Vielen Dank für eure Hilfe. Werde bei der Steuererklärung die BG Bescheid beilegen.
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Frage Pauschbetrag Behinderung
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Probieren kannst du es, allerdings erst ab 2021, vorher gab es für einen GdB von 20 m. W. keinen Behindertenpauschbetrag.Da der Bescheid von der BG ja von 2017 ist kann ich ja nicht rückwirkend für die Vorjahre beantragen
Den Antrag musst du gesondert stellen, mit der Erklärung für 2025 besteht da kein Zusammenhang.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Für Vorjahre beantragen kannst du zwar, aber mit einem förmlichen Einspruch geht das nicht.Nun Versuche ich Einspruch einzulegen und das ganze rückwirkend zu beantragenFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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Hey danke für die Antwort, wie geh ich dann vor ? LgZitat von Charlie24 Beitrag anzeigenFür Vorjahre beantragen kannst du zwar, aber mit einem förmlichen Einspruch geht das nicht.
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Du kannst die nachträgliche Berücksichtigung ab 2021 beantragen, aber wahrscheinlich ist es erst ab 2022 erfolgversprechend.wie geh ich dann vor ?
Die Frist für eine Antragsveranlagung für 2021 ist am 31.12.2025 abgelaufen, damit könnte das Finanzamt argumentieren.
Die Anträge (eventuell für jedes Kalenderjahr einzeln) könnte man mit einer Sonstigen Nachricht stellen, sonst besteht da kein
Bezug zu ELSTER, das ist ja alles Steuerrecht.
Freundliche Grüße
Charlie24
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Das Finanzamt kann für 2021 nicht so argumentieren, denn nach § 170 Abs. 3 AO beginnt die Frist für die Bescheidänderung mit Ablauf des Jahres, in dem die freiwillige Einkommensteuererklärung eingereicht wurde. War das in 2022, wäre somit noch bis zum 31.12.2026 Zeit. Nur wenn Du für 2021 noch keine Einkommensteuererklärung eingereicht hast und Du dazu auch nicht verpflichtet warst, dann wäre Sense nach dem 31.12.2025.Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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