Hallo, ich bin unsicher, ich bewohne ein Haus zu 1/3 also 30% der gesamten Wohnfläche, demnach 70% vermietet. Die Kosten für das Haus werden anteilmäßig in ELSTER eingegeben - FRAGE: Wie gebe ich in der Spalte abzugsfähiger Anteil ein - 30% oder 70% - bitte helft mir - die Abgabezeit wird nun knapp. Vielen Dank dafür! 
							
						
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 Seit 2023 ist bei verhältnismäßiger Aufteilung der vermietete Anteil anzugeben, in deinem Fall also die 70,00%. In Zeile 56 steht doch: abzugsfähiger Anteil (in %)Wie gebe ich in der Spalte abzugsfähiger Anteil ein - 30% oder 70% -Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
 
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 Nach 1 Stunde LOGISCHEM Überlegen ist das jetzt klar - wenn ich z.B. 1000 Kosten habe und davon 300 selbst tragen muss, dann logischerweise als ABZUGSFÄHIGER ANTEIL 70 % = 700 Euro - vielen lieben Dank für Eure Mühe und Entschuldigung, aber ich hatte einfach Bedenken etwas falsch zu machen, zumal dies ansonten die Kosten vollkommen falsch an das Finanzamt meldet. Aber ich bin manchmal richtig doof und habe es JAHRELANG falsch eingegeben.
 Ich habe immer den Gesamtbetrag eingegeben und davon 30% als abzugsfähig - kann ich mir das die letzten 4 Jahre nochmals in ELSTER als falsch gemeldete Kosten "gutschreiben" ??
 Kommentar
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 Die Prozentangabe des eigengenutzten Teils war zwar bis 2022 zutreffend, bei den Werbungskosten hättest du als Betrag natürlich immer die 70% angebenIch habe immer den Gesamtbetrag eingegeben und davon 30% als abzugsfähig - kann ich mir das die letzten 4 Jahre nochmals in ELSTER als falsch gemeldete Kosten "gutschreiben" ??
 
 müssen. Eine Korrektur bestandskräftiger Steuerbescheide zu deinen Gunsten setzt voraus, dass deinerseits kein grobes Verschulden vorliegt.
 
 Ab einem bestimmten Zeitpunkt wurden die Werte in Mein ELSTER auch auf Plausibilität geprüft, aber das habe ich mir nicht gemerkt.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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