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Frage Pauschbetrag Behinderung

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    #31
    Vielen Dank für eure Hilfe. Werde bei der Steuererklärung die BG Bescheid beilegen.

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      #32
      Jawohl, so machst du das, wo du das einträgst hab ich dir ja in '#7 schon beschrieben.
      Viel Erfolg.

      Gruß - Hans

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        #33
        Hallo zusammen,
        ich möchte heute meine Steuerklärung fertig machen. Da der Bescheid von der BG ja von 2017 ist kann ich ja nicht rückwirkend für die Vorjahre beantragen, da die Vorjahre ja schon rechtskräftig sind oder?

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          #34
          Da der Bescheid von der BG ja von 2017 ist kann ich ja nicht rückwirkend für die Vorjahre beantragen
          Probieren kannst du es, allerdings erst ab 2021, vorher gab es für einen GdB von 20 m. W. keinen Behindertenpauschbetrag.

          Den Antrag musst du gesondert stellen, mit der Erklärung für 2025 besteht da kein Zusammenhang.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #35
            Hallo zusammen. Wie versprochen die Rückmeldung. Steuer haben sie alles anerkannt. Auch die Behinderung von der BG. Nun Versuche ich Einspruch einzulegen und das ganze rückwirkend zu beantragen. Brauche ich dafür was bestimmtes? Lg

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              #36
              Nun Versuche ich Einspruch einzulegen und das ganze rückwirkend zu beantragen
              Für Vorjahre beantragen kannst du zwar, aber mit einem förmlichen Einspruch geht das nicht.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #37
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Für Vorjahre beantragen kannst du zwar, aber mit einem förmlichen Einspruch geht das nicht.
                Hey danke für die Antwort, wie geh ich dann vor ? Lg

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                  #38
                  wie geh ich dann vor ?
                  Du kannst die nachträgliche Berücksichtigung ab 2021 beantragen, aber wahrscheinlich ist es erst ab 2022 erfolgversprechend.

                  Die Frist für eine Antragsveranlagung für 2021 ist am 31.12.2025 abgelaufen, damit könnte das Finanzamt argumentieren.

                  Die Anträge (eventuell für jedes Kalenderjahr einzeln) könnte man mit einer Sonstigen Nachricht stellen, sonst besteht da kein

                  Bezug zu ELSTER, das ist ja alles Steuerrecht.



                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #39
                    Das Finanzamt kann für 2021 nicht so argumentieren, denn nach § 170 Abs. 3 AO beginnt die Frist für die Bescheidänderung mit Ablauf des Jahres, in dem die freiwillige Einkommensteuererklärung eingereicht wurde. War das in 2022, wäre somit noch bis zum 31.12.2026 Zeit. Nur wenn Du für 2021 noch keine Einkommensteuererklärung eingereicht hast und Du dazu auch nicht verpflichtet warst, dann wäre Sense nach dem 31.12.2025.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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