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NRW Resthof: Welche Grundsteuer? Eilt!

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    NRW Resthof: Welche Grundsteuer? Eilt!

    Hallo,
    noch 2 Tage Zeit!!
    Ein Resthof in NRW auf dem Dorf .
    In den 70ern wurde Landwirtschaft abgemeldet. Danach als EFH angegeben.
    Kosten bis jetzt : ca 300€/Jahr.
    Ort 59368 Werne
    Gewerbemischgebiet, Nachbarn haben z.T. Landwirtschaft.
    Da wir nicht wussten, ob Einheitsverfahren oder Sachwertverfahren, 2* beim zuständigen FA. angerufen. Einmal Hotline, später nochmal eine Festnetznummer, die nicht mehr geschaltet ist. Name des MA. leider nicht notiert. Uns wurde beide Male gesagt: Bleibt beim EFH. wie gehabt. Keine Nutzung.
    Wir haben damals vorab Einspruch eingelegt, vermuten, es würde teurer werden. Tatsächlich knapp 1000€/ Jahr. Danach die Prüfung mit Begründung: Luftbildaufnahme mit 4 Gebäuden. Wir sollen jetzt das Sachwertverfahren anwenden.
    Daten: Haupthaus 1881, /1900-1950 ca. die Scheunen errichtet. Nebengebäude alle desolat.
    2001 gekauft. Finanzierung mit paar Stellplätzen in den Stallungen zur Finanzierung. AFA nur 15 Jahre, mit Besichtigung des Hofes. Feststellung: 30 Jahre geht nicht mehr, dann steht hier nichts mehr. Zu verkommen/ Nass w.g Grundwasser.
    Nichts mehr Wert.
    Alle Mietplätze 2016 gekündigt, kein Gewerbe/ Vermietung .
    Nutze nur eine Garage für meinen Mietwagen als Gewerbe ( Fläche 4% oder weniger).
    Dieses Argument zieht beim FA. Lüdinghausen nicht, wir sollen die Gebäude mit Neubauwert mit angeben.
    Grundstück gesamt um 2800qm.
    Was nun? Die neue Frist zur Abgabe läuft Freitag 24.00 Uhr ab.
    Dann würde es noch viel teurer werden nach diesem Verfahren!
    Welche Argumente zählen bei Kellerersatz (Voll Grundwasser) für eigenen Sammel-Pröddel in den Nebengebäuden, es ist alles selbstgenutzt. ?
    Wer weiß etwas, ich habe nichts gleichartiges gefunden!
    Danke Jörg

    #2
    Hallo vwoldie!

    *****
    Spezielle Sachverhalte erfordern guten steuerlichen Rat - dieses Forum hier ist kein Beratungsforum!

    *****
    In BW - mit eigenem nur für BW gültigen Modell - gibt es diese Internetseite:

    Grundsteuer 1120 x 603.png

    und darunter finden Sie folgende Kacheln mit weiteren Informationen

    grafik.png
    siehe die Kachel "Einreichen eines Gutachtens"

    Suchen Sie für NRW bzw. für das Bundesmodell, falls anwendbar, nach derartigen Seiten!



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      #3
      Hallo vwoldie!

      Jeder kann die neue Grundsteuer zum Anlaß nehmen, über seine Grundstücke sich mal grundsätzlich Gedanken zu machen:

      - Warum bin ich Eigentümer dieser Grundstücke?

      - Kann ich eines oder ein Teil oder alle verkaufen, weil es für mich keinen Sinn mehr macht, das alles zu halten?

      usw.
      Zuletzt geändert von Uwe64; 13.11.2025, 15:49.

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        #4
        Zitat von vwoldie Beitrag anzeigen
        Hallo,
        noch 2 Tage Zeit!!
        Erwarte dir nicht zu viel. Wir Anwender (selten die, die in solchen Threads am Lautesten schreien) haben hier zwar angesichts dessen, dass wegen der obligatorischen Abgabe über Elsterschnittstelle hier viel Bedarf für Support bestand, tausende Fragen zur neuen Grundsteuererklärung beantwortet, die leider entgegen der ursprünglichen Erwartung neben der Technik umso mehr Formularlogik und Formularsemantik betrafen.

        Wir kümmern uns mangels Bezug zum Thema des Forums und noch mehr mangels Kompetenz nicht um Einzelfälle (und da kommen die rechtlichen Grenzen noch gar nicht vor), wo jemand mit seinem FA über Kreuz liegt.

