Hallo,
Fall Rentner mit Bezug von Rente und Kapitalerträge
ich verstehe es so, dass Kapitalerträge auch zum Einkommen gehören.
Ich beziehe Kapitalerträge (Dividenden inländischen Bank). Dort habe ich keinen Freistellungsauftrag gestellt.
Kapitalerträge (ausländische Bank), die die Kapitalertragsteuer nicht direkt abführt.
Deshalb habe ich in der Steuererklärung Elster die Angaben in der Anlage Kap gemacht.
3 - Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben Wert X (hier habe ich die Erträge der deutschen Bank eingetragen)
Sparer-Pauschbetrag --> Zeile 16 habe ich erklärt, dass ich 0 Euro in Anspruch genommen habe (da ich keinen Freistellungsauftrag für die inland. Bank eingereicht hatte)
5 - Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben
Hier habe ich in der Zeile 19 den Wert de Dividenden, Zinsen eingetragen, die der ausländische Bank nicht mit der Abgeltungssteuer versteuert hatte.
Beispiel:
Beide Werte Kapitalerträge (Inland/Ausland) ergeben z.B. 2000 Euro.
Das Elsteronline-Programm berechnet -1000 Sparerpauschbetrag heraus und kommt nur auf z.B. 1000 Kapitalerträge, die zu versteuern wären.
Das Elsterprogramm erhalte ich sogar eine kleine Steuererstattung wieder.
Im erhaltenen Steuerbescheid von Finazamt werden unter "Berechnung des versteuerenden Einkommens"
Seite 2 Einkünfte aus Kapitalvermögen mit 0 deklariert
Die Kapitalerträge tauchen separat im Steuerbescheid auf einer anderen Seite 3 als
Einküfte aus Kapitalvermögen i. S. d. $ 32d Abd. 1 ESTG
mit Summe 2000 Euro mit abzuglich noch nicht ausgeschöpfter Sparer-Pauschbetrag von 0 Euro (??)
Aus dieser Berechnung ergibt sich eine festzusetzende Einkommensteuer, die Vorauszahlungen für die nächsten Jahre zur Folge hätte.
Die Elsterdaten und die Bescheiddaten unterscheiden sich nur darin,
dass die -1000 Euro Pauschbetrag von Finanzamt mit 0 deklariert sind und die Kapitalerträge woanders eingetragen wurden unter Einküfte aus Kapitalvermögen i. S. d. $ 32d Abd. 1 ESTG (wo wäre diese Feld unter Elster zu finden).
Habt Ihr vielleicht eine Idee, warum die Berechnung anderes stattfindet und warum Elster-Online mir sogar eine Ersattung anzeigt?
Gibt es für Rentner eine andere Berechnung, die sich jetzt negativer auf die Steuer auswirkt.
Vielen Dank für Tipps!
Fall Rentner mit Bezug von Rente und Kapitalerträge
ich verstehe es so, dass Kapitalerträge auch zum Einkommen gehören.
Ich beziehe Kapitalerträge (Dividenden inländischen Bank). Dort habe ich keinen Freistellungsauftrag gestellt.
Kapitalerträge (ausländische Bank), die die Kapitalertragsteuer nicht direkt abführt.
Deshalb habe ich in der Steuererklärung Elster die Angaben in der Anlage Kap gemacht.
3 - Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben Wert X (hier habe ich die Erträge der deutschen Bank eingetragen)
Sparer-Pauschbetrag --> Zeile 16 habe ich erklärt, dass ich 0 Euro in Anspruch genommen habe (da ich keinen Freistellungsauftrag für die inland. Bank eingereicht hatte)
5 - Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben
Hier habe ich in der Zeile 19 den Wert de Dividenden, Zinsen eingetragen, die der ausländische Bank nicht mit der Abgeltungssteuer versteuert hatte.
Beispiel:
Beide Werte Kapitalerträge (Inland/Ausland) ergeben z.B. 2000 Euro.
Das Elsteronline-Programm berechnet -1000 Sparerpauschbetrag heraus und kommt nur auf z.B. 1000 Kapitalerträge, die zu versteuern wären.
Das Elsterprogramm erhalte ich sogar eine kleine Steuererstattung wieder.
Im erhaltenen Steuerbescheid von Finazamt werden unter "Berechnung des versteuerenden Einkommens"
Seite 2 Einkünfte aus Kapitalvermögen mit 0 deklariert
Die Kapitalerträge tauchen separat im Steuerbescheid auf einer anderen Seite 3 als
Einküfte aus Kapitalvermögen i. S. d. $ 32d Abd. 1 ESTG
mit Summe 2000 Euro mit abzuglich noch nicht ausgeschöpfter Sparer-Pauschbetrag von 0 Euro (??)
Aus dieser Berechnung ergibt sich eine festzusetzende Einkommensteuer, die Vorauszahlungen für die nächsten Jahre zur Folge hätte.
Die Elsterdaten und die Bescheiddaten unterscheiden sich nur darin,
dass die -1000 Euro Pauschbetrag von Finanzamt mit 0 deklariert sind und die Kapitalerträge woanders eingetragen wurden unter Einküfte aus Kapitalvermögen i. S. d. $ 32d Abd. 1 ESTG (wo wäre diese Feld unter Elster zu finden).
Habt Ihr vielleicht eine Idee, warum die Berechnung anderes stattfindet und warum Elster-Online mir sogar eine Ersattung anzeigt?
Gibt es für Rentner eine andere Berechnung, die sich jetzt negativer auf die Steuer auswirkt.
Vielen Dank für Tipps!
Kommentar