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Eingabe Anlage V 2024 abzuziehende Erhaltungsaufwendungen

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    Eingabe Anlage V 2024 abzuziehende Erhaltungsaufwendungen

    Hallo, ich bin unsicher, ich bewohne ein Haus zu 1/3 also 30% der gesamten Wohnfläche, demnach 70% vermietet. Die Kosten für das Haus werden anteilmäßig in ELSTER eingegeben - FRAGE: Wie gebe ich in der Spalte abzugsfähiger Anteil ein - 30% oder 70% - bitte helft mir - die Abgabezeit wird nun knapp. Vielen Dank dafür!

    #2
    Wie gebe ich in der Spalte abzugsfähiger Anteil ein - 30% oder 70% -
    Seit 2023 ist bei verhältnismäßiger Aufteilung der vermietete Anteil anzugeben, in deinem Fall also die 70,00%. In Zeile 56 steht doch: abzugsfähiger Anteil (in %)
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Um welche Zeilennummer geht's denn? Nach Deinen Abgaben scheint der abzugsfähige Anteil 70 % zu betragen.

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        #4
        Nach 1 Stunde LOGISCHEM Überlegen ist das jetzt klar - wenn ich z.B. 1000 Kosten habe und davon 300 selbst tragen muss, dann logischerweise als ABZUGSFÄHIGER ANTEIL 70 % = 700 Euro - vielen lieben Dank für Eure Mühe und Entschuldigung, aber ich hatte einfach Bedenken etwas falsch zu machen, zumal dies ansonten die Kosten vollkommen falsch an das Finanzamt meldet. Aber ich bin manchmal richtig doof und habe es JAHRELANG falsch eingegeben.
        Ich habe immer den Gesamtbetrag eingegeben und davon 30% als abzugsfähig - kann ich mir das die letzten 4 Jahre nochmals in ELSTER als falsch gemeldete Kosten "gutschreiben" ??

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          #5
          Ich habe immer den Gesamtbetrag eingegeben und davon 30% als abzugsfähig - kann ich mir das die letzten 4 Jahre nochmals in ELSTER als falsch gemeldete Kosten "gutschreiben" ??
          Die Prozentangabe des eigengenutzten Teils war zwar bis 2022 zutreffend, bei den Werbungskosten hättest du als Betrag natürlich immer die 70% angeben

          müssen. Eine Korrektur bestandskräftiger Steuerbescheide zu deinen Gunsten setzt voraus, dass deinerseits kein grobes Verschulden vorliegt.

          Ab einem bestimmten Zeitpunkt wurden die Werte in Mein ELSTER auch auf Plausibilität geprüft, aber das habe ich mir nicht gemerkt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AHA, das war mir nicht bekannt, dann habe ich ja nur 2023 falsch eingegeben, ich lasse es mal auf mich zukommen und behalte es im Hinterkopf, vielen Dank für die Hilfe und Mühe - alles Liebe!

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