Hallo, ich bin unsicher, ich bewohne ein Haus zu 1/3 also 30% der gesamten Wohnfläche, demnach 70% vermietet. Die Kosten für das Haus werden anteilmäßig in ELSTER eingegeben - FRAGE: Wie gebe ich in der Spalte abzugsfähiger Anteil ein - 30% oder 70% - bitte helft mir - die Abgabezeit wird nun knapp. Vielen Dank dafür!
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Eingabe Anlage V 2024 abzuziehende Erhaltungsaufwendungen
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Wie gebe ich in der Spalte abzugsfähiger Anteil ein - 30% oder 70% -Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Nach 1 Stunde LOGISCHEM Überlegen ist das jetzt klar - wenn ich z.B. 1000 Kosten habe und davon 300 selbst tragen muss, dann logischerweise als ABZUGSFÄHIGER ANTEIL 70 % = 700 Euro - vielen lieben Dank für Eure Mühe und Entschuldigung, aber ich hatte einfach Bedenken etwas falsch zu machen, zumal dies ansonten die Kosten vollkommen falsch an das Finanzamt meldet. Aber ich bin manchmal richtig doof und habe es JAHRELANG falsch eingegeben.
Ich habe immer den Gesamtbetrag eingegeben und davon 30% als abzugsfähig - kann ich mir das die letzten 4 Jahre nochmals in ELSTER als falsch gemeldete Kosten "gutschreiben" ??
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Ich habe immer den Gesamtbetrag eingegeben und davon 30% als abzugsfähig - kann ich mir das die letzten 4 Jahre nochmals in ELSTER als falsch gemeldete Kosten "gutschreiben" ??
müssen. Eine Korrektur bestandskräftiger Steuerbescheide zu deinen Gunsten setzt voraus, dass deinerseits kein grobes Verschulden vorliegt.
Ab einem bestimmten Zeitpunkt wurden die Werte in Mein ELSTER auch auf Plausibilität geprüft, aber das habe ich mir nicht gemerkt.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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