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    #16
    Danke, das habe ich vermutet. Mein Ansässigkeitsstaat laut Artikel 4 Abs. 2a des DBA DE/AT Österreich. Die Sachbearbeiterin meines Wohnsitz-FA in DE kennt aber das DBA lt. eigener Aussage nicht und will unbeschränkte Steuerpflicht haben. Dann muss ich mich wohl mit ihr auseinandersetzen

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      #17
      Hattest Du einmal einen deutschen Wohnsitz und hast den nicht beim Bürgerbüro etc. abgemeldet, so dass die Sachbearbeiterin glaubt, dass Du außer dem Wohnsitz in Österreich zusätzlich auch einen in Deutschland hast ? Dann wäre die Idee, dass Du auch in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig wärest, konsequent. Der Ansässigkeitsstaat nach DBA interessiert für die Frage beschränkte / unbeschränkte Steuerpflicht nicht.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #18
        Ich habe einen Wohnsitz in AT und in DE. Laut DBA DE/AT Artikel 4 Abs. 2a ist mein Ansässigkeitsstaat AT. Ich habe reguläres Einkommen in AT und in DE Mieteinnahmen. Mit diesen Mieteinnahmen bin ich nach Artikel 6 Abs. 1 des DBA in DE steuerpflichtig, nach § 49 EStG aber nur beschränkt. Habe ich recht oder habe ich das was nicht verstanden?
        Zuletzt geändert von eb8; 28.05.2025, 14:50.

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          #19
          Habe ich recht oder habe ich das was nicht verstanden?
          Solange du auch einen Wohnsitz in Deutschland hast, bist du nach § 1 EStG in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.

          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #20
            Was soll dann das DBA? Ich gebe doch auch in Österreich eine Steuererklärung ab und zahle den vollen Steuersatz.
            Meine Wohnung in DE ist eine Ferienwohnung, in der ich natürlich angemeldet sein muss. Ich halte mich dort immer wieder auf, aber insgesamt nie 183 Tage.
            Zuletzt geändert von eb8; 28.05.2025, 15:48.

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              #21
              Grundsätzlich versteuert jedes Land mit unbeschränkter Steuerpflicht das Welteinkommen, D und A würden also Beide Alles versteuern = Doppelversteuerung. Das DBA begrenzt den jeweiligen Besteuerungsanspruch, d.h. es regelt je nach konkreten Einkünften, dass ggf.
              • Land X das Alleinbesteuerungsrecht für bestimmte Einkünfte hat (das Land Y berücksichtigt die Einkünfte dann nur im Rahmen des Progressionsvorbehalts, d.h. es ist dort steuerfrei, beim Steuersatzfestlegen wird es aber berücksichtigt)
              • Beide Länder das Besteuerungsrecht haben und auch besteuern, das DBA-Ansässigkeitsland aber die ausländische Steuer auf seine Steuer anrechnet und dadurch im Ergebnis die Doppelbesteuerung vermeidet
              • Beide Länder das Besteuerungsrecht haben, das DBA-Ansässigkeitsland die konkreten Einkünfte als steuerfrei behandelt und nur im Rahmen des Progressionsvorbehalts berücksichtigt und dadurch im Ergebnis die Doppelbesteuerung vermeidet
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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                #22
                Danke, verstanden. Das habe ich aus dem DBA herausgelesen:
                - Rente AT wird nur in AT versteuert
                - Gehalt in AT parallel zur Rente wird nur in AT versteuert
                - Mieteinnahmen in DE werden nur in DE versteuert.
                Ich habe jetzt in ELSTER die unbechränkte Steuerpflicht ausgefüllt.
                Zuletzt geändert von eb8; 28.05.2025, 21:02.

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                  #23
                  Jetzt habe ich aber ein Problem: in Deutschland gemeldet bin ich seit 2015. Miteinnahmen habe ich erst seit 2024. Hätte ich trotzdem von 2015 bis 2023 eine deutsche Erklärung abgeben müssen? Habe ich aber nicht. Kann das Probleme geben?

