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Absetzung von Steuerberatungskosten(Anl. V), obwohl keine Mieteinnahmen im Folgejahr

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    Absetzung von Steuerberatungskosten(Anl. V), obwohl keine Mieteinnahmen im Folgejahr

    Hallo,

    für das Jahr 2024 sind mir Steuerberatungskosten im Zusammenhang mit der Vermietung entstanden (Anlage V) in Höhe von 150 €.

    Seit 2025 erziele ich keine Einnahmen mehr aus der Vermietung von Immobilien.
    Deshalb habe ich in der Anlage V für 2025 kein Vermietungsobjekt eingetragen.

    Meine Frage:
    Wo kann ich die Steuerberatungskosten aus 2024 in Höhe von 150 € steuerlich geltend machen,
    wenn ich die Anlage V für 2025 mangels Mieteinnahmen nicht ausfüllen kann?

    Hinweis:
    In der Anlage V-Sonstige 2025 habe ich lediglich Einnahmen aus der Verpachtung eines Ackerlands eingetragen:

    Pacht Ackerland – Anlage V-Sonstige, Zeilen 32–36 – 300 €

    Allerdings sind dort keine gesonderten Felder für Werbungskosten erkennbar.​

    #2
    Steuerberatungskosten gehören grundsätzlich zur Einkunftsart, zu der sie gehören. Es kann sich ggf. auch ein negatives Einkommen ergeben.

    Kommentar


      #3
      Dann erfasse die bis 2024 vermietete Immobilie eben 2025 zum letzten Mal in der Anlage V und trag die Kosten für die Überschussermittlung

      bei den nicht umgelegten sonstigen Werbungskosten ein. Die haben ja nichts mit dem verpachteten Ackerland zu tun.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Vielen Dank für die obigen Antworten.

        Eine weitere Frage habe ich noch zur Anlage V – Sonstige 2025:

        Soweit ich es nachvollziehen kann, wurden im Jahr 2024 durch den Steuerberater noch Werbungskosten bzw. eine entsprechende Pauschale für das verpachtete Ackerland berücksichtigt.

        Können in der Anlage für 2025 weiterhin Werbungskosten abgezogen werden?
        Ein entsprechendes Eingabefeld scheint nicht mehr vorhanden zu sein.​

        Kommentar


          #5
          Ein entsprechendes Eingabefeld scheint nicht mehr vorhanden zu sein.​
          Das war noch nie vorhanden, es wird schon immer nur nach den Einkünften gefragt. Wenn du Werbungskosten hast, wie z. B. die Grundsteuer A,

          musst du die extern abziehen.
          ​​
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Danke Charlie24, hab ich das so richtig verstanden?
            "extern abziehen" heißt, dass die Werbungskosten vorher selbst berechnet und von den Einnahmen abgezogen werden dürfen.​

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              #7
              "extern abziehen" heißt, dass die Werbungskosten vorher selbst berechnet und von den Einnahmen abgezogen werden dürfen.​
              Genauso ist das !
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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