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Bescheinigungen werden nicht ins Formular übernommen
@ Charly: Ja so habe ich das auch gelesen. Ich wollte damit anmerken, dass es das Problem auch gibt, wenn man die Vollmachten nach dem "Elster-Verfahren" beantragt hat. Also unabhängig von der Art des Verfahrens.
Bei mir sind für zwei unserer Kinder, für die ich bisher die Einkommensteuererklärung mache, Abrufberechtigungen eingetragen.
Die wurden über Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten > Bescheinigungen anderer Personen beantragt und
mittels Freischaltcode genehmigt. Vollmachten haben mir die Kinder nicht erteilt, die brauche ich auch nicht, weil ich die Bescheiddaten
erhalte und daraus sehe, ob die Steuerbescheide fehlerfrei sind. Bei beiden Kindern funktioniert der Bescheinigungsabruf auch nach
dem Update fehlerfrei.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
aha, die Bescheinigungen werden also in diesem Fall an dieser Stelle schon mal nicht eingelesen ...
also nicht verzagen und anderer Weg: nach "Weiter" öffnet sich der neu angelegte ESt-Fall, dort auf "Bescheinigungen anzeigen" und Hola, die Daten werden angezeigt!
und dort auf "Verfügbare Belege und Bescheinigungen übernehmen" - und "nix passiert", es kommt folgende Meldung:
Und hier erkennt man "des Pudels Kern" - siehe rechts die "Hilfe-Angaben":
1. ID-Nr. ist da, hier kann der Fehler nicht liegen (habe auch in der Vollmacht nachgesehen, hinter der IdNr. steht "aktiv" mit dem Vermerk "eDatenabruf Status: aktiv")
3. Bescheinigungen sind ja (noch) da
2. In der Übersicht "Bescheinigungen und Abrufberechtigungen anderer Personen" ist dieser Stpfl. natürlich nicht in der Aufstellung "Meine Abrufberechtigungen" zu finden, sondern unter "Meine Vollmachten" - und die "geupdatete" Programmroutine sucht an dieser Stelle wahrscheinlich nur nach "einfachen Berechtigungen" aus der Liste "Meine Abrufberechtigungen" und sucht nicht gleichzeitig nach Abrufberechtigungen in der Liste "Meine Vollmachten" ...
Bekomme ich jetzt 1.000€ für meine Fehlersuche / Fehleridentifikation - Leute, das ist doch fast geschenkt, findet Ihr nicht?
Bekomme ich jetzt 1.000€ für meine Fehlersuche / Fehleridentifikation - Leute, das ist doch fast geschenkt, findet Ihr nicht?
Wir sind es gewohnt, hier kostenlos mitzuarbeiten. Auch eine E-Mail an die ELSTER-Hotline wird nicht honoriert. Für dich gibt es da auch keine Ausnahme.
Freundliche Grüße
Charlie24
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Nach meinem Telefonat mit der "technischen" Hotline von Elster habe ich auf deren Wunsch diverse Screenshots per Mail übersandt. Rückmeldung seitdem: NULL
Eigentlich hätte ich gedacht, dass so ein Problem schneller gelöst werden könnte, vor allem, weil es vor dem Update ja einwandfrei funktioniert hat.
Ich möchte ja nicht schwarz sehen, aber Elster arbeitet mit sensiblen Daten, und dann wird vor dem Aufspielen eines Updates eines der wichtigsten Funktionen nicht getestet? Da hätte doch auffallen müssen, dass etwas nicht funktioniert. Zusätzlich erfolgt nicht mal irgendwo eine offizielle Mitteilung nach dem Motto: "Die Funktion XYZ steht zur Zeit leider nicht zur Verfügung" oder habe ich die einfach übersehen?
Und was das Ganze noch viel schlimmer macht: als Berater kontrolliere ich in der Regel die Sachen, bevor ich etwas an das Finanzamt sende. Ich kenne aber auch genügend Leute, die Elster Privat nutzen, und in der Regel von Steuerrecht keine Ahnung haben und sich auf die Richtigkeit oder Ordnungsmäßigkeit des Programmes verlassen...nach diesem Vorgang bekomme ich da schon Falten auf der Stirn.
... und sich auf die Richtigkeit oder Ordnungsmäßigkeit des Programmes verlassen...nach diesem Vorgang bekomme ich da schon Falten auf der Stirn.
Wer Mein ELSTER nutzt, nutzt in der Regel auch die Steuervorausberechnung, da würden fehlende Werte doch sehr vielen Nutzern auffallen.
