Hallo zusammen,
meine Frau hat bis vor letztem Jahr immer freiberuflich als Klavierlehrerin an 2 Musikschulen gearbeitet, eine davon ist stattliche und die andere ist eine private. Die stattliche Musikschule hat sie letztes Jahr als Angestellte eingestellt und sie arbeitet seitdem hauptberuflich 3 Tage in der stattlichen Musikschule. Von dem monatlichen Gehaltzettel sehe ich dass sie monatlich Steuer, Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung zahlt. Zusätzlich arbeitet sie weiterhin nebenbei freiberuflich weiter an der privaten Musikschule (ein Tag pro Woche) und sie unterrichtet auch zusätzlich eine einzige private Schülerin zu Hause. Von der privaten Musikschule verdient sie so um 400 Euro monatlich (unversteuert) und von der privaten Schülerin nochmal 50 Euro monatlich.
Bei Finanzamt hat man uns gesagt, meine Frau muss die die Anlage EÜR, die Anlage S sowie die Anlage N ausfüllen, soweit alles klar. Zur unseren Frage über die Übungsleiterpauschale von 3000€, ob meine Frau für ihre freiberufliche Nebentätigkeit diese anwenden kann, haben wir leider keine Antwort bekommen. Wir haben eine Fristverlängerung vom Finanzamt bekommen.
Kann mir jemand hier im Forum sagen? Bei der Musikschule handelt es sich um eine privat geführte Musikschule. Wenn meine Frau diese Übungsleiterpauschale nicht anwendet, droht uns eine sehr hohe Nachzahlung aufgrund von meiner Steurklasse 3 und ihrer Steuerklasse 5 und ihrer selbständiger Nebentätigkeit. Wir machen nämlich eine Zusammenveranlagung. Wenn sie doch diese Übungsleiterpauschale anwenden kann, wo kann sie in Anlage EÜR und Anlage S oder Anlage N das eintragen? Im Forum sehe ich so widersprüchliche Information aufgrund der ständigen Änderung im Elster.
Wir bedanken uns für die Hilfe.
Freundliche Grüße, Herrmann
meine Frau hat bis vor letztem Jahr immer freiberuflich als Klavierlehrerin an 2 Musikschulen gearbeitet, eine davon ist stattliche und die andere ist eine private. Die stattliche Musikschule hat sie letztes Jahr als Angestellte eingestellt und sie arbeitet seitdem hauptberuflich 3 Tage in der stattlichen Musikschule. Von dem monatlichen Gehaltzettel sehe ich dass sie monatlich Steuer, Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung zahlt. Zusätzlich arbeitet sie weiterhin nebenbei freiberuflich weiter an der privaten Musikschule (ein Tag pro Woche) und sie unterrichtet auch zusätzlich eine einzige private Schülerin zu Hause. Von der privaten Musikschule verdient sie so um 400 Euro monatlich (unversteuert) und von der privaten Schülerin nochmal 50 Euro monatlich.
Bei Finanzamt hat man uns gesagt, meine Frau muss die die Anlage EÜR, die Anlage S sowie die Anlage N ausfüllen, soweit alles klar. Zur unseren Frage über die Übungsleiterpauschale von 3000€, ob meine Frau für ihre freiberufliche Nebentätigkeit diese anwenden kann, haben wir leider keine Antwort bekommen. Wir haben eine Fristverlängerung vom Finanzamt bekommen.
Kann mir jemand hier im Forum sagen? Bei der Musikschule handelt es sich um eine privat geführte Musikschule. Wenn meine Frau diese Übungsleiterpauschale nicht anwendet, droht uns eine sehr hohe Nachzahlung aufgrund von meiner Steurklasse 3 und ihrer Steuerklasse 5 und ihrer selbständiger Nebentätigkeit. Wir machen nämlich eine Zusammenveranlagung. Wenn sie doch diese Übungsleiterpauschale anwenden kann, wo kann sie in Anlage EÜR und Anlage S oder Anlage N das eintragen? Im Forum sehe ich so widersprüchliche Information aufgrund der ständigen Änderung im Elster.
Wir bedanken uns für die Hilfe.
Freundliche Grüße, Herrmann
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