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    #16
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Welchen Antrag hast du denn gestellt ? Die Günstigerprüfung gemäß Zeile 4 der Anlage KAP oder die Überprüfung des Steuereinbehalts gemäß Zeile 5 ?
    Ich glaube nach Übertragungsprotokoll sind beide Werte drin. Ich weiß leider nicht, ob die beiden Werte nur drin stehen, weill ein Hacken gesetzt war.
    Aber warum ist es schlechter für mich als Rentner, wenn nach 32d berechnet wird. Würde die Kap als Einkommensteuer ohne 32d berechnet, dann erhalte ich ein Ersatttung und Elster zieht auch die -1000 von dem Erträgen ab. :-(

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      #17
      Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
      Hallo,

      so wie du es schilderst kann es eigentlich nicht sein. Die Software macht das alles automatisch und berücksichtigt natürlich auch den Sparer-Pauschbetrag (die Elster-Berechnung zeigt das ja auch).
      Ergo muss da ein Sachbearbeiter etwas geändert haben. Steht vielleicht etwas dazu in den Erläuterungen?
      Oder du hast es doch leicht anders eingetragen, man vertut sich da schnell mal. Deine in # 6 genannten Zeilennummern sind jedenfalls richtig, dazu kommen nur noch die Zeilen 37 und 38.

      Wie ich vorgehen würde: Abhängig davon wie viel Zeit verbleibt würde ich entweder einen Antrag auf schlichte Änderung stellen, oder wenn es knapp ist ganz offiziell Einspruch einlegen. Wichtig ist nur, dass der Bescheid so nicht bestandskräftig wird; notfalls immer noch einen Einspruch hinterherschieben.

      Begründung ist einfach, dass der Sparer-Pauschbetrag nicht berücksichtigt wurde. Das sollte schon reichen.

      Stefan
      Vielen Dank Stefan, ich habe die gezahlten Kapiterträge auch in der Zeile 37,38 erklärt, die dort nicht im chat extra erwähnt habe.
      Ich habe allerdings nur eine Sontige Nachricht geschrieben über Elster. Ein Formular über "Antrag auf schlichte Änderung stellen" habe ich unter Formularen in elster-Online nicht finden können.
      Habe ich vier Wochen Zeit zum Widerspruch? Wie Antwortet in der Regel das Finanzamt, wenn man denen eine Nachricht per Elster schreibt? Muss man dann auf die Post warten oder schicken Sie Emails in dem Elster-Posteingang, damit ich die Frist nicht verpasse? Schön, dass man das Forum Fragen darf!!!! Ich danke sehr!

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        #18
        Du sollst deine Steuerberechnung aufrufen, nicht das Übertragungsprotokoll. Nur dort sieht man, ob die Günstigerprüfung erfolgreich war.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #19
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Du sollst deine Steuerberechnung aufrufen, nicht das Übertragungsprotokoll. Nur dort sieht man, ob die Günstigerprüfung erfolgreich war.
          Hi Charlie24, jetzt habe ich es gefunden. Was krass ist, dass ich jetzt die Vergleichdaten meine erklärten und das der günstigerprüfung von Finazamt mir angeschaut habe.
          Es ist wirklich so, dass ich viel besser rauskomme, wenn keine günstiger Prüfung gemacht wird, sondern nur nach normaler Berechnung: siehe die Vergleichdaten (Einige Werte eingeschwärzt).
          Alle Daten sind identisch. Die Berechnung nach 32d, wo die Kapitalertragsteuer erst danach eingetragen wird, ist nachteiliger für den Steuerplichtigen als, wenn die Berechnung ohne 32d wie die erkärten Daten. Hier die Werte: Bei der ersten Berechung ohne 32d wird die Kapitalertragsteuer zum versteuerten Einkommen eingerechnet. Dort ist das zu versteuernde Einkommen höher! Dei der Variante 32d wird es erst später eingetragen.Bei der Variante ist das versteuernde Einkommen um dem Beitrag der Kapitalertragssteuer niedriger.
          Ist das möglich? Es darf nicht zum Nachteil des Steuerpflichtigen werden. Oder?
          Kann ich auf eine Berechnung ohne 32d bestehen?
          Ohne 32d erhate ich Geld wieder mit 32d muss ich viel nachzahlen (auch wenn die 1000 Euro Sparerbetrag noch abgezogen werden sollte)
          Ich verstehe das System nicht :-( . Fragen kann ich dort auch nicht :-(

          grafik.png
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            #20
            Hallo,

            Vielen Dank Stefan, ich habe die gezahlten Kapiterträge auch in der Zeile 37,38 erklärt, die dort nicht im chat extra erwähnt habe.
            Das war mir schon klar, ich wollte nur nochmal die Zeilennummern nennen.

