Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Besteuerung von Kapitalerträgen Rentner

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #31
    Hallo,

    Gut das 3-fache, würde ich meinen, den Sparer-Pauschbetrag jetzt mal außen vorgelassen.
    Achso, ja, wir können die Bescheiddaten ja sehen.

    Aber wo siehst du da ca. 6.000 Euro? Da stehen doch nur 1.586 Euro ...
    Irgendwie verstehe ich die Rechnung auch gar nicht. Der "zu versteuernde" Betrag ist ja identisch mit der Steuer (eine Zeile tiefer). Bei mir sehen die Bescheide etwas anders aus (???).

    Charlie24 ist eigentlich der Elster-Guru :-)
    Da sagst du was.
    Vor allem kennt er sich mit allem aus (ich dagegen vor allem mit der Anlage KAP).

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #32
      Aber wo siehst du da ca. 6.000 Euro? Da stehen doch nur 1.586 Euro
      Das ist die Steuer nach § 32d EStG. Mehr gibt der Bescheiddatenvergleich dazu in seinem Fall nicht her.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #33
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Gut das 3-fache, würde ich meinen, den Sparer-Pauschbetrag jetzt mal außen vorgelassen.
        Ich habe noch bei Erläuterung zur Festsetzung etwas noch entdeckt, was mich sehr stutzig macht.
        Dort steht Kapitalerträge aus Lebensversicherung habe ich zur hälfe berücksichtigt da - Sie das 60.Lebensjahr....

        Ich habe keine Lebensversicherung nur Witwen Rente und Rente aus betrieblichen Altersvorsorge.
        Vielleicht macht die Berechnung die KI für die Finanzbehörde.?? :-) Könnte das die Ursache sein, warum die Günstigerprüfungen nicht vorgenommen wurde? Viele Grüße

        Kommentar


          #34
          Dort steht Kapitalerträge aus Lebensversicherung habe ich zur hälfe berücksichtigt da - Sie das 60.Lebensjahr....
          Wenn du keine Kapitalerträge aus einer LV hattest und auch keine erklärt hast, ist das dann ein weiterer Fehler, allerdings wäre der zu deinen Gunsten.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #35
            Hallo,

            Dort steht Kapitalerträge aus Lebensversicherung habe ich zur hälfe berücksichtigt da - Sie das 60.Lebensjahr....
            Das könnte natürlich erklären, warum die Günstigerprüfung negativ ausgefallen ist.
            Es kann besser sein, auf die Kapitalerträge 25% zu zahlen und im Gegenzug 0% auf die Renten, als alternativ vielleicht 15% auf alles. Genau das ist die Günstigerprüfung.

            Dazu sollten aber in dem Bescheid auch zusätzliche Kapitalerträge auftauchen (wobei du ja schon sagtest, dass die Zahlen identisch wären - ???).
            Nochmal, das kann so nicht sein. Mein Elster rechnet genauso wie die Software beim Finanzamt, der Kern ist identisch. Und damit kommen bei der Günstigerprüfung beide zum gleichen Ergebnis.

            Vergleiche mal Zeile für Zeile den Bescheid mit der Elster-Berechnung.

            Noch eine Anmerkung: Hast du vielleicht eine Sterbegeldversicherung ausbezahlt bekommen? Das sind in Wirklichkeit nämlich Lebensversicherungen.

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

            Kommentar


              #36
              Hi Stefan, kriegt Du auch eine Ersattung über deine Software, wie bei mir unter Elster, wo Kap unter Einkommen gerechnet wird, unter Berücksichtigung von 9000 versteuertes Einkommen+ 5 T Kap (Sparer-Pauschbetrag abgezogen? Hab keine Sterbegeldversicherung. Nur Hinterbliebenen und mini private Betriebsrente, die mein Mann noch beim Arbeitgeber hatte. Diese tauchen alle als Rentenbezüge im Bescheid auf. So eine Art Altersvorge. Aber guter Hinweis. VG

              Kommentar


                #37
                Hallo,

                ich bekomme sicher das Gleiche heraus wie du.
                Und 14.000 Euro ist auch ganz klar eine Größe für eine positive Günstigerprüfung. Und zwar in jedem Fall, selbst wenn es 14.000 normales Einkommen wäre läge der Grenzsteuersatz nur bei 17,5% (auf den Grenzsteuersatz kommt es an).

