Umzug von Formularen zwischen Accounts

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  • tbraun0815
    Neuer Benutzer
    • 01.10.2023
    • 3

    #1

    Umzug von Formularen zwischen Accounts

    Ich habe seit mehr als 10 Jahren ein Elster-Account für meine Steuersachen. Damals gab es noch keine Registrierung mit SteuerID. Jetzt habe ich ein neues Elster-Konto mit SteuerID Registrierung.

    Damit ich das neue Konto sinnvoll nutzen kann, bräuchte ich die gesendeten Formulare aus dem alten Konto. Ist der Umzug irgendwie möglich? Idealerweise würde ich gerne alle Daten (Formulare, Nachrichten) umziehen dann könnte ich das alte Konto platt machen. Damals beim Umstieg von der Desktop-Applikation auf die Web-Applikation ging der Export und Import.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45930

    #2
    Ist der Umzug irgendwie möglich?
    Nein, übermittelte Formulare und Postfachnachrichten kannst du nicht umziehen. Die kannst du nur auf deinen Rechner downloaden

    und dort sichern. Was geht, ist der Transfer von Entwürfen über eine Supportanfrage in dein neues Konto. Mit denen kannst du

    dort dann weiterarbeiten. Ich weiß nicht auswendig, seit wann die Registrierung mit Steuer-ID angeboten wird, Anfang 2013 war

    es jedenfalls bereits möglich. Ich bin froh, dass ich mich damals von Anfang an so registriert habe, mit persönlicher Steuernummer

    wäre damals ebenfalls noch möglich gewesen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • tbraun0815
      Neuer Benutzer
      • 01.10.2023
      • 3

      #3
      > Was geht, ist der Transfer von Entwürfen über eine Supportanfrage in dein neues Konto.​

      Danke, das würde auch schon helfen.

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45930

        #4
        Danke, das würde auch schon helfen.
        Hier habe ich mal die Vorgehensweise beschrieben: https://forum.elster.de/anwenderforu...-transferieren
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        • OnkelDonald
          Neuer Benutzer
          • 15.02.2019
          • 16

          #5
          Ziemlich umständlich mit der Supportanfrage. Eigentlich sieht die DSGVO doch vor, Datenexporte auf Onlineplattformen einfach und schnell zu ermöglichen...

          Kommentar

          • Picard777
            Erfahrener Benutzer
            • 02.05.2006
            • 7872

            #6
            Spontan glaube ich, dass der Art. 20 DSGVO für die Finanzämter nicht gilt, da die Datenverarbeitung nicht auf einer Einwilligung nach Abs. 1a beruht, sondern aufgrund gesetzlicher Grundlage. Keine Ahnung, ob ich da richtig liege.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            • L. E. Fant
              Erfahrener Benutzer
              • 20.09.2013
              • 15381

              #7
              Auch ich kenn mich da nicht aus. Aber der DSGVO geht es ja darum, dass man, wenn man den Anbieter wechselt, die Daten auch dorthin mitnehmen kann. Darum geht es ja hier nicht.
              Außerdem ist Mein Elster ja ein kostenloses Angebot der Steuerverwaltung, die natürlich Steuern primär einnehmen möchte, aber hier nicht aus eigenem wirtschaftlichem Interesse handelt. Ob da auch die Verpflichtung zur Datenbereitstellung besteht, keine Ahnung. Würd mich aber nicht wundern, wenn dem dann eben nicht so ist.

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              • HundKatzeMaus
                Erfahrener Benutzer
                • 31.08.2022
                • 1355

                #8
                Art. 20 Abs. 3 Satz 2 DSGVO besagt sehr deutlich: "Dieses Recht gilt nicht fuer eine Verarbeitung, die fuer die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im oeffentlichen Interesse liegt oder in Ausuebung oeffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen uebertragen wurde."
                Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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