Meine Kinder haben u. a. 5 Grundstücke geerbt und werden diese auch ein ganzes Weilchen behalten. Für eines der Grundstücke (ein Acker) gibt es eine Jahrespacht über 50 €. Obwohl der Aufwand in keinem Verhältnis zum Erfolg steht, muss ich mir wohl die Mühe zur Erstellung einer Feststellungserklärung machen?
 
							
						
					Ankündigung
				
					Einklappen
				
			
		
	
		
			
				Keine Ankündigung bisher.
				
			
				
	
Feststellungserklärung für geringen Pacht
				
					Einklappen
				
			
		
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 Wenn du ehrlich sein willst, ist das wohl so. Der frühere BFM Lindner wollte so geringe Erträge zwar mal freistellen, der Bundesrat war aber dagegen.Obwohl der Aufwand in keinem Verhältnis zum Erfolg steht, muss ich mir wohl die Mühe zur Erstellung einer Feststellungserklärung machen?
 
 Ein Fall von R 21.2 Abs. 1 der Einkommensteuerrichtlinien ist das ja nicht.
 Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
 
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 Ja, weil es ein Acker ist. Aber unter dem Strich sind keine Einkünfe angefallen, denn wenn ich die Fahrt eines der Kinder zwecks Besichtigung angebe, dann sind die Werbungskosten höher als die Pachteinnahme. Meines Wissens ist nämlich nicht vorgesehen, diese Fahrtkosten nur bei dem Einzelnen anzugeben. Ich wüsste auch nicht wo.Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenEin Fall von R 21.2 Abs. 1 der Einkommensteuerrichtlinien ist das ja nicht.
 
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 Ich besichtige meine verpachteten Äcker nie, wofür soll das gut bzw. notwendig sein ?Aber unter dem Strich sind keine Einkünfe angefallen, denn wenn ich die Fahrt eines der Kinder zwecks Besichtigung angebeFreundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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 Darüber haben wir schon einmal dikutiert. Es könnte doch sein, dass der Pächter gegen ein gutes Entgelt den Aushub von Baugruben auf deinem Grund verscharrt. Ist in unserer Umgebung schon vorgekommen. Da hat ein Landwirt sich nebenbei als Erdbauer betätigt und leider auch viel steiniges Material auf die Äcker seiner Verpächter deponiert.Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenIch besichtige meine verpachteten Äcker nie, wofür soll das gut bzw. notwendig sein ?
 
 Im vorliegenden Fall wussten meine Kinder nicht einmal wo genau ihre Erbstückle liegen. Es war sozusagen eine Erstbesichtigung.
 
 
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 Ok, einmal kann man da schon hinfahren. Ich komme an 2 meiner 3 verpachteten Flurstücke gelegentlich beim Spazierengehen vorbei.Im vorliegenden Fall wussten meine Kinder nicht einmal wo genau ihre Erbstückle liegen. Es war sozusagen eine Erstbesichtigung.
 
 Ich kenne meine Pächter seit Jahrzehnten und muss da nichts befürchten.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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 Wenn der Anteil pro Kind pro Jahr unter 1.000€ bleibt und keines der Kinder andere Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung hat, dürfte ein Weglassen der Erklärung wohl steuerlich folgenlos bleiben.Zitat von Trekker Beitrag anzeigenObwohl der Aufwand in keinem Verhältnis zum Erfolg steht, muss ich mir wohl die Mühe zur Erstellung einer Feststellungserklärung machen?
 
 Ergo kann Dir das FA nicht gegen das Bein pinkeln.
 
 Ebenso sieht es aus, wenn ein Grundlagenbescheid folgenlos bliebe, weil die Regelung der Kleinbetragsverordnung greift.
 
 Deshalb konkret: Hat eines der Kinder weitere Einkünfte aus VuV?Zuletzt geändert von Alfons_viertel_vor_drei; 07.08.2025, 07:05.
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 Die von dir genannte 1000 € Regelung ist mir nicht bekannt. Die Einzelnen Mitglieder der Grundstücksgemeinschaft können die Feststellungserklärung natürlich weglassen, Aber irgend jemand muss sie einreichen Und dann werden die Sachbearbeiter der Betroffenen informiert. Obwohl pro Nase jeweils nur ein Euro Gewinn anfällt, hat meine Sachbearbeiterin um eine erstmalige Einreichung gebeten.Zitat von Alfons_viertel_vor_drei Beitrag anzeigen
 Wenn der Anteil pro Kind pro Jahr unter 1.000€ bleibt und keines der Kinder andere Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung hat, dürfte ein Weglassen der Erklärung wohl steuerlich folgenlos bleiben.
 Aus einer weiteren Feststellungserklärung haben die Kinder noch einmaj jeweils 600 € Einkünfte aus Vermietung.
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