USt. Reverse-Charge: Zeile 74 und Zeile 42?

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  • Kvert
    Neuer Benutzer
    • 21.08.2019
    • 21

    #1

    USt. Reverse-Charge: Zeile 74 und Zeile 42?

    Ich habe eine Frage zu Elster / Umsatzsteuer-Jahreserklärung:

    Eine deutsche Firma erbringt seit 2003 Dienstleistungen (keine Lieferungen) an Unternehmer in Tschechien mit "reverse charge" Regelung (0% USt.) mit ZM-Jahresmeldung, deren Umsätze werden z.b. in der USt. 2023 Erklärung in Zeile 74 "Nicht steuerbare sonstige Leistungen gemäß § 18b Satz 1 Nummer 2 UStG" eingetragen.

    Soll man zusätzlich diesen EUR Betrag nochmals in der Zeile 42 Umsätze nach § 3a Abs. 2 UStG eintragen oder genügt der Eintrag in der Zeile 74?​
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15394

    #2
    Nein, auf Seite 5 der Erklärung sind nur steuerfreie Umsätze einzutragen.

    Kommentar

    • Kvert
      Neuer Benutzer
      • 21.08.2019
      • 21

      #3
      Hallo,
      in der Zeile 74 sind alle Umsätze einzutragen für die eine Zusammenfassende Meldung abgegeben wurde, also z.b. Dienstleistungen mit reverse charge USt. Regelung an einen EU-Firma mit USt.-IdNr.
      Mit "nicht steuerbar" ist hier nur Deutschland gemeint, die Umsätze sind aber im EU-Ausland steuerbar.
      siehe auch: https://forum.elster.de/anwenderforu...erkl%C3%A4rung

      Die Zeile 74 ist also zwingend einzutragen, die Frage ist nur, ob man auch zusätzlich denselben Betrag in Zeile 42 ausfüllen soll.

      Kommentar

      • mhanft
        Erfahrener Benutzer
        • 07.01.2006
        • 1703

        #4
        Zitat von Kvert Beitrag anzeigen
        Die Zeile 74 ist also zwingend einzutragen, die Frage ist nur, ob man auch zusätzlich denselben Betrag in Zeile 42 ausfüllen soll.
        Natürlich nicht - die ist ja nur für steuerfreie Umsätze (in erster Linie das, was in § 4 UStG steht, plus vielleicht ein paar andere Extrawürste).

        Steuerfrei sind deine Umsätze aber nicht (die Steuer fällt lediglich in einem anderen Land an).

        Kommentar

        • Kvert
          Neuer Benutzer
          • 21.08.2019
          • 21

          #5
          Wieso schreibst du dann hier https://forum.elster.de/anwenderforu...erkl%C3%A4rung das er die ZM-Umsätze in Zeile 74 schreiben soll, was ist der Unterschied?

          Kommentar

          • mhanft
            Erfahrener Benutzer
            • 07.01.2006
            • 1703

            #6
            74 ist ja richtig. Meine Antwort "nicht" bezog sich auf den Satzteil "ob man auch zusätzlich denselben Betrag in Zeile 42 ausfüllen soll.".

            Kommentar

            • Kvert
              Neuer Benutzer
              • 21.08.2019
              • 21

              #7
              ok vielen Dank

              Kommentar

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