Ich habe 2 Banken. Von einer habe ich eine Jahressteuerbescheinigung 2024 mit abgeführten Steuern per Post erhalten. Von der anderen bekomme ich keine Jahressteuerbescheinigung 2024, da die Erträge innerhalb des Freibetrags liegen und somit nichts abgeführt wurde. Bei meinem alten Steuerprogramm konnte ich für jedes Kreditinstitut getrennt Eintragungen machen im Formular KAP wurden dann Summen gebildet. - Diese Möglichkeit sehe ich bei ELSTER nicht.
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Diese Möglichkeit sehe ich bei ELSTER nicht.
musst du extern selbst addieren. Was die Bank angeht, bei der du Kapitalerträge unterhalb des Freistellungsbetrages erzielt hast,
müsste die auf Antrag durchaus eine Steuerbescheinigung erteilen. Wahrscheinlich braucht man die nicht, weil die freigestellten Erträge
dem Finanzamt gemeldet werden. Warum erklärst du eigentlich deine Kapitalerträge ? Das ist ja nur bei bestimmten Konstellationen sinnvoll.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDie gibt es leider auch nicht. Wenn du alle Kapitalerträge erklären willst, was nur bei einem Antrag auf Günstigerprüfung erforderlich ist,
musst du extern selbst addieren. Was die Bank angeht, bei der du Kapitalerträge unterhalb des Freistellungsbetrages erzielt hast,
müsste die auf Antrag durchaus eine Steuerbescheinigung erteilen. Wahrscheinlich braucht man die nicht, weil die freigestellten Erträge
dem Finanzamt gemeldet werden. Warum erklärst du eigentlich deine Kapitalerträge ? Das ist ja nur bei bestimmten Konstellationen sinnvoll.
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Ich bräuchte das offensichtlich nicht, da kein Antrag auf Günstigerprüfung. Hatte jetzt aber Bedenken, wenn ich unter Elster plötzlich ganz damit aufhöre.
und dein/euer Grenzsteuersatz über 26,5% liegt, macht die Erklärung von Kapitalerträgen nur dann Sinn, wenn ein Altersentlastungsbetrag
zu berücksichtigen wäre. Dann muss man aber alle Kapitalerträge erklären und natürlich auch die Günstigerprüfung beantragen.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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