Hallo, der Vorauszahlungsbescheid ist komplett eingenständig, man muss also auch gegen diesen Einspruch einlegen bzw. die Änderung beantragen. Und die Zahlungsfristen sind grundsätzlich einzuhalten, sonst wird gemahnt (automatisch). Da es nur noch um Tage geht solltest du unbedingt sofort mit dem Finanzamt Kontakt aufnehmen, oder erstmal zahlen (eine Vorauszahlung kann man auch spätrer noch wegbekommen). Stefan
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Zitat von reckoner Beitrag anzeigenHallo, der Vorauszahlungsbescheid ist komplett eingenständig, man muss also auch gegen diesen Einspruch einlegen bzw. die Änderung beantragen. Und die Zahlungsfristen sind grundsätzlich einzuhalten, sonst wird gemahnt (automatisch). Da es nur noch um Tage geht solltest du unbedingt sofort mit dem Finanzamt Kontakt aufnehmen, oder erstmal zahlen (eine Vorauszahlung kann man auch spätrer noch wegbekommen). Stefan
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