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Besteuerung von Kapitalerträgen Rentner

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    Besteuerung von Kapitalerträgen Rentner

    Hallo,

    Fall Rentner mit Bezug von Rente und Kapitalerträge

    ich verstehe es so, dass Kapitalerträge auch zum Einkommen gehören.
    Ich beziehe Kapitalerträge (Dividenden inländischen Bank). Dort habe ich keinen Freistellungsauftrag gestellt.
    Kapitalerträge (ausländische Bank), die die Kapitalertragsteuer nicht direkt abführt.

    Deshalb habe ich in der Steuererklärung Elster die Angaben in der Anlage Kap gemacht.
    3 - Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben Wert X (hier habe ich die Erträge der deutschen Bank eingetragen)

    Sparer-Pauschbetrag --> Zeile 16 habe ich erklärt, dass ich 0 Euro in Anspruch genommen habe (da ich keinen Freistellungsauftrag für die inland. Bank eingereicht hatte)

    5 - Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben
    Hier habe ich in der Zeile 19 den Wert de Dividenden, Zinsen eingetragen, die der ausländische Bank nicht mit der Abgeltungssteuer versteuert hatte.

    Beispiel:
    Beide Werte Kapitalerträge (Inland/Ausland) ergeben z.B. 2000 Euro.
    Das Elsteronline-Programm berechnet -1000 Sparerpauschbetrag heraus und kommt nur auf z.B. 1000 Kapitalerträge, die zu versteuern wären.
    Das Elsterprogramm erhalte ich sogar eine kleine Steuererstattung wieder.



    Im erhaltenen Steuerbescheid von Finazamt werden unter "Berechnung des versteuerenden Einkommens"
    Seite 2 Einkünfte aus Kapitalvermögen mit 0 deklariert

    Die Kapitalerträge tauchen separat im Steuerbescheid auf einer anderen Seite 3 als
    Einküfte aus Kapitalvermögen i. S. d. $ 32d Abd. 1 ESTG
    mit Summe 2000 Euro mit abzuglich noch nicht ausgeschöpfter Sparer-Pauschbetrag von 0 Euro (??)

    Aus dieser Berechnung ergibt sich eine festzusetzende Einkommensteuer, die Vorauszahlungen für die nächsten Jahre zur Folge hätte.

    Die Elsterdaten und die Bescheiddaten unterscheiden sich nur darin,
    dass die -1000 Euro Pauschbetrag von Finanzamt mit 0 deklariert sind und die Kapitalerträge woanders eingetragen wurden unter Einküfte aus Kapitalvermögen i. S. d. $ 32d Abd. 1 ESTG
    (wo wäre diese Feld unter Elster zu finden).

    Habt Ihr vielleicht eine Idee, warum die Berechnung anderes stattfindet und warum Elster-Online mir sogar eine Ersattung anzeigt?
    Gibt es für Rentner eine andere Berechnung, die sich jetzt negativer auf die Steuer auswirkt.

    Vielen Dank für Tipps!









    #2
    Welchen Antrag hast du denn gestellt ? Die Günstigerprüfung gemäß Zeile 4 der Anlage KAP oder die Überprüfung des Steuereinbehalts gemäß Zeile 5 ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Was ist denn mit der Abgeltungssteuer? Hast Du die nicht eingetragen?

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        #4
        Hallo,

        hier wurde offenbar die Günstigerprüfung (KAP Zeile 4) nicht beantragt, oder das Ergebnis war negativ. Daher auch von mir die Frage: Welcher Antrag wurde gestellt?

        Außerdem, was wurde in Zeile 17 eingetragen? Vielleicht 1.000 Euro (eigentlich kann nur das der Grund sein, warum der Sparer-Pauschbetrag nicht eingerechnet wurde)

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

        Kommentar


          #5
          Zeile 17 Sparerpauschbetrag nicht erklärte Einkünfte hätte auch mit NULL erklärt werden sollen sowie Antrag auf Günstigerprüfung (siehe Beitrag von Charlie24).
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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            #6
            Hallo,

            laut übermittelten Daten sehe ich , dass beide Felder dort auftauchen.

            Anträge

            Ich beantrage die Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge
            Ich beantrage eine Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge
            so sieht das Übertragungsprotokoll aus:

            grafik.png


            Die von der inländischen Bank gezahlten Kapitalerträge habe ich auch in der Anlage Kap eingetragen (Soli und Kap)



            Hilft euch diese Werte?

            Danke

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              #7
              Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
              Hallo,

              hier wurde offenbar die Günstigerprüfung (KAP Zeile 4) nicht beantragt, oder das Ergebnis war negativ. Daher auch von mir die Frage: Welcher Antrag wurde gestellt?

              Außerdem, was wurde in Zeile 17 eingetragen? Vielleicht 1.000 Euro (eigentlich kann nur das der Grund sein, warum der Sparer-Pauschbetrag nicht eingerechnet wurde)

              Stefan
              Danke Stefan, aber bei mir ist Zeile 17 Leer (kein Eintrag) :-)

              Kommentar


                #8
                Zitat von Elsterguru Beitrag anzeigen

                Danke Stefan, aber bei mir ist Zeile 17 Leer (kein Eintrag) :-)
                Noch ein Hinweis vergessen. Bei mir sind im Übertragungsprotokoll beide Hacken Günstigerprüfung und Überprüfung des Steuereinbehalts drin.

