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Amazon Vine / Sachleistungen wie eintragen?

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    #16
    Sollte ich das DAC7 Formular und die Auflistung Produkte der Steuererklärung beifügen oder ist das nicht nötig ?

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      #17
      Ich habe das erstmal nicht gemacht sondern nur "Amazon Produkttester 50% des VK als Sachbezug" in den Text und die Hälfte der von Amazon gemeldeten Summe in das Betragsfeld geschrieben. Das wurde so akzeptiert. Du musst aber die Tabelle von Amazon vorhalten um sie auf Anforderung einreichen zu können.

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        #18
        Telepeter schreibt: "Ich habe das erstmal nicht gemacht sondern nur "Amazon Produkttester 50% des VK als Sachbezug" in den Text und die Hälfte der von Amazon gemeldeten Summe in das Betragsfeld geschrieben. Das wurde so akzeptiert. Du musst aber die Tabelle von Amazon vorhalten um sie auf Anforderung einreichen zu können."

        Unter welcher Rubrik wurde das im Steuerformular in ein Betragsfeld geschrieben? Die Info würde mir sehr weiterhelfen.

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          #19
          Zitat von HeMi Beitrag anzeigen
          Unter welcher Rubrik wurde das im Steuerformular in ein Betragsfeld geschrieben?
          Das wurde doch oben in den Beiträgen # 4, 5 und 9 beantwortet.

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            #20
            Telepeter
            Genau wie Du beschrieben hast, habe ich auch die Steuererklärung ausgefüllt. Allerdings mit der anschließenden Aufforderung, ein Gewerbe anzumelden. Dies bei einem Sachbezug von 1325 € im Jahr 2024.
            Und nun.....

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              #21
              Du könntest dem Finananzamt schreiben, dass Deine Tätigkeit als Amazon-Produkttester weder eine nach außen gerichtete Tätigkeit noch auf Dauer angelegt ist, so dass es nach Deiner Auffassung kein Gewerbebetrieb ist und darum bitten, den Sachwert der überlassenen Produkte als sonstige Einkünfte (Leistungen) zu versteuern.

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                #22
                Danke für die schnelle Antwort. Nach einem Telefonat mit dem Finanzamt war die Aussage, es handele sich dabei immer um ein Gewerbe, selbst wenn es sich nur 100€ und wie in unserem Fall um Testen von Katzenstreu etc. handelt.
                Gibt es für das "nicht nach außen gerichtete Tätigkeit ..." einen Paragrafen?

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                  #23
                  Wir machen da einen Termin, um uns beraten zu lassen. Wird wohl der richtige Weg sein.

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                    #24
                    Man das aus § 15 Abs. 2 EStG herauslesen: "Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist."

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                      #25
                      Hallöchen,

                      ich bin selbst Vine-Tester und sitze quasi gerade an meiner Steuererklärung. Die Diskussion was angegeben werden muß sollte natürlich geführt werden, allerdings sollte man ebenfalls mal den "Steuerwert", der von Amazon dem Finanzamt gemeldet werden, im Auge behalten, denn das ist meines Erachtens in extrem vielen Fällen gelogen und viel zu hoch angesetzt.

                      In meinen Augen ist der Steuerwert der Betrag, den ich bei Bestellung als normaler Kunde zahlen muss, korrekt?

                      Amazon hält aber die Preise künstlich oben, um dann mit Rabatten und Coupons dem normalen Kunden einen Kaufanreiz zu bieten a la "Boah, im Angebot, das auf ich" ... soweit korrekt, allerdings zahlt der Kunde hier den rabattierten Preis, während dem Vine-Tester der Preis ohne diese Rabatte berechnet wird.

                      Das zieht sich seit Beginn meiner Vine-Mitgliedschaft und ist mittlerweile ein recht anständiger Betrag geworden.

                      Möchte ich z.B. ein Notebook, welches ich zum Verfassen der Testberichte angeschafft habe, steuerlich absetzen, kann ich nur den Wert einsetzen, der auf der Rechnung steht und den ich bezahlt habe, hier akzeptiert das Finanzamt auch nicht "hab 799 € bezahlt, die UVP ist aber 999 €", korrekt?

                      Aktuell wieder ein gutes Beispiel, ein Luftreiniger für kleine Räume wird gelistet mit 39,98 € im Shop und eben dem Vine-Tester, gleichzeitig wird dem Kunden ein 10 € Rabatt UND ein 25% Coupon angeboten, nach Abzug der dann 20 € landet man hier bei 19,98 € ... und DAS ist der Steuerwert, oder nicht?

                      Hier sollten alle Vine-Tester mal ein Auge drauf werfen und sich deswegen bei Amazon melden, nur die Masse kann hier eine Änderung bewirken.

                      Bye
                      Al Hifi​

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                        #26
                        Hallo,

                        wie wäre es denn mal mit „Thread lesen“? Das haben wir doch schon alles besprochen, insbesondere welchen Wert man ansetzen muss.

                        Stefan
                        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                          #27
                          Hallo Stefan,

                          Schande über mein Haupt ... natürlich habe ich den Thread gelesen, der mir sagt, ich soll den von Amazon gemeldeten Steuerwert halbieren und "50 % vom VK als Sachwert" angeben. Gegenfrage: Hast du meinen Beitrag verstanden?

                          Amazon schreibt mir als Beispiel 20.000 € an zu hohen Waren-/Steuerwerten in meine Liste, ich halbiere und sage "50 % vom VK ..." und komme dann nur noch auf den Wert von 10.000 € ... cool!

                          Mhhh, wäre denn jetzt die Steuerliste von Amazon von vornerein korrekt und würde sich am realen Verkaufspreis orientieren ... und ich lande da dann nur noch bei z.B. 13.000 € ... und schreibe dann "50% vom VK ..." ... da sagt dir jeder Dreijähriger "da da das ist weniger"!

