Hallo,  der Vorauszahlungsbescheid ist komplett eingenständig, man muss also auch gegen diesen Einspruch einlegen bzw. die Änderung beantragen. Und die Zahlungsfristen sind grundsätzlich einzuhalten, sonst wird gemahnt (automatisch). Da es nur noch um Tage geht solltest du unbedingt sofort mit dem Finanzamt Kontakt aufnehmen, oder erstmal zahlen (eine Vorauszahlung kann man auch spätrer noch wegbekommen).  Stefan
							
						
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 Dankeschön, werde ich dann so machen. Was passiert, wenn der Sachbearbeiter heute den Bescheid auf 0 ändert, wegen meiner Textnachricht und ich schon die Vorauszahlung bezahle? Ist er denn nicht verärgert, weil ich ihn wieder kontaktieren muss, weil er mir das Geld wieder auszahlen muss? Sorry für die FragenZitat von reckoner Beitrag anzeigenHallo, der Vorauszahlungsbescheid ist komplett eingenständig, man muss also auch gegen diesen Einspruch einlegen bzw. die Änderung beantragen. Und die Zahlungsfristen sind grundsätzlich einzuhalten, sonst wird gemahnt (automatisch). Da es nur noch um Tage geht solltest du unbedingt sofort mit dem Finanzamt Kontakt aufnehmen, oder erstmal zahlen (eine Vorauszahlung kann man auch spätrer noch wegbekommen). Stefan
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