            Ich habe allerdings nur eine Sontige Nachricht geschrieben über Elster. Ein Formular über "Antrag auf schlichte Änderung stellen" habe ich unter Formularen in elster-Online nicht finden können.
            Das wird dann mindestens als Änderungsantrag gewertet.

            Habe ich vier Wochen Zeit zum Widerspruch?
            Ja..

            Wie Antwortet in der Regel das Finanzamt, wenn man denen eine Nachricht per Elster schreibt?
            Entweder bekommst du einen neuen Bescheid, oder es kommen Nachfragen.

            Muss man dann auf die Post warten oder schicken Sie Emails in dem Elster-Posteingang, damit ich die Frist nicht verpasse?
            Weiß ich nicht sicher. Jedenfalls solltest du irgendetwas hören, sonst nochmal Einspruch einlegen (schriftlich, am Besten mit Nachweis, ich gehe dazu persönlich zum Finanzamt und lasse mir vom Pförtner* den Erhalt quitieren).

            *bei uns ist das mittlerweile die Anmeldung, Bürgerbüro gibt es nicht mehr

            Die Berechnung nach 32d, wo die Kapitalertragsteuer erst danach eingetragen wird, ist nachteiliger für den Steuerplichtigen als, wenn die Berechnung ohne 32d wie die erkärten Daten.
            Das verstehst du falsch. Die Berechnung nach §32d ist gerade nicht die Günstigerprüfung. Daher hatte ich ja schon vermutet, dass du entweder den Antrag nicht gestellt hast, oder die Prüfung ist negativ ausgefallen.
            Um das beurteilen zu können müssten wir schon in etwa die Höhe der Einkommen kennen.

            Stefan
            Zuletzt geändert von reckoner; 23.05.2025, 18:08.
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #21
              Um das beurteilen zu können müssten wir schon in etwa die Höhe der Einkommen kennen.
              Müssen wir nicht ! Man sieht aus dem Bescheiddatenvergleich, dass die Günstigerprüfung bei Mein ELSTER erfolgreich war.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #22
                Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                Hallo,

                Das war mir schon klar, ich wollte nur nochmal die Zeilennummern nennen.

                Das wird dann mindestens als Änderungsantrag gewertet.

                Ja..

                Entweder bekommst du einen neuen Bescheid, oder es kommen Nachfragen.

                Weiß ich nicht sicher. Jedenfalls solltest du irgendetwas hören, sonst nochmal Einspruch einlegen (schriftlich, am Besten mit Nachweis, ich gehe dazu persönlich zum Finanzamt und lasse mir vom Pförtner* den Erhalt quitieren).

                *bei uns ist das mittlerweile die Anmeldung, Bürgerbüro gibt es nicht mehr

                Das verstehst du falsch. Die Berechnung nach §32d ist gerade nicht die Günstigerprüfung. Daher hatte ich ja schon vermutet, dass du entweder den Antrag nicht gestellt hast, oder die Prüfung ist negativ ausgefallen.
                Um das beurteilen zu können müssten wir schon in etwa die Höhe der Einkommen kennen.

                Stefan
                Hi Stefan, das zu versteuendes Einkommen laut Bescheid ist ohne Kap angerechnet 9000 Euro. Hilft Dir das Stefan? Danke

                Kommentar


                  #23
                  Zitat von Elsterguru Beitrag anzeigen

                  Hi Stefan, das zu versteuendes Einkommen laut Bescheid ist ohne Kap angerechnet 9000 Euro. Hilft Dir das Stefan? Danke
                  Aber hätte ich nicht das Recht, dass die Steuer so berechnet wird, dass es zu meinem Gunsten ist?
                  Denn so wie ich es in Elster angegeben habe (siehe # 19 ) erhalte ich sogar eine Ersattung. So wie das Finanzamt das berechnet ist es extrem zu meinem Nachteil.

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                    #24
                    Aber hätte ich nicht das Recht, dass die Steuer so berechnet wird, dass es zu meinem Gunsten ist?
                    Bei Kapitalerträgen muss die Günstigerprüfung beantragt werden, automatisch passiert da nichts. Nach dem Übertragungsprotokoll

                    hast du das aber gemacht. Warum das Finanzamt den Antrag nicht beachtet und falsch gerechnet hat, wissen wir nicht.

                    Also entweder Einspruch einlegen, was elektronisch kein Problem und mit 2 Sätzen zu begründen ist oder Antrag auf schlichte Änderung

                    per Sonstiger Nachricht.

                    https://www.elster.de/eportal/formul...lare/einspruch

                    https://www.elster.de/eportal/formul...eingsonstnachr
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #25
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Die Zeile 17 dufte m. E. bei einem Antrag Günstigerprüfung durchaus leer bleiben, da sowieso alle Kapitalerträge erklärt werden mussten.