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          #5
          Guten Tag,
          ja, ich bin mir dessen bewusst! Laie.
          Fakt ist, beim BdST. e.v. kann mir auch keiner einen Tipp geben, sowas kam noch nicht vor mit Resthof ohne Landwirtschaft.
          Primär geht es idealerweise darum, Argumente für Einordnung als EFH zu bekommen, die überzeugen.
          Zuletzt geändert von vwoldie; Gestern, 11:45.

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            #6
            Und wenn du deinen Einspruch zurücknimmst? Dann bleibt es zunächst beim bisherigen Wert.

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              #7
              Hallo vwoldie!

              M.W. sind alle (!) Grundsteuermodelle "streng" konzipiert:

              Erstens: streng schematische Wertermittlung ohne Variablen!

              Zweitens: wem der ermittelte Wert zu hoch ist, dem verbleibt einzig (!) die Möglichkeit, ein Gutachten in Auftrag zu geben!

              Vielleicht gibt es noch "Schleichwege" - aber die bekommen Sie wenn es diese gibt beim Steuerberater und nicht hier!

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                #8
                Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
                Und wenn du deinen Einspruch zurücknimmst? Dann bleibt es zunächst beim bisherigen Wert.
                diese Idee ist zuerst mal so i.O. !

                aber: wenn das Finanzamt bei Prüfung des Sachverhaltes zum Ergebnis kommt, der Bescheid ist falsch, dann kann es schon zu einer nachteiligen Bescheidänderung kommen, hierfür gibt es spezielle Änderungsvorschriften!

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                  #9
                  ...So kommt es mir vor. Nachdem wir ja 2,5* soviel zahlen sollten, haben wir ja Einspruch eingelegt. Daraufhin die Luftbilder und "mehrere Gebäude, die ja Gewerblichbgenutzt werden könnten"... .
                  Nach Rücknahme des Einspruchs beharrt der SA auf eine Richtigstellung nach dem Sachwertverfahren.
                  Also nichts mit OK, belassen wir es so , Akte zu sondern " jetzt erst Recht".
                  Es werden wohl mehrere Tausend Euro an Abgaben, die werden und können wir mit einem Gehalt nicht bezahlen, also Verkauf. Aus der Traum.

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                    #10
                    Gewerblich genutzt werden könnten
                    Es kommt aber nach Bundesrecht auf die tatsächliche Nutzung an. Siehe auch § 249 BewG: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__249.html

                    Wie werden denn die ehemaligen landwirtschaftlichen Nebengebäude tatsächlich genutzt ?

                    Ich habe dir mal eine Diskussion aus 2022 verlinkt: https://forum.elster.de/anwenderforu...landwirtschaft
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Hallo vwoldie!

                      Es werden wohl mehrere Tausend Euro an Abgaben, die werden und können wir mit einem Gehalt nicht bezahlen, also Verkauf. Aus der Traum.
                      Nicht so schnell die Flinte ins Korn schmeißen ... !

                      Zuerst mal die Links von Charlie24 in Ruhe ansehen und weiter recherchieren!

                      Dann das Thema "Nachweis niedrigerer Wert mit Gutachten" recherchieren - hier mal ein Treffer zum "Einlesen":


                      Dann mal überlegen, ob der ganze Vorgang nicht mit einem Steuerberater besprochen oder vollständig an diesen übergeben werden sollte - es gibt Steuerberater und auch Bauernverbände, die sich "Land- und forstwirtschafltiche Buchstelle" nennen dürfen, solch ein Berater ist für einen grenzwertigen Sachverhalt wie dem Ihren vielleicht von Vorteil!

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                        #12
                        Danke Euch!!!
                        Teilw. kennen wir durch Querlesen (macht alles meine Frau, vor 30 j. Steuerfachgehilfin, jetzt Zoll) die schon. Doch so richtig passen gie Gesetze nicht. Da der Grundwasserspiegel auf 1,20 bis 1,50m steht, ist der Keller unter Wasser und ich Messi habe quasi alle Scheunen jetzt mit Gedöns vollgestellt.
                        In einem Gebäude eigene Werkstatt eingerichtet, um meine eigenen Autos zu Restaurieren.
                        Lt. Eigennutzung sind Scheunen /Ställe vernachlässigbar und gehen nicht in die Berechnung ein. Eine Vermietung wie im dargelegten Beispiel Blumenladen ist überhaupt nicht möglich. Dazu ist die Grundsubstanz zu schlecht. ( In den frühen 80ern lag sogar der Giebel auf der Straße).
                        Zuletzt geändert von vwoldie; Gestern, 23:28.

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