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    #46
    Hallo, der Vorauszahlungsbescheid ist komplett eingenständig, man muss also auch gegen diesen Einspruch einlegen bzw. die Änderung beantragen. Und die Zahlungsfristen sind grundsätzlich einzuhalten, sonst wird gemahnt (automatisch). Da es nur noch um Tage geht solltest du unbedingt sofort mit dem Finanzamt Kontakt aufnehmen, oder erstmal zahlen (eine Vorauszahlung kann man auch spätrer noch wegbekommen). Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #47
      Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
      Hallo, der Vorauszahlungsbescheid ist komplett eingenständig, man muss also auch gegen diesen Einspruch einlegen bzw. die Änderung beantragen. Und die Zahlungsfristen sind grundsätzlich einzuhalten, sonst wird gemahnt (automatisch). Da es nur noch um Tage geht solltest du unbedingt sofort mit dem Finanzamt Kontakt aufnehmen, oder erstmal zahlen (eine Vorauszahlung kann man auch spätrer noch wegbekommen). Stefan
      Dankeschön, werde ich dann so machen. Was passiert, wenn der Sachbearbeiter heute den Bescheid auf 0 ändert, wegen meiner Textnachricht und ich schon die Vorauszahlung bezahle? Ist er denn nicht verärgert, weil ich ihn wieder kontaktieren muss, weil er mir das Geld wieder auszahlen muss? Sorry für die Fragen

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        #48
        das ginge dann automatisch.

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