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    #31
    Hallo,

    Dazu hätte ich mal eine Frage. Der Sparer-Pauschbetrag wird ja bei Zusammenveranlagung bei beiden angegeben (je 1000 Euro). Muss ich eigentlich in der Anlage KAP für meinen Mann
    auch die Kapital-/Aktiengewinne eingeben? Das wäre ja dann quasi eine doppelte Absetzung. Irgendwie steh ich da auf dem Schlauch...
    Was soll diese Frage in diesem Thread? Das ist doch ein völlig anderes Thema.

    Ob du Gewinne angeben musst kann man pauschal nicht sagen. Es kann sein, oder auch nicht. Und doppelt ist da sowieso nichts ...

    Warum willst du die Anlage KAP abgeben?

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #32
      Ich muss da noch dazu sagen, dass wir gemeinsame Konten (Oder Konten) haben.
      Bei Gemeinschaftskonten kann man das so machen, ansonsten gilt: Bei einem Antrag auf Günstigerprüfung müssen die Kapitalerträge

      beider Ehegatten vollständig erklärt werden. Den Sparer-Pauschbetrag verteilt man so, wie sich das aus den Steuerbescheinigungen der Banken

      ergibt. Der wird dann in der Steuervorausberechnung auf die Ehegatten aufgeteilt. Falls jeder über 1.000 € Erträge hat, bekommt jeder Ehegatte

      seine 1.000 €, ansonsten erhält der andere Ehegatte den Rest.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #33
        Hallo,
        Bei einem Antrag auf Günstigerprüfung müssen die Kapitalerträge beider Ehegatten vollständig erklärt werden.
        Das kann ich so nicht bestätigen. Ich erkläre die Kapitalerträge immer nur für mich, trotz Antrag auf Günstigerprüfung. Das wird immer kommentarlos durchgewunken.
        Möglicherweise hängt das damit zusammen, dass ich die Quellensteuer immer vollständig erstattet kriege.
        Gruß Klaus

        Kommentar


          #34
          Das kann ich so nicht bestätigen.
          So ist es aber geregelt. Siehe auch die amtliche Anleitung zur Anlage KAP. Bei Gemeinschaftskonten müsste eigentlich aufgeteilt werden.

          Dein Finanzamt sieht das eben etwas lockerer.

          Anleitung_AnlageKAP.jpg
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #35
            Hallo,
            wie gesagt, ich mache seit 2020 wieder freiwillig eine Erklärung, weil ich die Steuer wieder haben will. Da trage ich immer nur bei mir die ganzen Beträge ein. Das wurde schon immer einfach durchgewunken, auch in den Anmerkungen gab es keine Hinweise dazu. Ich könnte mir auch vorstellen, dass wegen der Einfachheit meines Steuerfalls hier kein Mensch im Spiel ist. Das heißt, auch die maschinelle Prüfung lässt das anstandslos passieren. Oder umgekehrt, die Maschine wirft es raus, der Steuerbeamte prüft und stellt fest dass das alles passt und macht seinen Haken trotzdem dran.
            Gruß Klaus

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              #36
              Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
              Hallo,

              Was soll diese Frage in diesem Thread? Das ist doch ein völlig anderes Thema.

              Ob du Gewinne angeben musst kann man pauschal nicht sagen. Es kann sein, oder auch nicht. Und doppelt ist da sowieso nichts ...

              Warum willst du die Anlage KAP abgeben?

              Stefan
              Es geht doch in meiner Frage nicht ob ich Gewinne angeben will sondern wo in die „gemeinsamen“ Gewinne angeben muss

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                #37
                Zitat von Gpswanderer Beitrag anzeigen
                Hallo,

                Meiner Meinung nach nein. Ich erhalte von der Bank eine Freistellungsbescheinigung über 2000.-€ die auch an die Finanzbehörden übermittelt werden. Zusätzlich erhalte ich eine Bescheinigung über die gezahlten Steuern aus Kap Erträgen. Das alles trage ich nur bei meinem Namen in die Erklärung ein. Für meine Frau trage ich da nichts ein.
                Ich muss da noch dazu sagen, dass wir gemeinsame Konten (Oder Konten) haben.
                So hat es mir auch Jemand erklärt und werde das auch so machen. Wir haben auch gemeinsame Konten

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                  #38
                  So hat es mir auch Jemand erklärt und werde das auch so machen. Wir haben auch gemeinsame Konten
                  Falls euer Finanzamt das so akzeptiert, könnt ihr das so machen. Wenn nicht, dann muss gemäß der amtlichen Anleitung hälftig aufgeteilt werden.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #39
                    Hallo fabelwesen,

                    gefragt hattest du einerseits nach dem Sparer-Pauschbetrag, sprachst dann aber doch auch von "Kapital-/Aktiengewinne".
                    Daher hatte ich geschrieben, wo du die Gewinne eintragen musst (bzw. hab' ich das gerade nicht geschrieben, weil man es so pauschal nicht sagen kann).

                    Also nochmal: Warum willst du die Anlage KAP abgeben?

                    Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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