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Wo geb ich denn die Riesterbeiträge an?

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    #16
    Zitat von MatthiasmachtungernSteuer Beitrag anzeigen
    Zu der Anlage AV: Meine Suche richtet sich inzwischen schon auf die Anlage "Vorsorge", weil ich in der Anlage "AV" nix zu Riester sehe, nur das Einkommen (also die Beiträge vom Arbeitgeber). Ich hab inzwischen ein Video gefunden, wo erklärt wird wo man den Riester einträgt ... im Grunde alles, was ich gemacht habe ...
    Wie schon mehrfach geschrieben dient die Anlage sehr wohl und ausschließlich der Beantragung des Abzugs der Riester-Beiträge als Sonderausgaben, weiterhin ist die Angabe des bezahlten Beitrags seit Jahren nicht mehr notwendig, nämlich seitdem die elektronische Übermittlung durch den Anbieter Pflicht ist.
    Die Grundlagen für die Ermittlung des Zulagen Anspruchs, insbesondere das RV-Brutto im Jahr davor, darfst und musst du hingegen selbst eintragen.

    Wie auch schon mehrfach gesagt wird der Beitrag in den Zusatzangaben zur Erklärung eingetragen, allerdings ausschließlich für die Berechnung.

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      #17
      Zitat von MatthiasmachtungernSteuer Beitrag anzeigen
      Also jage ich ein Phantom?
      Nein, keine Anlage AV, kein Abzug von Sonderausgaben. So stupid.

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        #18
        Zusammengefasst heißt das:

        Für den Sonderausgabenabzug müssen Angaben zu den Riesterverträgen in der Anlage AV gemacht werden.
        Diese könnten elektronisch eingefüllt werden, wenn man dem Datenabruf zugestimmt hat, ansonsten muss man diese händich eintragen.

        In der Anlage AV werden KEINE Angaben zur Höhe der jährlichen Riesterbeiträge gemacht, da das Finanzamt diese nicht braucht. Für DEINE Steuerberechnung von Elster kann die Angabe in den Zusatzangaben zur Steuerberechnung gemacht werden.

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          #19
          Zitat von Gerald v. R. Beitrag anzeigen
          Für den Sonderausgabenabzug müssen Angaben zu den Riesterverträgen in der Anlage AV gemacht werden.
          Diese könnten elektronisch eingefüllt werden, wenn man dem Datenabruf zugestimmt hat, ansonsten muss man diese
          Nein, in der Anlage AV wird, wie mehrfach geschrieben, nichts vorausgefüllt, alleine weil die Werte nicht bekannt sind.
          Allein automatisch ausgefüllt werden die geleisteten Beiträge bei den nicht zu übermittelnden Zusatzangaben.
          Ist doch eigentlich nicht so schwer...

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            #20
            Ist doch eigentlich nicht so schwer..
            Möchte man meinen !
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #21
              Hallo zusammen,

              also:
              • die Anlage AV selbst ist offenbar an sich schon an den Riestervertrag gebunden (muss den einer ohne Riester dann überhaupt ausfüllen? Mir egal, wir haben ja), das heißt also die Anlage AV allein sagt schon, dass ich Riester hab (ich gebe auch an, an welchen der beiden Riesterverträge die Kinderzulage gehen soll)
              • Die gefühlt wichtigeren Daten wie Vertragsnummer und Beitrag muss man nicht angeben, weil das Finanzamt diese schon von der Bank mitgeteilt bekommt (man erteilt wohl bei Vertragsunterschrift schon das Recht auf Datenübertragung, merkt sich nur keiner)
              • Die optionale Angabe unter "Zusatzangaben für die Steuerberechnung" ist tatsächlich nur dafür da, dass die Seite schon mal ne erste unverbindliche Schätzung abgeben kann ... kannste leer lassen oder mit Phantasiewerten füllen, dann ist nur die Steuerschätzung der Seite falsch (aber die kannste auch in der Pfeife rauchen, war bei mir letztes Jahr viel zu hoch)
              Kurzum: eine eigentlich gut gemeinte Vereinfachung ist so versteckt und intransparent, dass sie mehr Verwirrung auslöst als Arbeit vereinfacht. Kann man da nicht einfach in der Anlage AV für jede Person eine Zahl abfragen oder dazuschreiben "optionale Angabe, da der Wert bereits von der Bank gemeldet wurde"? Dann stolpert ein überskeptischer Steuer-Antipathist wie ich nicht so leicht darüber

              Danke an alle, die sich mir angenommen haben. Ich bin kein leichter Fall beim Thema Steuern

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                #22
                Dass die Anlage AV für Riesterverträge gedacht ist, sieht man schon an der Überschrift:

                Anlage AV: Angaben zur steuerlichen Förderung von Altersvorsorgebeiträgen (sogenannte Riester-Verträge)

                Weiter heißt es dort u. a.:

                Wenn Sie für alle Altersvorsorgeverträge keinen Sonderausgabenabzug wünschen, dann geben Sie bitte keine Anlage AV ab.
                ​In der Ausfüllhilfe dazu steht zwischendrin:

                Für ein korrektes Steuerberechnungsergebnis tragen Sie jedoch bitte die geleisteten Altersvorsorgebeiträge in der Anlage Zusatzangaben zur Steuerberechnung (Zeile 10/11) ein.
                ​Ok, einfach ist das Steuerrecht nicht. Aber die Formular muss man sich schon angucken, im Blindflug kann man die nicht ausfüllen.

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                  #23
                  Früher war's so, dass man alles angeben musste. Riestervertragsnummer, geleistete Beiträge usw. Haben die Leute immer vergessen.
                  Daher Vereinfachung.

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                    #24
                    Zitat von MatthiasmachtungernSteuer Beitrag anzeigen
                    Danke an alle, die sich mir angenommen haben. Ich bin kein leichter Fall beim Thema Steuern
                    Gerne geschehen, aber ab sofort nicht mehr.

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                      #25
                      Genauso wie Matthias erging es mir auch. Vergeblich suchte ich nach einer Möglichkeit, die geleisteten Riesterbeiträge in ELSTER einzutragen. Das geht aber gar nicht in der Anlage AV und ist wohl auch nicht nötig zu tun. Ich finde, das hätten erfahrene Steuererklärer doch irgendwo im Elsterformular oder hier im ELSTER-Forum von Anfang an glasklar ausdrücken können. So brauchte ich einige Recherche, u.a. auch hier im Forum, um das herauszufinden. Vielen Dank!

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                        #26
                        Was ist denn an der Formulierung

                        Für ein korrektes Steuerberechnungsergebnis tragen Sie jedoch bitte die geleisteten Altersvorsorgebeiträge in der Anlage Zusatzangaben zur Steuerberechnung (Zeile 10/11) ein.

                        unklar?

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