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                    #24
                    Der aktuelle Stand:
                    1) Ich dachte, ich wäre mit den Mieteinnahmen beschränkt steuerpflichtig. Ich habe daher eine beschränkte Erklärung abgegeben beim Immobilienfinanzamt.
                    2) Dieses hat mir geschrieben, sie wären nicht zuständig, ich wäre unbeschränkt steuerpflichtig, ich müsste eine unbeschränkte Erklärung abgeben beim Wohnsitzfinanzamt. Das Forum war derselben Meinung.
                    3) Ich habe eine unbeschränkte Erklärung abgegeben beim Wohnsitzfinanzamt. Das hat mir geschrieben, fein, sie wären zuständig.
                    4) Gestern hat mir das Wohnsitzfinanzamt geschrieben, sie wären doch nicht zuständig, sondern das Immobilienfinazamt für beschränkt.
                    Was nun?

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                      #25
                      Was nun?
                      Das wirst du mit den beteiligten Finanzämtern aushandeln müssen, was sollen wir dazu sagen ?

                      Gibt es denn einen vernünftigen Grund, den Wohnsitz in Deutschland beizubehalten ?
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

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                        #26
                        Ich brauche beide Wohnsitze.
                        Kann ich davon ausgehen, dass die Finanzämter die Sache unter sich aushandeln oder muss ich die Initiative ergreifen?

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                          #27
                          4) Gestern hat mir das Wohnsitzfinanzamt geschrieben, sie wären doch nicht zuständig, sondern das Immobilienfinazamt für beschränkt.
                          Wenn dir die geerbte Immobilie allein gehört, ist m. E. das Wohnsitzfinanzamt zuständig. Bei Alleineigentum ist eine gesonderte Feststellung von Einkünften

                          aus Vermietung nicht vorgesehen. Das ergibt sich aus § 180 AO, sowie den Zuständigkeitsregeln in den § 18 und 19 AO. Wenn du beschränkt steuerpflichtig

                          wärst, wäre eindeutig das Lagefinanzamt zuständig. Meine persönliche Einschätzung hilft dir aber nicht unbedingt, wir machen hier keine Steuerberatung,

                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #28
                            Im Prinzip ist das auch egal, die Wohnung musste generalsaniert werden und der Absetzbetrag der Kosten ist höher als die Miete, d.h.ich zahle 2024 und 2025 auf die Miete eh keine Steuer, egal ob beschränkt oder unbeschränkt, und verkaufen will ich die Wohnung auch demnächst. Mir kommt es jetzt nur drauf an, welches Finanzamt die Erklärung bekommt, damit ich keine Frist versäume (und auf 0 € Steuer 50% Strafzuschlag zahlen muss).

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                              #29
                              Wenn du deine Steuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht ESt 1 A bei deinem deutschen Wohnsitzfinanzamt eingereicht hast oder jetzt einreichst,

                              kann dir nichts passieren.. Zu deiner Rente aus AT wirst du vermutlich zusätzlich die Anlage AUS ausfüllen müssen. Diesbezüglich wäre eine

                              steuerliche Beratung anzuraten. Wohnsitze in 2 Ländern ist ja ja schon wieder ein seltener Fall, mit dem wir hier auch keine Erfahrung haben.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                                #30
                                Wohnsitze in 2 Ländern ist ja ja schon wieder ein seltener Fall, mit dem wir hier auch keine Erfahrung haben​​
                                Eben, und die wenigsten Steuerberater auch und ich zahle für Falschauskünfte. Ich fülle aus, wie ich mir das denke mit Anlage AUS (Rente AT) und Anlage N-AUS (Einkommen AT in der Rente) und dann habe ich meine Pflicht getan. Es kommt eh Steuer = 0 € raus. Danke!

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