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    Anlage KAP Mehrere Banken

    Ich habe 2 Banken. Von einer habe ich eine Jahressteuerbescheinigung 2024 mit abgeführten Steuern per Post erhalten. Von der anderen bekomme ich keine Jahressteuerbescheinigung 2024, da die Erträge innerhalb des Freibetrags liegen und somit nichts abgeführt wurde. Bei meinem alten Steuerprogramm konnte ich für jedes Kreditinstitut getrennt Eintragungen machen im Formular KAP wurden dann Summen gebildet. - Diese Möglichkeit sehe ich bei ELSTER nicht.

    #2
    Diese Möglichkeit sehe ich bei ELSTER nicht.
    Die gibt es leider auch nicht. Wenn du alle Kapitalerträge erklären willst, was nur bei einem Antrag auf Günstigerprüfung erforderlich ist,

    musst du extern selbst addieren. Was die Bank angeht, bei der du Kapitalerträge unterhalb des Freistellungsbetrages erzielt hast,

    müsste die auf Antrag durchaus eine Steuerbescheinigung erteilen. Wahrscheinlich braucht man die nicht, weil die freigestellten Erträge

    dem Finanzamt gemeldet werden. Warum erklärst du eigentlich deine Kapitalerträge ? Das ist ja nur bei bestimmten Konstellationen sinnvoll.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Die gibt es leider auch nicht. Wenn du alle Kapitalerträge erklären willst, was nur bei einem Antrag auf Günstigerprüfung erforderlich ist,

      musst du extern selbst addieren. Was die Bank angeht, bei der du Kapitalerträge unterhalb des Freistellungsbetrages erzielt hast,

      müsste die auf Antrag durchaus eine Steuerbescheinigung erteilen. Wahrscheinlich braucht man die nicht, weil die freigestellten Erträge

      dem Finanzamt gemeldet werden. Warum erklärst du eigentlich deine Kapitalerträge ? Das ist ja nur bei bestimmten Konstellationen sinnvoll.
      Ich habe mit meinem bisherigen Buhl-Steuerprogramm immer eine KAP ausgefüllt. Ich bräuchte das offensichtlich nicht, da kein Antrag auf Günstigerprüfung. Hatte jetzt aber Bedenken, wenn ich unter Elster plötzlich ganz damit aufhöre.

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        #4
        Ich bräuchte das offensichtlich nicht, da kein Antrag auf Günstigerprüfung. Hatte jetzt aber Bedenken, wenn ich unter Elster plötzlich ganz damit aufhöre.
        Wenn du nur Kapitalerträge im Inland erzielst, deine Freistellungsaufträge so verteilt sind, dass die Höchstbeträge ausgeschöpft werden

        und dein/euer Grenzsteuersatz über 26,5% liegt, macht die Erklärung von Kapitalerträgen nur dann Sinn, wenn ein Altersentlastungsbetrag

        zu berücksichtigen wäre. Dann muss man aber alle Kapitalerträge erklären und natürlich auch die Günstigerprüfung beantragen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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