                      Ruf mal die Steuerberechnung von Mein ELSTER auf. Das geht unter übermittelte Formulare über den Button auf der rechten Seite.

                      Man sieht in der Steuerberechnung, ob die Günstigerprüfung erfolgreich war. Dann gibt es keine Passage: zu versteuern nach § 32d,

                      außerdem müsste dann ein Altersentlastungsbetrag auftauchen, es sei denn, du bist Frührentner.
                      Hi Charlie, bei Elster habe ich nachgeschaut unter Steuerberechnung (übermittelt) und dort steht nichts von zu versteuern nach § 32d
                      So wäre die Berechnung, wie es Elster auch übermittelt hat ideal. Aber warum ändert das das Finazamt zu meinem extremen Nachteil es zu "zu versteuern nach § 32d"?
                      Kann ich dagegen was tun, damit Sie meine elsterberechnung zugrunde legen ohne 32d? Danke

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                        #26
                        Kann ich dagegen was tun, damit Sie meine elsterberechnung zugrunde legen ohne 32d? Danke
                        Liest du meine Antworten nicht ? Natürlich kannst du etwas tun, siehe Beitrag '#25 !
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #27
                          Hallo,

                          Müssen wir nicht ! Man sieht aus dem Bescheiddatenvergleich, dass die Günstigerprüfung bei Mein ELSTER erfolgreich war.
                          Um MeinElster geht es aber doch gerade nicht.
                          Das Finanzamt hat da irgendwas anders gerechnet, und darauf kommt es vielleicht an.

                          Ich vermute aber, dass einfach der Antrag Zeile 4 unter den Tisch gefallen ist (ich hab' aber keine Erklärung wie sowas passieren kann).

                          das zu versteuendes Einkommen laut Bescheid ist ohne Kap angerechnet 9000 Euro.
                          Und wie hoch waren die Kapitalerträge? Ungefähr die zu Anfang genannten 2.000 Euro?
                          Wenn ja, dann ist die Günstigerprüfung maximal positiv, es sollten sämtliche gezahlten Steuern erstattet werden.

                          Aber hätte ich nicht das Recht, dass die Steuer so berechnet wird, dass es zu meinem Gunsten ist?
                          Natürlich, und zwar gleich doppelt.
                          Erstens gibt es die Option zur Versteuerung als normales Einkommen, und zweitens muss das Finanzamt das sogar so abrechnen wie es besser für den Steuerzahler ist (daher heißt es ja Günstigerprüfung). Es ist also nicht nur ein Recht, sondern das Finanzamt ist in der Pflicht (Antrag Zeile 4 natürlich immer vorausgesetzt).

                          Stefan
                          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                            #28
                            Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                            Hallo,

                            Um MeinElster geht es aber doch gerade nicht.
                            Das Finanzamt hat da irgendwas anders gerechnet, und darauf kommt es vielleicht an.

                            Ich vermute aber, dass einfach der Antrag Zeile 4 unter den Tisch gefallen ist (ich hab' aber keine Erklärung wie sowas passieren kann).

                            Und wie hoch waren die Kapitalerträge? Ungefähr die zu Anfang genannten 2.000 Euro?
                            Wenn ja, dann ist die Günstigerprüfung maximal positiv, es sollten sämtliche gezahlten Steuern erstattet werden.

                            Natürlich, und zwar gleich doppelt.
                            Erstens gibt es die Option zur Versteuerung als normales Einkommen, und zweitens muss das Finanzamt das sogar so abrechnen wie es besser für den Steuerzahler ist (daher heißt es ja Günstigerprüfung). Es ist also nicht nur ein Recht, sondern das Finanzamt ist in der Pflicht (Antrag Zeile 4 natürlich immer vorausgesetzt).

                            Stefan
                            Ja genau. Deshalb hat mir Elster eine Gutschrift bei Prüfung gezeigt. Warum hat das Finazamt die Berechnung nicht wie Elster übernommen und die Kap zu 32d zugeordnet?
                            Ich habe eine Nachricht geschrieben, dass sie die Günstigerprüfung nochmal testen sollen und mir den Sparerfreibetrag noch anrechnen sollen. bin gespannt, ob es klappt oder ob ich zum Steuerberater laufen muss :-( . Laut meiner Elsterberechnung kriege ich fast die Kosten für 2 Restaurants Besuche sogar wieder :-) !

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                              #29
                              Und wie hoch waren die Kapitalerträge? Ungefähr die zu Anfang genannten 2.000 Euro?
                              Gut das 3-fache, würde ich meinen, den Sparer-Pauschbetrag jetzt mal außen vorgelassen.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                                #30
                                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                                Gut das 3-fache, würde ich meinen, den Sparer-Pauschbetrag jetzt mal außen vorgelassen.
                                Ja sehr gut gerechnet :-) . Charlie24 ist eigentlich der Elster-Guru :-)

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