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Feststellungserklärung für geringen Pacht

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    Feststellungserklärung für geringen Pacht

    Meine Kinder haben u. a. 5 Grundstücke geerbt und werden diese auch ein ganzes Weilchen behalten. Für eines der Grundstücke (ein Acker) gibt es eine Jahrespacht über 50 €. Obwohl der Aufwand in keinem Verhältnis zum Erfolg steht, muss ich mir wohl die Mühe zur Erstellung einer Feststellungserklärung machen?
    Zuletzt geändert von Trekker; 06.08.2025, 10:56.

    #2
    Obwohl der Aufwand in keinem Verhältnis zum Erfolg steht, muss ich mir wohl die Mühe zur Erstellung einer Feststellungserklärung machen?
    Wenn du ehrlich sein willst, ist das wohl so. Der frühere BFM Lindner wollte so geringe Erträge zwar mal freistellen, der Bundesrat war aber dagegen.

    Ein Fall von R 21.2 Abs. 1 der Einkommensteuerrichtlinien ist das ja nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Ein Fall von R 21.2 Abs. 1 der Einkommensteuerrichtlinien ist das ja nicht.
      Ja, weil es ein Acker ist. Aber unter dem Strich sind keine Einkünfe angefallen, denn wenn ich die Fahrt eines der Kinder zwecks Besichtigung angebe, dann sind die Werbungskosten höher als die Pachteinnahme. Meines Wissens ist nämlich nicht vorgesehen, diese Fahrtkosten nur bei dem Einzelnen anzugeben. Ich wüsste auch nicht wo.

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        #4
        Aber unter dem Strich sind keine Einkünfe angefallen, denn wenn ich die Fahrt eines der Kinder zwecks Besichtigung angebe
        Ich besichtige meine verpachteten Äcker nie, wofür soll das gut bzw. notwendig sein ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Ich besichtige meine verpachteten Äcker nie, wofür soll das gut bzw. notwendig sein ?
          Darüber haben wir schon einmal dikutiert. Es könnte doch sein, dass der Pächter gegen ein gutes Entgelt den Aushub von Baugruben auf deinem Grund verscharrt. Ist in unserer Umgebung schon vorgekommen. Da hat ein Landwirt sich nebenbei als Erdbauer betätigt und leider auch viel steiniges Material auf die Äcker seiner Verpächter deponiert.

          Im vorliegenden Fall wussten meine Kinder nicht einmal wo genau ihre Erbstückle liegen. Es war sozusagen eine Erstbesichtigung.

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            #6
            Im vorliegenden Fall wussten meine Kinder nicht einmal wo genau ihre Erbstückle liegen. Es war sozusagen eine Erstbesichtigung.
            Ok, einmal kann man da schon hinfahren. Ich komme an 2 meiner 3 verpachteten Flurstücke gelegentlich beim Spazierengehen vorbei.

            Ich kenne meine Pächter seit Jahrzehnten und muss da nichts befürchten.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Zitat von Trekker Beitrag anzeigen
              Obwohl der Aufwand in keinem Verhältnis zum Erfolg steht, muss ich mir wohl die Mühe zur Erstellung einer Feststellungserklärung machen?
              Wenn der Anteil pro Kind pro Jahr unter 1.000€ bleibt und keines der Kinder andere Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung hat, dürfte ein Weglassen der Erklärung wohl steuerlich folgenlos bleiben.

              Ergo kann Dir das FA nicht gegen das Bein pinkeln.

              Ebenso sieht es aus, wenn ein Grundlagenbescheid folgenlos bliebe, weil die Regelung der Kleinbetragsverordnung greift.

              Deshalb konkret: Hat eines der Kinder weitere Einkünfte aus VuV?
              Zuletzt geändert von Alfons_viertel_vor_drei; 07.08.2025, 07:05.

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