                Ich versuche die ganze Zeit klarzumachen, dass es nicht an der Software liegen kann, sondern nur an den verwendeten Daten.
                Entweder hast du etwas falsch eingetragen was dann vom Finanzamt geändert wurde (das sollte aber eigentlich erläutert werden), oder das Finanzamt hat aus anderer Quelle weitere Daten erhalten (da wird so einiges gemeldet).
                Daher solltest du eben mal Zeile für Zeile vergleichen.

                Das mit der Lebensversicherung ist übrigens ein starker Verdacht für die Abweichung, ich würde mal gezielt beim Finanzamt anfragen was es damit auf sich hat.
                Taucht das eigentlich in der Berechnung gar nicht auf? Du sagst ja „gleiche Zahlen“, der Sachbearbeiter will aber etwas geändert haben - das passt nicht zusammen.

                Grundsätzlich falsch ist, dass der Sparer-Pauschbetrag nicht eingerechnet wurde. Und wie schon gesagt kann ich mir das absolut nicht erklären, die Software lässt sich da praktisch nicht austricksen (so Besonderheiten wie z.B. „beschränkt steuerpflichtig“ musst du uns aber natürlich sagen - das wäre etwas das imho den Sparer-Pauschbetrag entfallen lassen könnte, weiß ich aber auch nicht sicher).

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                Kommentar


                  #38
                  Fehler in Steuerbescheiden kommen zwar vor, aber so gehäuft, wie das bei dir der Fall sein soll, doch eher selten.

                  Ich würde mal im Nachhinein die Bescheinigungen für 2024 abrufen und nachsehen, was bei dir alles gemeldet wurde. Das geht

                  unter Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten > Meine Bescheinigungen. Du kannst die Bescheinigungen

                  auch downloaden und in Ruhe einzeln prüfen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #39
                    Danke Stefan, ich kann nirgendwo falsche Daten finden. Im Bescheid Datenvergleich sind meine Daten mit dem Finanzamt gleich. Das sehe ich, wenn ich mir meine erkl. Daten aus Elster und ldt. Bescheid vergleiche. Dort ist die Abweichung nur in der Berechnung der Kap. Alle meine eingetragenen Daten müssten ja in erkl. Daten (vergleich meine Werte und Finanzamt Werte). Ich denke, vielleicht setzen die jetzt auch bei einigen Fällen künstliche Intelligenz ein, nur da kann so was passiert sein. Ich schaue mal, was ich als Antwort von FA bekomme. Schönes Wochenende

                    Kommentar


                      #40
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Fehler in Steuerbescheiden kommen zwar vor, aber so gehäuft, wie das bei dir der Fall sein soll, doch eher selten.

                      Ich würde mal im Nachhinein die Bescheinigungen für 2024 abrufen und nachsehen, was bei dir alles gemeldet wurde. Das geht

                      unter Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten > Meine Bescheinigungen. Du kannst die Bescheinigungen

                      auch downloaden und in Ruhe einzeln prüfen.
                      Danke Charlie24 für den Hinweisnoch , werde ich machen. Schönen Samstag

                      Kommentar


                        #41
                        KI in der Steuerverwaltung ... guter Witz.

                        Eine KI in der Politik wäre ggf. nicht schlecht. Vielleicht bekäme wir dann endlich mal logisch nachvollziehbare Steuergesetze.
                        Mit freundlichen Grüßen

                        Beamtenschweiß
                        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                        Kommentar


                          #42
                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Fehler in Steuerbescheiden kommen zwar vor, aber so gehäuft, wie das bei dir der Fall sein soll, doch eher selten.

