Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage KAP - Fehlermeldungen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    Bei der VW u.der Klarna Bank ist das leider nicht so

    Kommentar


      #17
      Bei der VW u.der Klarna Bank ist das leider nicht so
      Die VW-Bank hat bei mir im letzten Jahr nach Erteilung des Freistellungsauftrags Mitte Januar den Steuereinbehalt vom 10.01.2024 sehr wohl korrigiert,

      zu Klarna kann ich nichts sagen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #18
        Ja,dass geht, aber nur bis 31 Januar..Ich war zu spät dran

        Kommentar


          #19
          Ich war zu spät dran
          Dann bleibt nur die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2025. Da musst du bis 2026 warten.

          Wobei: Wenn ich jetzt unseren Freistellungsauftrag bei der VW-Bank erhöhen würde, was ich nicht darf, weil wir das Freistellungsvolumen für

          2025 bereits komplett ausgeschöpft haben, würden mir die Zinsen der nächsten Monate steuerfrei zufließen. Da Ende Juli eine Festgeldanlage

          samt Zinsen fällig wird, wären das mit den monatlichen Tagesgeldzinsen in den nächsten Monaten immerhin über 500 €.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #20
            Hallo,

            ich bin ein bisschen verwirrt. Um welches Jahr handelt es sich denn nun?
            Du kannst dir nämlich nicht aussuchen in welchem Jahr du die Zinsen erklären willst, es gilt das Zuflussprinzip (mit den Ausnahmen zum Jahreswechsel).

            Du schreibst von „Auszahlung im Juni“, handelt es sich dabei vielleicht um Festgeld? Wenn ja, dann gehören die Zinsen komplett in das Jahr der Fälligkeit, es wird nicht aufgeteilt.

            Und falls es 2025 ist so kann der Freistellungsauftrag sicher noch angepasst werden (VW-Bank).
            Zu Klarna: Ist das überhaupt eine deutsche Bank? Ich hatte da mal ein Festgeldangebot, kann mich aber nicht mehr erinnern woher das kam.

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

            Kommentar


              #21
              Um welches Jahr handelt es sich denn nun?
              Der TE hat im Beitrag '#12 geschrieben:

              Die Zinsen die ich bekommen habe, habe ich ja erst im Juni 2025 ausgezahlt bekommen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #22
                Hallo Charlie,

                ja, das hatte ich natürlich gelesen.
                Gleichzeitig hieß es aber, dass eine Änderung des Freistellungsauftrags nur bis Ende Januar möglich sei, was für Erträge aus Juni 2025 aber noch gut ein halbes Jahr Zeit ließe (gemeint ist natürlich der Januar nach Ende des Jahres, alles andere wäre sinnlos).

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                Kommentar

                Lädt...
                X