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                  Zeile 17 Sparerpauschbetrag nicht erklärte Einkünfte hätte auch mit NULL erklärt werden sollen sowie Antrag auf Günstigerprüfung (siehe Beitrag von Charlie24).
                  Dankeschön, ich sehe, dass das Feld 17 Leer ist, aber das Feld 16 darüber ist mit Null gefüllt.
                  Aber warum zieht dann Elsteronline die -1000 Euro richtig ab?
                  Was soll ich jetzt vorgehen? Ich habe eine Nachricht per Elster geschickt, dass die Kapitalerträge nicht richtig berechnet wurden.
                  Reicht das, oder muss ich den Sachbearbeiter mitteilen, was er ändern muss. Mein Elster hat ja alles richtig erkannt. Allerdings nur, weil ich die Kapitalerträge unter Kap 3 Zeile 7 und Kap 5 Zeile 19. Das Finanzamt hat die Werte von dort entfernt. Wo diese in Elster sonst laut dem Programm der Finazbehörden stehen müssen, kann ich leider nicht sagen, da die Finanzämter wahrscheinlich ein extra Programm haben, wo die Elsterdaten importiert werden.

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                    #10
                    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                    Was ist denn mit der Abgeltungssteuer? Hast Du die nicht eingetragen?
                    Hi, ja die abgeführte Abgeltungssteuer hatte ich auch extra eingetragen, die die inländische Bank abgeführt hatte... Danke

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von Elsterguru Beitrag anzeigen

                      Danke Stefan, aber bei mir ist Zeile 17 Leer (kein Eintrag) :-)
                      Aber die Zeile 16 dort steht eine 0 drin

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                        #12
                        Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                        Zeile 17 Sparerpauschbetrag nicht erklärte Einkünfte hätte auch mit NULL erklärt werden sollen sowie Antrag auf Günstigerprüfung (siehe Beitrag von Charlie24).
                        in 17 steht
                        In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag, der auf die in der Anlage KAP nicht erklärten Kapitalerträge entfällt (ggf. „0“) (Euro)
                        Da ich ja alle Erträge nur in der Anlage KAP angegeben habe, ist das Feld für meine Elsterberechnung eigentlich nicht relevant. Oder?
                        Bei ausländischen Banken, kann man keine Sparerpauschalen in Anspruch nehmen.
                        Nur, wenn das Finanzamt die Werte aus der Anlage Kap entfernt und anderere Berechnung zugrunde zieht, dann müssten sie die 0 aus der 16 zur Berechnung hinzuziehen.
                        Die Frage ist, wie ich am besten mein Problem lösen kann, ohne einen Steuerberater zu konsultieren.
                        Soll ich auf jedenfall einen Widerspruch einlegen und wie soll ich begründen, dass die Berechnung nicht richtig ist.

                        VG und Danke




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                          #13
                          Die Zeile 17 dufte m. E. bei einem Antrag Günstigerprüfung durchaus leer bleiben, da sowieso alle Kapitalerträge erklärt werden mussten.

                          Ruf mal die Steuerberechnung von Mein ELSTER auf. Das geht unter übermittelte Formulare über den Button auf der rechten Seite.

                          Man sieht in der Steuerberechnung, ob die Günstigerprüfung erfolgreich war. Dann gibt es keine Passage: zu versteuern nach § 32d,

                          außerdem müsste dann ein Altersentlastungsbetrag auftauchen, es sei denn, du bist Frührentner.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                          Kommentar


                            #14
                            Hallo,

                            so wie du es schilderst kann es eigentlich nicht sein. Die Software macht das alles automatisch und berücksichtigt natürlich auch den Sparer-Pauschbetrag (die Elster-Berechnung zeigt das ja auch).
                            Ergo muss da ein Sachbearbeiter etwas geändert haben. Steht vielleicht etwas dazu in den Erläuterungen?
                            Oder du hast es doch leicht anders eingetragen, man vertut sich da schnell mal. Deine in # 6 genannten Zeilennummern sind jedenfalls richtig, dazu kommen nur noch die Zeilen 37 und 38.

                            Wie ich vorgehen würde: Abhängig davon wie viel Zeit verbleibt würde ich entweder einen Antrag auf schlichte Änderung stellen, oder wenn es knapp ist ganz offiziell Einspruch einlegen. Wichtig ist nur, dass der Bescheid so nicht bestandskräftig wird; notfalls immer noch einen Einspruch hinterherschieben.

                            Begründung ist einfach, dass der Sparer-Pauschbetrag nicht berücksichtigt wurde. Das sollte schon reichen.

                            Stefan
                            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                            Kommentar


                              #15
                              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                              Die Zeile 17 dufte m. E. bei einem Antrag Günstigerprüfung durchaus leer bleiben, da sowieso alle Kapitalerträge erklärt werden mussten.

                              Ruf mal die Steuerberechnung von Mein ELSTER auf. Das geht unter übermittelte Formulare über den Button auf der rechten Seite.

                              Man sieht in der Steuerberechnung, ob die Günstigerprüfung erfolgreich war. Dann gibt es keine Passage: zu versteuern nach § 32d,

                              außerdem müsste dann ein Altersentlastungsbetrag auftauchen, es sei denn, du bist Frührentner.
                              Danke Charlie, bei mir sieht das Übertragungsprotokoll so aus: sieht amn daraus, ob günstiger Prüfung angehackt war?
                              zu versteuern nach § 32d, sehe ich nicht im Protokoll, aber in dem Steuerbescheid, wurde die Kapitalertragsteuer unter 32d berrechnet.
                              Altersentlastungsbetrag sehe ich auch nicht im Protokoll.


                              grafik.png

                              Vielen Dank

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