Hallo,
noch 2 Tage Zeit!!
Ein Resthof in NRW auf dem Dorf .
In den 70ern wurde Landwirtschaft abgemeldet. Danach als EFH angegeben.
Kosten bis jetzt : ca 300€/Jahr.
Ort 59368 Werne
Gewerbemischgebiet, Nachbarn haben z.T. Landwirtschaft.
Da wir nicht wussten, ob Einheitsverfahren oder Sachwertverfahren, 2* beim zuständigen FA. angerufen. Einmal Hotline, später nochmal eine Festnetznummer, die nicht mehr geschaltet ist. Name des MA. leider nicht notiert. Uns wurde beide Male gesagt: Bleibt beim EFH. wie gehabt. Keine Nutzung.
Wir haben damals vorab Einspruch eingelegt, vermuten, es würde teurer werden. Tatsächlich knapp 1000€/ Jahr. Danach die Prüfung mit Begründung: Luftbildaufnahme mit 4 Gebäuden. Wir sollen jetzt das Sachwertverfahren anwenden.
Daten: Haupthaus 1881, /1900-1950 ca. die Scheunen errichtet. Nebengebäude alle desolat.
2001 gekauft. Finanzierung mit paar Stellplätzen in den Stallungen zur Finanzierung. AFA nur 15 Jahre, mit Besichtigung des Hofes. Feststellung: 30 Jahre geht nicht mehr, dann steht hier nichts mehr. Zu verkommen/ Nass w.g Grundwasser.
Nichts mehr Wert.
Alle Mietplätze 2016 gekündigt, kein Gewerbe/ Vermietung .
Nutze nur eine Garage für meinen Mietwagen als Gewerbe ( Fläche 4% oder weniger).
Dieses Argument zieht beim FA. Lüdinghausen nicht, wir sollen die Gebäude mit Neubauwert mit angeben.
Grundstück gesamt um 2800qm.
Was nun? Die neue Frist zur Abgabe läuft Freitag 24.00 Uhr ab.
Dann würde es noch viel teurer werden nach diesem Verfahren!
Welche Argumente zählen bei Kellerersatz (Voll Grundwasser) für eigenen Sammel-Pröddel in den Nebengebäuden, es ist alles selbstgenutzt. ?
Wer weiß etwas, ich habe nichts gleichartiges gefunden!
Danke Jörg
noch 2 Tage Zeit!!
Ein Resthof in NRW auf dem Dorf .
In den 70ern wurde Landwirtschaft abgemeldet. Danach als EFH angegeben.
Kosten bis jetzt : ca 300€/Jahr.
Ort 59368 Werne
Gewerbemischgebiet, Nachbarn haben z.T. Landwirtschaft.
Da wir nicht wussten, ob Einheitsverfahren oder Sachwertverfahren, 2* beim zuständigen FA. angerufen. Einmal Hotline, später nochmal eine Festnetznummer, die nicht mehr geschaltet ist. Name des MA. leider nicht notiert. Uns wurde beide Male gesagt: Bleibt beim EFH. wie gehabt. Keine Nutzung.
Wir haben damals vorab Einspruch eingelegt, vermuten, es würde teurer werden. Tatsächlich knapp 1000€/ Jahr. Danach die Prüfung mit Begründung: Luftbildaufnahme mit 4 Gebäuden. Wir sollen jetzt das Sachwertverfahren anwenden.
Daten: Haupthaus 1881, /1900-1950 ca. die Scheunen errichtet. Nebengebäude alle desolat.
2001 gekauft. Finanzierung mit paar Stellplätzen in den Stallungen zur Finanzierung. AFA nur 15 Jahre, mit Besichtigung des Hofes. Feststellung: 30 Jahre geht nicht mehr, dann steht hier nichts mehr. Zu verkommen/ Nass w.g Grundwasser.
Nichts mehr Wert.
Alle Mietplätze 2016 gekündigt, kein Gewerbe/ Vermietung .
Nutze nur eine Garage für meinen Mietwagen als Gewerbe ( Fläche 4% oder weniger).
Dieses Argument zieht beim FA. Lüdinghausen nicht, wir sollen die Gebäude mit Neubauwert mit angeben.
Grundstück gesamt um 2800qm.
Was nun? Die neue Frist zur Abgabe läuft Freitag 24.00 Uhr ab.
Dann würde es noch viel teurer werden nach diesem Verfahren!
Welche Argumente zählen bei Kellerersatz (Voll Grundwasser) für eigenen Sammel-Pröddel in den Nebengebäuden, es ist alles selbstgenutzt. ?
Wer weiß etwas, ich habe nichts gleichartiges gefunden!
Danke Jörg

Kommentar