Zitat von MatthiasmachtungernSteuer
					
						
						
							
							
							
							
								
								
								
								
									Beitrag anzeigen
								
							
						
					
				
				
			
		Die Grundlagen für die Ermittlung des Zulagen Anspruchs, insbesondere das RV-Brutto im Jahr davor, darfst und musst du hingegen selbst eintragen.
Wie auch schon mehrfach gesagt wird der Beitrag in den Zusatzangaben zur Erklärung eingetragen, allerdings ausschließlich für die Berechnung.



Kommentar