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Kapitalertragssteuer

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    Kapitalertragssteuer

    Hallo zusammen,
    ich habe eine steuerrechtliche Frage und bin vermutlich hier nicht richtig. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
    Ich habe eine fondgebundene Rentenversicherung gekündigt und bin mit 25 % auf den gesamten Ertragswert (Gewinn) besteuert worden.
    Werden hier nicht nur 50 % des Gewinns versteuert?4
    Viele Grüße
    Kapital

    #2
    Wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen, wird das bei der Veranlagung berücksichtigt. Beim Steuerabzug ist dies nicht vorgesehen (§ 43 Abs. 1 Nr. 4 EStG).

    Kommentar


      #3
      Hallo InsideFA,
      vielen Dank für die Information.
      Schönes Wochenende

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