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    Kapitalertragssteuer

    Hallo zusammen,
    ich habe eine steuerrechtliche Frage und bin vermutlich hier nicht richtig. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
    Ich habe eine fondgebundene Rentenversicherung gekündigt und bin mit 25 % auf den gesamten Ertragswert (Gewinn) besteuert worden.
    Werden hier nicht nur 50 % des Gewinns versteuert?4
    Viele Grüße
    Kapital

    #2
    Wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen, wird das bei der Veranlagung berücksichtigt. Beim Steuerabzug ist dies nicht vorgesehen (§ 43 Abs. 1 Nr. 4 EStG).

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      #3
      Hallo InsideFA,
      vielen Dank für die Information.
      Schönes Wochenende

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        #4
        Hallo Kapital!

        Wie üblich mal wieder "unvollständige Sachverhaltsschilderung" ... 1

        Weil: Wenn es ein Vorgang von 2025 ist, dann warten Sie einfach mal, bis Sie die Steuerbescheinigung erhalten - da steht alles drauf, was Sie wissen müssen!

        Außerdem versenden die Versicherungsgesellschaften m.W. ein zusätzliches Schreiben, in dem auf diese Möglichkeit der Halbierung des Steuerabzugs über die Einkommensteuererklärung ausdrücklich hingewiesen wird!

        Und sollte es ein Vorgang von 2024 sein, dann haben Sie alle Informationen, die Sie benötigen - Sie müssen das Zeug nur lesen!

        Ergänzend zu InsideFA: Sie müssen dafür natürlich schon die richtigen Eingaben im richtigen Formular machen, sonst wird's nix mit "wird bei der Veranlagung berücksichtigt" - weil das nicht automatisch erfolgt ...

        das ist eben die "tolle profiskalische" Gesetzgebung in Deutschland: in der Hoffnung, dass die Steurzahler das Papiergedöns nicht lesen oder besser noch gleich wegwerfen, wenn's Geld da ist, und somit über die Einkommensteuererklärung keine hälftige Rückerstattung beantragt wird, bleibt das Geld im Staatssäckel ...

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