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    #76
    Oder hätte ich, wie anfangs schon mal getan, bei Unternehmen "Erbengemeinschaft " eintragen sollen?
    Meines Erachtens muss man nicht natürliche Person auswählen. Die Erbengemeinschaft hat bekanntlich keine Steuer-ID.

    Unter Bezeichnung gibt man Erbengemeinschaft nach ein und unter Name den Vor- und Nachnamen des Erblassers.

    Man kann Erbengemeinschaft nach Vor- und Nachname auch unter Name oder Unternehmen eintragen.

    Die anderen Felder auf Seite 1 bleiben alle leer, es gibt dann keine Fehlermeldung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #77
      @ Charlie24: Danke für Deine Geduld!

      Die Eingabe des Namens vom Erblasser bereitet mir Kopfzerbrechen, weil ich nicht weiß wer es letztendlich ist. Die Eltern meiner Frau hatten ein Berliner Testament. Darin wurde festgelegt, dass nach dem Versterben des Überlebenden der erstgeborene Sohn Alleinerbe wird, mit der Verpflichtung (Vermächtnis), seine Geschwister abzufinden. Da er möglichst wenig abfinden wollte, ging er erst einmal zum Anwalt und ließ ein Rechtsgutachten erstellen. Anschließend beauftragte er einen amtlichen Schätzer und als dessen besch...... Gutachten vorlag, wollte er die lieben Geschwister mit den im Wertgutachten festgelegten Almosen abspeisen.

      Doch 1 1/2 Jahre nach dem Tode seiner Mutter verstarb er selbst, ohne das er die Sache zum Abschluss bingen konnte. Nun wurde seine Ehefrau Alleinerbin und die war so anständig und bevollmächtigte ihre Kinder mit der abschließenden Regelung. Leider sind von den Geschwistern des Alleinerben auch schon welche verstorben, deshalb rückten deren Kinder nach. Die Erbengemeinschaft besteht nun aus den Vermächtnisnehmern (Geschwister und Geschwisterkinder) des verstorbenen Alleinerben. Erblasser ist der verstorbene Alleinerbe meines Erachtens nicht, den das Vermächtnis wurde von seinen Eltern festgelegt und von seiner Ehefrau erfüllt.

      Wen trage ich also als Erblasser ein?

      Kommentar


        #78
        Wen trage ich also als Erblasser ein?
        Das weiß ich jetzt auch nicht auf Anhieb. Was steht denn im Grundbuch bzw, wie hast du die Gemeinschaft denn in der gesonderten und einheitlichen

        Feststellungserklärung benannt ? Du kannst ja auch die Bezeichnung Grundstücksgemeinschaft Meier, Müller und weitere verwenden.

        Mein Vorschlag ging von einer echten Erbengemeinschaft aus, die beim Finanzamt nach meiner Erfahrung so geführt wird, wie das im Beitrag '#76 steht,

        Die Belegnachreichung wird über die Steuernummer geleitet, aber der Name der Gemeinschaft sollte natürlich halbwegs stimmig sein.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #79
          Die Erbengemeinschaft habe ich um den Familienamen der verstorbenen Großeltern ergänzt und da die Oma zuletzt verstorben ist, würde ich sie als Erblassserin ansehen. Sie und ihr zuvor verstorbeneer Mann haben ja schließlich dieses Vermächtnis verfügt.

          Soeben habe ch festgestellt, dass man bei der Wahl einer nicht natürlichen Person keinen Vornamen und kein Geburtsdatum angeben kann, demzufolge steht bei Bezeichnung und bei Name des Unternehmens jeweils die Erbengemeinschaft "Müller".
          Zuletzt geändert von Trekker; 26.10.2025, 20:27.

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            #80
            Hallo Trecker!

            zuletzt schrieben Sie

            Die Eingabe des Namens vom Erblasser bereitet mir Kopfzerbrechen, weil ich nicht weiß wer es letztendlich ist.
            davor schrieben Sie

            Ich möchte für eine Erbengemeinschaft Belege nachreichen und kam erst mit dem vorstehenden Link auf die entsprechende Seite
            Sie sind m.E. "gedanklich etwas aus der Spur geraten ..." - sollte doch ganz einfach sein: Sie wollen Belege nachreichen ergänzend zu irgendeiner abgegebenen Steuererklärung, dann schauen Sie sich doch mal die abgegebene Steuererklärung an, wer da als Steuerpflichtiger drinsteht, und den würde ich auch für das Formular "Belege nachreichen" verwenden!

