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    Kapitalertragssteuer

    Hallo zusammen,
    ich habe eine steuerrechtliche Frage und bin vermutlich hier nicht richtig. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
    Ich habe eine fondgebundene Rentenversicherung gekündigt und bin mit 25 % auf den gesamten Ertragswert (Gewinn) besteuert worden.
    Werden hier nicht nur 50 % des Gewinns versteuert?4
    Viele Grüße
    Kapital

    #2
    Wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen, wird das bei der Veranlagung berücksichtigt. Beim Steuerabzug ist dies nicht vorgesehen (§ 43 Abs. 1 Nr. 4 EStG).

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      #3
      Hallo InsideFA,
      vielen Dank für die Information.
      Schönes Wochenende

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        #4
        Hallo Kapital!

        Wie üblich mal wieder "unvollständige Sachverhaltsschilderung" ... 1

        Weil: Wenn es ein Vorgang von 2025 ist, dann warten Sie einfach mal, bis Sie die Steuerbescheinigung erhalten - da steht alles drauf, was Sie wissen müssen!

        Außerdem versenden die Versicherungsgesellschaften m.W. ein zusätzliches Schreiben, in dem auf diese Möglichkeit der Halbierung des Steuerabzugs über die Einkommensteuererklärung ausdrücklich hingewiesen wird!

        Und sollte es ein Vorgang von 2024 sein, dann haben Sie alle Informationen, die Sie benötigen - Sie müssen das Zeug nur lesen!

        Ergänzend zu InsideFA: Sie müssen dafür natürlich schon die richtigen Eingaben im richtigen Formular machen, sonst wird's nix mit "wird bei der Veranlagung berücksichtigt" - weil das nicht automatisch erfolgt ...

        das ist eben die "tolle profiskalische" Gesetzgebung in Deutschland: in der Hoffnung, dass die Steurzahler das Papiergedöns nicht lesen oder besser noch gleich wegwerfen, wenn's Geld da ist, und somit über die Einkommensteuererklärung keine hälftige Rückerstattung beantragt wird, bleibt das Geld im Staatssäckel ...

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          #5
          das ist eben die "tolle profiskalische" Gesetzgebung in Deutschland: in der Hoffnung, dass die Steurzahler das Papiergedöns nicht lesen oder besser noch gleich wegwerfen, wenn's Geld da ist, und somit über die Einkommensteuererklärung keine hälftige Rückerstattung beantragt wird, bleibt das Geld im Staatssäckel ...
          Wenn man von der Materie keine Ahnung hat, liegt der Schluss nahe. Tatsächlich ist die Prüfung, ob und inwieweit die hälftige Befreiung zu gewähren ist, komplex und nur personell möglich.

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            #6
            Zitat von InsideFA Beitrag anzeigen
            Wenn man von der Materie keine Ahnung hat, liegt der Schluss nahe. Tatsächlich ist die Prüfung, ob und inwieweit die hälftige Befreiung zu gewähren ist, komplex und nur personell möglich.
            meinen Sie micht damit - oder vielleicht die Versicherungsgesellschaften ?

            na ja ...

            aber mal ganz grundsätzlich:

            Sowas gab es seit es das Einkommensteuergesetz der BRD gibt, noch nie !!!

            Wenn eine Versicherungsgesellschaft, die ein Versicherungsprodukt auflegt und verkauft, beim Verkauf mit steuerlichen Gesichtspunkten Werbung macht, in allen Versicherungsprodukten schriftlich steuerliche Hinweise gibt - und eine Heerschaar von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern beschäftigt und beauftragt - wieso wird dann sowas "pro-fiskalisches zuerst mal überbesteuert" gemacht?

            Und den Witz, den Sie da gerade von sich gegeben haben, wird noch größer, weil: Glauben Sie ernsthaft, irgendein beliebiger Veranlagungsbeamte wüsste es besser als die spezialisierten Profis der Versicherungsgesellschaften ?

            Echt jetzt, das glauben sie, dass die das besser wissen ?

            Wow, Sie sind ein echter FA-Insider, das Sie solche Leute der Finanzverwaltung kennen ...

            und noch eine Feststellung.

            jetzt müssen sich hunderte/tausende von Finanzbeamten mit dieser blöden Frage herumplagen - anstatt dass das auf der Ebene der Versicherungsgesellschaft geklärt wird, wird die Problemlösung auf hunderte von Finanzämter und tausende von Beamten verlegt !

            Was für ein bürokratischer und steuerlicher Schwachsinn ist denn das? Nein, da habe ich nicht das geringste Verständnis für!

            Und wissen Sie eigentlich, wie Veranlagungsbeamte dieses Thema abarbeiten?

            Wenn man die Zahlen der Steuerbescheinigung der Versicherungsgesellschaft schlicht und einfach richtig in die Formulare einträgt, fragt kein Hahn nach, das wird durchgewunken.

            Wenn mal nachgefragt wird, wird spätestens bei Vorlage der Steuerbescheinigung durchgewunken!

            Was für ein Armutszeugnis, dieses Gesetz!

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