Ich habe eine Frage zu Elster / Umsatzsteuer-Jahreserklärung:
Eine deutsche Firma erbringt seit 2003 Dienstleistungen (keine Lieferungen) an Unternehmer in Tschechien mit "reverse charge" Regelung (0% USt.) mit ZM-Jahresmeldung, deren Umsätze werden z.b. in der USt. 2023 Erklärung in Zeile 74 "Nicht steuerbare sonstige Leistungen gemäß § 18b Satz 1 Nummer 2 UStG" eingetragen.
Soll man zusätzlich diesen EUR Betrag nochmals in der Zeile 42 Umsätze nach § 3a Abs. 2 UStG eintragen oder genügt der Eintrag in der Zeile 74?
Eine deutsche Firma erbringt seit 2003 Dienstleistungen (keine Lieferungen) an Unternehmer in Tschechien mit "reverse charge" Regelung (0% USt.) mit ZM-Jahresmeldung, deren Umsätze werden z.b. in der USt. 2023 Erklärung in Zeile 74 "Nicht steuerbare sonstige Leistungen gemäß § 18b Satz 1 Nummer 2 UStG" eingetragen.
Soll man zusätzlich diesen EUR Betrag nochmals in der Zeile 42 Umsätze nach § 3a Abs. 2 UStG eintragen oder genügt der Eintrag in der Zeile 74?
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