                          Ich würde mal im Nachhinein die Bescheinigungen für 2024 abrufen und nachsehen, was bei dir alles gemeldet wurde. Das geht

                          unter Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten > Meine Bescheinigungen. Du kannst die Bescheinigungen

                          auch downloaden und in Ruhe einzeln prüfen.
                          Hi Charlie24, dein Tipp, hat mir schon sehr weitergeholfen. Danke, jetzt weiß ich das für die Zukunft. Dank deines Tipp hatte ich eine Bank leider völlig vergessen. Dort hatte ich den Sparer-Pauschbetrag voll in Anspruch genommen. Auch wenn ich die 1000 Euro Sparerpauschbetrag nicht mehr unter 16 mit 1000 anstatt 0 jetzt eingebe, müsste ich einen kleineren Betrag nur nachzahlen als die Berechnung von FA. Ich summiere alle Kapitalerträge in 7 und alle ausländischen Kapitalerträge der Banken in 19 , die keine Kap abführen können. Wie kann ich jetzt am besten vorgehen? Kann ich überhaupt jetzt einen Widerspruch schreiben, da ich elbstb was vergessen habe. Die Zeit wird knapp. Ich habe nur eine paar Tage Zeit für Widerspruch. Von einer Zahlung einer Lebensversicherung habe ich nichts gefunden unter Formulare.
                          Wird mit dem Widerspruch auch die Vorauszahlung und Nachzahlung ausgesetzt, bis die Steuerberechnung zu meinem Vorteil berechnet wird? Ist das Formular Einspruch einreichen inkl Aussetzung der Vollziehung richtig? Es gibt dort 5 Felder, die man ausfüllen muss. Einspruchsführer, Empfangsbevollmächtigter, Verwaltungsakt, Begründung, Anhänger. Einspruchführer bin ich vermute ich. 2 kann leer bleiben und 3, was bedeutet das? Danke nocnmal Charlie24

                          Kommentar


                            #43
                            Einspruch kann man auch dann einlegen, wenn man etwas nacherklären will oder muss, weil man es vergessen hat. Bei einem Antrag auf Günstigerprüfung

                            macht es natürlich keinen guten Eindruck, wenn Kapitalerträge von mehr als 1.000 € vergessen wurden. Ich schreibe unsere Kapitalerträge in einer Exceltabelle

                            auf, getrennt nach Banken und auch nach Personen, ebenso natürlich die einbehaltenen Steuern und die freigestellten Zinsen. So vergisst man nichts.

                            Der Einspruch führt nicht automatisch zur Aussetzung der Vollziehung, den Antrag müsstest du extra begründen. Der Antrag muss aber nicht gestellt werden.

                            Wenn der Einspruch erfolgreich ist, wird die zu viel bezahlte Einkommensteuer ja wieder erstattet.

                            Verwaltungsakt ist in deinem Fall die Einkommensteuer-Festsetzung für das Jahr 2024.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                            Kommentar


                              #44
                              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                              Einspruch kann man auch dann einlegen, wenn man etwas nacherklären will oder muss, weil man es vergessen hat. Bei einem Antrag auf Günstigerprüfung

                              macht es natürlich keinen guten Eindruck, wenn Kapitalerträge von mehr als 1.000 € vergessen wurden. Ich schreibe unsere Kapitalerträge in einer Exceltabelle

                              auf, getrennt nach Banken und auch nach Personen, ebenso natürlich die einbehaltenen Steuern und die freigestellten Zinsen. So vergisst man nichts.

                              Der Einspruch führt nicht automatisch zur Aussetzung der Vollziehung, den Antrag müsstest du extra begründen. Der Antrag muss aber nicht gestellt werden.

                              Wenn der Einspruch erfolgreich ist, wird die zu viel bezahlte Einkommensteuer ja wieder erstattet.

                              Verwaltungsakt ist in deinem Fall die Einkommensteuer-Festsetzung für das Jahr 2024.
                              Danke Charlie24, deinen guten Rat nehme ich gerne an, den die Bank schickt leider nichts per Post, deshalb hatte ich es vergessen. Diese hatte ic seit 2024 eröffnet. Die Auflistung per Exel hatte mir nicht den Ärger bescherrt, den ich jetzt habe. Danke, dass Du Dir sowie Zeit für mich genommen hast!!!

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X