Zitat von MatthiasmachtungernSteuer
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Die Grundlagen für die Ermittlung des Zulagen Anspruchs, insbesondere das RV-Brutto im Jahr davor, darfst und musst du hingegen selbst eintragen.
Wie auch schon mehrfach gesagt wird der Beitrag in den Zusatzangaben zur Erklärung eingetragen, allerdings ausschließlich für die Berechnung.
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