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Verlustvortrag Studium als Zweitausbildung

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    Verlustvortrag Studium als Zweitausbildung

    Hallo Leute,
    nachdem es mich mehrere Versuche, viel Schweiß und Zeit gekostet hat, überhaupt mal meinen Account zu aktivieren, bin ich nun endlich dabei, meine aller erste Steuererklärung zu machen. Und wie es vermutlich vielen am Anfang ging: ich bin gänzlich überfordert.

    Ich suche aktuell Funktionen zum Verlustvortrag. Ich hoffe auch, dass alles überhaupt so funktioniert, wie ich es mir vorstelle.

    Ich habe bereits eine Berufsausbildung und habe ein Jahr später ein Studium begonnen, privat finanziert an einer Fernuni (ausschließlich zuhause), in Vollzeit aber dennoch Nebenberuflich. Ich bin also parallel ca. 30 Std / woche Arbeiten gegangen.

    Ich habe die gesamten Studienkosten in meinem ersten Studienjahr bezahlt. Somit kam ich dann bei der Recherche irgendwann auf den Verlustvortrag.

    Meine Anliegen:
    1. Kann mir jemand sagen, ob ich auf dem richtigen Weg bin?
    2. Kann mir jemand sagen, was ich beim Stellen des Antrags beachten sollte / was ich klicken muss, was nicht?!
    3. Ich weiß auch nicht genau, wo ich die Studiengebühren selbst überhaupt eintragen soll, ich hatte an Anlage N, "Weitere Werbungskosten (soweit nicht steuerfrei ersetzt)" gedacht. Aber so richtig sinnvoll klingt das für mich auch nicht.

    (Ich werde mir nachher noch Tutorials ansehen, falls da jemand was empfehlen kann, gerne her damit).

    Danke und Grüße
    Zuletzt geändert von Pappmann; 12.02.2025, 09:14.

    #2
    Du startest Hauptvordruck und Anlage N des ältesten Jahres. Die Studienkosten sollten bei einer vorangegangen Berufsausbildung Fortbildungskosten in der Anlage N sein. Nach dem ersten machst du das zweite Jahr und übernimmst die Vorjahresdaten. Daneben kannst du noch den Bescheinigungsabruf nutzen. Kein Hexenwerk. Ein Verlustvortrag kommt allerdings nur bei einem negativen Gesamtbetrag der Einkünfte zustande.

    Kommentar


      #3
      Hallo!
      Danke für die Antwort.
      Bei dem Reiter "Fortbildungskosten" gibt es allerdings keine eigene Option für Studiengebühren, sondern nur Kleinposten wie Lieratur, Schreibmaterial, Prüfungsgebühren und sowas. Aber nicht allgemein "Studiengebühren" - das macht mich noch etwas stutzig.

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        #4
        Die amtliche Anleitung zur Anlage N zur Zeile 63 beispielsweise für 2023, die Du mit aufrufen können solltest, sagt Folgendes:

        "Fortbildungskosten:
        Ist die erstmalige Berufsausbildung oder das Erststudium Gegenstand eines Dienstverhältnisses (Ausbildungsdienstverhältnis), können die dabei entstandenen Aufwendungen Werbungskosten sein. Unabhängig davon, ob ein Dienstverhältnis besteht, können Aufwendungen für die Fortbildung in einem bereits erlernten Beruf und für einen Berufswechsel vorbereitende Umschulungsmaßnahmen als Werbungskosten abziehbar sein.

        Das gilt auch für die Aufwendungen für ein Erststudium nach einer bereits abgeschlossenen nichtakademischen Berufsausbildung oder ein weiteres Studium (z. B. Masterstudium), wenn dieses mit späteren steuerpflichtigen Einnahmen aus der angestrebten beruflichen Tätigkeit im Zusammenhang steht.

        Als Aufwendungen können Sie z. B. Prüfungsgebühren, Fachliteratur, Schreibmaterial oder Reisekosten geltend machen. Ersatzleistungen von Dritten (auch zweckgebundene Leistungen nach dem SGB III oder nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder Zuschüsse im Rahmen des sog. Aufstiegs-BaföG) müssen Sie jedoch von Ihren Aufwendungen abziehen."
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Zitat von Pappmann Beitrag anzeigen
          Bei dem Reiter "Fortbildungskosten" gibt es allerdings keine eigene Option für Studiengebühren
          Dann musst Du das also mit Hilfe der Tastatur eintippen.

          Kommentar


            #6
            Danke Picard777
            Das bestätigt auf jeden Fall meine bisherigen Recherchen.

            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
            Dann musst Du das also mit Hilfe der Tastatur eintippen.
            haha,
            Mir war nicht bewusst, dass ich in solch hochamtlichen, streng strukturierten und reglementierten (Online-)Dokumenten, wie der Steuererklärung, meine eigenen Ausgaben „dazukritzeln“ darf. Ich hatte zwar gesehen, dass das Feld "beschreibbar" ist, aber hätte es nicht für möglich gehalten, dass sowas dann gestattet sein soll.

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