. meine Umsatzsteuererklärung und die EÜR direkt in Elster, die Einkommensteuererklärung mit Taxman (vergleichbar mit Wiso). Das ist ein bischen auch Geschmackssache...)

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              #36
              Bei mir ist ja auch ein kommerzielles Steuerprogramm aus dem Hause Buhl installiert. Ich nutze das praktisch aber nur für die Prognose des laufenden Jahrs.

              Der Vorteil ist, dass man Themen auswählen kann und nicht wissen muss, in welche Formulare und Zeilen die Sachverhalte gehören. Der Nachteil ist, dass

              ich wegen der Dialogführung länger brauche, um eine Erklärung zu erstellen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #37
                Hallo,

                "kann mach Vorsteuer in Elster eintragen",
                Vorsteuer kommt in der Einkommensteuererklärung gar nicht vor. [nur indirekt über die EÜR]

                Elster ohne Hilfestellung plus Vorjahresbescheid als Blaupause geht kaum.
                Doch, das geht sogar sehr gut.
                Mein Rat ist immer, es einmal ganz konzentriert zu machen. Und mit dieser Vorlage geht es in den Folgejahren recht einfach, man übernimmt die alten Daten und sieht dann sofort, wo man etwas eintragen muss. Ein bisschen Mitdenken muss man natürlich immer noch.

                Hat man einen Bescheid eines Steuerberaters* vorliegen so kann man diese Erklärung einfach nochmal anlegen (natürlich nicht absenden), und so lange tüffteln bis das Ergebnis identisch mit dem Bescheid ist (mal vorausgesetzt der Steuerberater hat auch alles richtig gemacht).
                Leider kann man diesen Entwurf dann nicht ins nächste Jahr übernehmen,

                *ich meine natürlich, dass der die Erklärung gemacht hat

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #38
                  Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                  Hallo,

                  Vorsteuer kommt in der Einkommensteuererklärung gar nicht vor. [nur indirekt über die EÜR]

                  Doch, das geht sogar sehr gut.
                  Mein Rat ist immer, es einmal ganz konzentriert zu machen. Und mit dieser Vorlage geht es in den Folgejahren recht einfach, man übernimmt die alten Daten und sieht dann sofort, wo man etwas eintragen muss. Ein bisschen Mitdenken muss man natürlich immer noch.

                  Hat man einen Bescheid eines Steuerberaters* vorliegen so kann man diese Erklärung einfach nochmal anlegen (natürlich nicht absenden), und so lange tüffteln bis das Ergebnis identisch mit dem Bescheid ist (mal vorausgesetzt der Steuerberater hat auch alles richtig gemacht).
                  Leider kann man diesen Entwurf dann nicht ins nächste Jahr übernehmen,

                  *ich meine natürlich, dass der die Erklärung gemacht hat

                  Stefan
                  Hallo,
                  also kann man nur schon mal abgegeben Erkl. ins nächste Jahr übernehmen. Erst mit "Dummy Erklärung" einen Probelauf machen und dann Eingabe mit Vorlage macht Sinn. Danke!
                  Rolf

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                    #39
                    Hallo,

                    also kann man nur schon mal abgegeben Erkl. ins nächste Jahr übernehmen.
                    Ja, leider ist das so, mir ist kein Weg bekannt das zu umgehen.
                    Das betrifft z.B. viele die mehrere Szenarien durchrechnen möchten (der Klassiker dürfte Einzelveranlagung und Zusammenveranlagung sein). Ein Jahr später muss man dann bei der nicht abgegebenen Version wieder von vorne beginnen.

                    Erst mit "Dummy Erklärung" einen Probelauf machen und dann Eingabe mit Vorlage macht Sinn.
                    Genau so war es gemeint, mit "Dummy" ist es treffend fomuliert.

                    Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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