Im Übrigen tritt der Fehler bei privaten Anwendern überhaupt nicht auf, deren Abrufberechtigungen beruhen ja nicht auf der Vollmachtsdatenbank.
Dass sich die Behebung solcher Fehler solange hinzieht, ist ärgerlich, da gebe ich dir recht.
Freundliche Grüße
Charlie24
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Das Grundkonzept der über Elster angebotenen Programme ist m.E. auch auf die Interessen von Steuerberatern zugeschnitten:
- die Möglichkeit, Profile einzurichten, ist für einen Einmal-jährlich-Normal-Nutzer nicht wirklich wichtig ...
- bei der "Rollenverteilung" in den Profilen kann ausdrücklich die Rolle eines Steuerberaters angegeben werden ab ...
- auch die Supportfunktion wird von Otto-Normal-Nutzer wohl eher nicht oder sehr selten genutzt, eröffnet Steuerberatern aber interessante Möglichkeiten der online-Zusammenarbeit ...
- auch der Zugang für "Organisationen" ist konzeptionell auf Steuerberater zugeschnitten ...
- "Vollmachten verwalten" ist nur von Steuerberatern nutzbar ...
Dass bisher das hinter den Profilen stehende Konzept des automatischen Befüllens verschiedener Formulare nur bruchstückhaft/rudimentär implementiert ist ... na ja ...
Dass zur Zeit der Bescheinigungsabruf nicht funktioniert, wenn man das über "Vollmachten" und nicht über "Berechtigungen" steuert ... na ja ...
Das zeigt aber ein Grundproblem bei Projekten, deren Entwicklung sich über viele Jahre hinzieht und die personell und finanziell viel zu schwach ausgestattet sind: Das "Grundkonzept gerät wegen Personalwechsels in Vergessenheit" - und dann wird halt von den Neuen im Programmierteam einfach mal drauflosprogrammiert ...
Nach meinem Telefonat mit der "technischen" Hotline von Elster habe ich auf deren Wunsch diverse Screenshots per Mail übersandt. Rückmeldung seitdem: NULL
Haben Sie denn keine Mail erhalten mit einem "Ticket"? Wenn nicht, ist da irgendwas schiefgelaufen!
Im Übrigen verweise ich auf meine Empfehlungen in meinem Beitrag #11 - insbesondere das hier:
"Vollmachten verwalten" ist nur von Steuerberatern nutzbar ...
Das stimmt so nicht. Ich habe mich als Vollmachtnehmer registriert und könnte mir von Angehörigen nach § 15 AO durchaus Vollmachten erteilen lassen.
Ich nutze das momentan nicht, weil ich bei den Angehörigen, für die ich die Steuererklärungen erstelle und einreiche, ja die Bescheiddaten erhalte.
Freundliche Grüße
Charlie24
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Moin Charlie24, ich stehe im Moment auf dem Schlauch, denn ich verstehe deinen (sinngemaessen) Satz nicht so ganz: "Ich erhalte von meinen Angehoerigen die Bescheiddaten, also brauche bzw. nutze keine Vollmachten." Kannst du mich mal aufklaeren, warum du meinst, auf die Vollmachten zu verzichten zu koennen? Was meinst du mit "erhalten"? Bekommst du die Bescheiddaten von deinen Angehoerigen oder direkt vom FA ueber Elster? Auch ich habe mich aus dem selben Grund als Vollmachtnehmer registriert und nutze das auch fuer Angehoerige, obwohl ich auch die Bescheiddaten erhalte und deswegen waere ich an deinen Ueberlegungen zu diesem Sachverhalt interessiert.
Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!
Bekommst du die Bescheiddaten von deinen Angehoerigen oder direkt vom FA ueber Elster?
Ich erstelle die Einkommensteuererklärungen für meine Angehörigen in meinem eigenen Konto bei Mein ELSTER. Mir werden deshalb
deren Bescheiddaten und ebenso der Bescheiddatenvergleich zum Abruf bereitgestellt. Insbesondere am Bescheiddatenvergleich kann ich
ja sofort erkennen, ob das Finanzamt den Erklärungen in allen Punkten gefolgt ist, was ich meinen Angehörigen dann per E-Mail mitteile.
Bei der Feststellungserklärung für eine Erbengemeinschaft, wo es keine Bescheiddaten gibt, ist meine Frau als Empfangsbevollmächtigte
eingetragen, der schriftliche Bescheid kommt also ohnehin bei uns an. Ich gebe allerdings bei allen Erklärungen an, dass ich mitgewirkt
habe. Deshalb konnte ich bisher auf Vollmachten verzichten.
Freundliche Grüße
Charlie24
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