                          Man kann das Ganze sogar noch weiter treiben, was ist mit defekten Produkten, solchen, die nicht der Beschreibung entsprechen, die nicht passen, die man letztendlich gar nicht nutzen kann ... muss ich dafür Steuern zahlen, wenn Amazon die Gewährleistung ausschließt? Für Amazon gilt hier "kann der Tester das Produkt bewerten, ist alles ok" ... selbst wenn in der Rezension steht "kapott anjekumme, Driss"!

                          Teilweise kommt das Vine-Programm einer Lagerräumung über die Tester gleich, wenn 5 Tage später das Produkt schon komplett aus dem Shop verschwunden ist und man nichtmal mehr eine Rezension abgeben kann!

                          All das landet auf der Liste, da sollte man doch schon darauf achten, das die dort hinterlegten Werte wenigstens korrekt sind ... und genau darum geht es im Beitrag!​

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                            #28
                            Es bleibt Dir selbstverständlich überlassen, gegenüber dem Finanzamt so zu argumentieren wie Du es siehst und detailliert darzulegen, von welchem realistischen Sachwert Du bei jedem einzelnen Artikel ausgehst. Der Ansatz mit den 50% ist lediglich ein Vereinfachungsangebot von mir an das Finanzamt gewesen, das letztes Jahr akzeptiert wurde - das kann nächstes Jahr schon anders sein.

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                              #29
                              Das ist richtig, ich kann alles mögliche beim Finanzamt argumentieren, wenn aber Amazon hier meines Erachtens schon einen Fehler macht und zu hohe Summen meldet, kann ich den im Nachhinein nicht mit einem "ja, aber" korrigieren. Dieser "Fehler" kostet JEDEM Vine-Tester bares Geld. Nicht falsch verstehen, ich habe das mit dem "Vine-Tester" angefangen und bezahle auch .. naja, gern wäre übertrieben ... die Steuern dafür, allerdings mehr als ungern für Werte, die nicht der Realität entsprechen.

                              Hier kann ich nur jeden Vine-Tester raten und auffordern, sich bei Bestellung des Test-Produktes mal genau anzuschauen, für was es wirklich verkauft wird und das wiederum bei Amazon anzukreiden, denn scheinbar kann hier nur die Masse etwas erreichen und kein Einzelner.

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                                #30
                                Hallo,

                                Mhhh, wäre denn jetzt die Steuerliste von Amazon von vornerein korrekt und würde sich am realen Verkaufspreis orientieren ... und ich lande da dann nur noch bei z.B. 13.000 € ... und schreibe dann "50% vom VK ..." ... da sagt dir jeder Dreijähriger "da da das ist weniger"!​
                                Du sollst dich doch von vorn herein am realen Preis orientieren, auch das hatte ich glaube ich auch schon ausgeführt (vielleicht auch in einem anderen Thread, ich hab‘ schon sehr viel zu dem Thema geschrieben). Und davon ziehst du dann noch etwas ab, Gründe stehen auch schon im Thread.

                                Das die Rechnungen von Amazon zu hoch sind musst du schon dort kritisieren. Und ich wette du wirst an der Werbestrategie nichts ändern können.

                                Man kann das Ganze sogar noch weiter treiben, was ist mit defekten Produkten, solchen, die nicht der Beschreibung entsprechen, die nicht passen, die man letztendlich gar nicht nutzen kann ... muss ich dafür Steuern zahlen, wenn Amazon die Gewährleistung ausschließt? Für Amazon gilt hier "kann der Tester das Produkt bewerten, ist alles ok" ... selbst wenn in der Rezension steht "kapott anjekumme, Driss"!​
                                Ja und, wo ist das Problem? Solche Produkte setzt man mit Null Euro an, fertig.
                                Etwas Dokumentation sollte man dazu aber schon betreiben, etwa Fotos von den Defekten (braucht man ja eh für die Bewertung bei Amazon).

                                Das ist richtig, ich kann alles mögliche beim Finanzamt argumentieren, wenn aber Amazon hier meines Erachtens schon einen Fehler macht und zu hohe Summen meldet, kann ich den im Nachhinein nicht mit einem "ja, aber" korrigieren.
                                Doch, kannst du, relativ problemlos sogar. Es muss halt glaubwürdig sein. Preise bei eBay sind imho ein guter Ansatz.

                                Und man kann sich z.B. eine Liste machen und die einzelnen Produkte in Gruppen einteilen („selbst behalten, gut“, „selbst behalten, schlecht“, „entsorgt“). Und dann setzt man 70%, 30% und 0% an.
                                Oder man nimmt wie Telepeter sagt pauschal 50%, geht auch und kommt meist zu ähnlichen Ergebnissen.
                                Alles vom realen Wert natürlich, nicht das was Amazon dafür anschlägt.

                                Einzig Dinge die man weiter verkauft hat muss man mit dem wirklichen Gewinn ansetzten, alles andere sind mehr oder weniger Schätzungen.

                                Noch eine Anmerkung: Mit „gut“ meinte ich Dinge, die man sogar im Laden gekauft hätte, und mit „schlecht“ Dinge die man eben nicht gekauft hätte aber jetzt wo man sie hat doch benutzt/verbraucht.
                                Ein T-Shirt das einem nicht gefällt kann man ja z.B. trotzdem als Unterhemd oder zum Schlafen tragen, oder eine Hose die nicht passt verschenken, ein hässliches Kinderspielzeug bekommt der Hund u.s.w.

                                Kommst du eigentlich wirklich auf 20.000 Euro Umsatz? Dann sind wir nämlich doch bei einer gewerblichen Tätigkeit würde ich sagen.

                                Stefan
                                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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