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    #76
    Oder hätte ich, wie anfangs schon mal getan, bei Unternehmen "Erbengemeinschaft " eintragen sollen?
    Meines Erachtens muss man nicht natürliche Person auswählen. Die Erbengemeinschaft hat bekanntlich keine Steuer-ID.

    Unter Bezeichnung gibt man Erbengemeinschaft nach ein und unter Name den Vor- und Nachnamen des Erblassers.

    Man kann Erbengemeinschaft nach Vor- und Nachname auch unter Name oder Unternehmen eintragen.

    Die anderen Felder auf Seite 1 bleiben alle leer, es gibt dann keine Fehlermeldung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #77
      @ Charlie24: Danke für Deine Geduld!

      Die Eingabe des Namens vom Erblasser bereitet mir Kopfzerbrechen, weil ich nicht weiß wer es letztendlich ist. Die Eltern meiner Frau hatten ein Berliner Testament. Darin wurde festgelegt, dass nach dem Versterben des Überlebenden der erstgeborene Sohn Alleinerbe wird, mit der Verpflichtung (Vermächtnis), seine Geschwister abzufinden. Da er möglichst wenig abfinden wollte, ging er erst einmal zum Anwalt und ließ ein Rechtsgutachten erstellen. Anschließend beauftragte er einen amtlichen Schätzer und als dessen besch...... Gutachten vorlag, wollte er die lieben Geschwister mit den im Wertgutachten festgelegten Almosen abspeisen.

      Doch 1 1/2 Jahre nach dem Tode seiner Mutter verstarb er selbst, ohne das er die Sache zum Abschluss bingen konnte. Nun wurde seine Ehefrau Alleinerbin und die war so anständig und bevollmächtigte ihre Kinder mit der abschließenden Regelung. Leider sind von den Geschwistern des Alleinerben auch schon welche verstorben, deshalb rückten deren Kinder nach. Die Erbengemeinschaft besteht nun aus den Vermächtnisnehmern (Geschwister und Geschwisterkinder) des verstorbenen Alleinerben. Erblasser ist der verstorbene Alleinerbe meines Erachtens nicht, den das Vermächtnis wurde von seinen Eltern festgelegt und von seiner Ehefrau erfüllt.

      Wen trage ich also als Erblasser ein?

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        #78
        Wen trage ich also als Erblasser ein?
        Das weiß ich jetzt auch nicht auf Anhieb. Was steht denn im Grundbuch bzw, wie hast du die Gemeinschaft denn in der gesonderten und einheitlichen

        Feststellungserklärung benannt ? Du kannst ja auch die Bezeichnung Grundstücksgemeinschaft Meier, Müller und weitere verwenden.

        Mein Vorschlag ging von einer echten Erbengemeinschaft aus, die beim Finanzamt nach meiner Erfahrung so geführt wird, wie das im Beitrag '#76 steht,

        Die Belegnachreichung wird über die Steuernummer geleitet, aber der Name der Gemeinschaft sollte natürlich halbwegs stimmig sein.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #79
          Die Erbengemeinschaft habe ich um den Familienamen der verstorbenen Großeltern ergänzt und da die Oma zuletzt verstorben ist, würde ich sie als Erblassserin ansehen. Sie und ihr zuvor verstorbeneer Mann haben ja schließlich dieses Vermächtnis verfügt.

          Soeben habe ch festgestellt, dass man bei der Wahl einer nicht natürlichen Person keinen Vornamen und kein Geburtsdatum angeben kann, demzufolge steht bei Bezeichnung und bei Name des Unternehmens jeweils die Erbengemeinschaft "Müller".
          Zuletzt geändert von Trekker; Heute, 20:27.

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