Meine Kinder haben u. a. 5 Grundstücke geerbt und werden diese auch ein ganzes Weilchen behalten. Für eines der Grundstücke (ein Acker) gibt es eine Jahrespacht über 50 €. Obwohl der Aufwand in keinem Verhältnis zum Erfolg steht, muss ich mir wohl die Mühe zur Erstellung einer Feststellungserklärung machen?
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Keine Ankündigung bisher.
Feststellungserklärung für geringen Pacht
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Obwohl der Aufwand in keinem Verhältnis zum Erfolg steht, muss ich mir wohl die Mühe zur Erstellung einer Feststellungserklärung machen?
Ein Fall von R 21.2 Abs. 1 der Einkommensteuerrichtlinien ist das ja nicht.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenEin Fall von R 21.2 Abs. 1 der Einkommensteuerrichtlinien ist das ja nicht.
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Aber unter dem Strich sind keine Einkünfe angefallen, denn wenn ich die Fahrt eines der Kinder zwecks Besichtigung angebeFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenIch besichtige meine verpachteten Äcker nie, wofür soll das gut bzw. notwendig sein ?
Im vorliegenden Fall wussten meine Kinder nicht einmal wo genau ihre Erbstückle liegen. Es war sozusagen eine Erstbesichtigung.
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Im vorliegenden Fall wussten meine Kinder nicht einmal wo genau ihre Erbstückle liegen. Es war sozusagen eine Erstbesichtigung.
Ich kenne meine Pächter seit Jahrzehnten und muss da nichts befürchten.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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Zitat von Trekker Beitrag anzeigenObwohl der Aufwand in keinem Verhältnis zum Erfolg steht, muss ich mir wohl die Mühe zur Erstellung einer Feststellungserklärung machen?
Ergo kann Dir das FA nicht gegen das Bein pinkeln.
Ebenso sieht es aus, wenn ein Grundlagenbescheid folgenlos bliebe, weil die Regelung der Kleinbetragsverordnung greift.
Deshalb konkret: Hat eines der Kinder weitere Einkünfte aus VuV?Zuletzt geändert von Alfons_viertel_vor_drei; 07.08.2025, 07:05.
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