            *****
            Ob das dann der "richtige" Steuerpflichtige ist, kann aufgrund Ihrer Sachverhalts-Darstellung hier natürlich niemand beantworten - weil: wir wissen nämlich nicht, für welchen Zeitraum Sie welche Steuererklärung abgegeben haben!

            Im Zweifel nicht uns hier im Forum, sondern das Finanzamt fragen!

            Kommentar


              #81
              ... demzufolge steht bei Bezeichnung und bei Name des Unternehmens jeweils die Erbengemeinschaft "Müller".
              Doppelt muss auch nicht sein, man kann Bezeichnung auch leer lassen und den vollständigen Namen der Gemeinschaft nur unter Name oder

              Unternehmen eintragen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #82
                Hallo Uwe,

                da das Problem bereits gelöst ist, hättest Du Dir Deinen Beitrag sparen können. Bereits in Deiner ersten Antwort versuchst Du mir unnötigerweise das Anlegen von Profilen schmackhaft zu machen. Wozu brauche ich für eine kurzfristige Steuerpflicht ein Profil? Du hast leider nicht wahrgenommen, dass mich genau die Verzweigung zum Anlegen eines Profils irritiert hat.
                Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
                Ob das dann der "richtige" Steuerpflichtige ist, kann aufgrund Ihrer Sachverhalts-Darstellung hier natürlich niemand beantworten - weil: wir wissen nämlich nicht, für welchen Zeitraum Sie welche Steuererklärung abgegeben haben!
                Der "richtige Steuerpflichtige" sowie der Zeitraum sind belanglos und erfahrene Benutzer sollten wissen, dass man für eine Erbengemeinschaft eine Feststellungserklärung erstellt. Wäre also schön gewesen, wenn Du mir erklärt hättest, welche Felder dieses Formulars ich ausfüllen muss.

                Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
                Im Zweifel nicht uns hier im Forum, sondern das Finanzamt fragen!
                Jetzt muss ich mich schon arg wundern. Ich habe ganz klare Probleme mit dem Handling dieser Anwendung und dafür ist ja wohl dieses Forum geschaffen worden. Das Finanzamt muss ich hierzu nicht bemühen. Und auch ich weiss, dass ich für eine Erbengemeinschaft Belege nachreichen will. Es ging hier um das:"Wie kann ich diese Belege nachreichen?"
                Mit der nachfolgenden Anwort hättest Du mir sehr geholfen:
                Profil ignorieren, bei Steuerpflichtiger Person "nicht natürliche Person" auswählen und den Namen der Erbengemeinschaft unter Namen oder Unternehmen eintragen.
                Den Rest hätte ich selbst hinbekommen.
                Zuletzt geändert von Trekker; 27.10.2025, 10:59.

                Kommentar


                  #83
                  Hallo Trekker!

                  *****
                  Betreffs Profilen:

                  Sie können aus meinen Hinweisen/ Erfahrungen Erkenntnisse mitnehmen oder es auch bleiben lassen - ganz wie Ihnen beliebt!

                  ja klar, für Sie war meine "Liebesmüh" "für die Katz" - aber ich hoffe einfach mal, hier gibt es einige Mitleser, denen meine Ausführungen helfen!

                  *****
                  Betreffs "richtiger Steuerpflichtiger" und "Finanzamt fragen":

                  Sie fragen nach dem "Steuerpflichtigen", sagen uns aber nicht, "welche" Erbengemeinschaft für "welches" Kalenderjahr betroffen ist ... !

                  Sie fragen, welchen Steuerpflichtigen Sie im Formular "Belege nachreichen" eintragen sollen - ich verweise auf den Steuerpflichtigen, der in der zuvor abgegeben Steuererklärung drinsteht - und jetzt erhalte ich solche eine Antwort von Ihnen?

                  ... !?​

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