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Rentennachzahlung fehlt bei VaSt-Abruf

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    Rentennachzahlung fehlt bei VaSt-Abruf

    Ein Bürgergeldempfänger hat Ende Oktober 2025 einen Rentenbescheid bekommen, mit dem ab dem 01.01.2023 eine Erwerbsminderungsrente bewilligt wird. Ausgezahlt wurde allerdings nur die Rente ab Dez. 2025. Der fünfstellige Nachzahlungsbetrag wird lt. Bescheid vorläufig nicht ausgezahlt. Sicherlich wird der Nachzahlungsbetrag mit den erhaltenen Bürgergeldleistungen verrechnet. Leider wurde der Betreffende von dem damals zuständigen FA für 2023 zur per Zwangsgeldandrohung zur Abgabe einer Steuererklärung (Frist: 27.03.2026) aufgefordert. Da die Zeit läuft, stelle ich mir jetzt die Frage, ob und falls ja, wie die Nachzahlung steuerlich zu berücksichtigen ist. VaST lieferte nur die Zahlung für den Monat Dezember.

    Um die Frist einzuhalten werde ich den Antrag vermutlich ohne Angabe der Nachzahlung versenden müssen.

    Oder hat hier jemand einen besseren Rat?

    Hinzu kommt, dass ich vor kurzem die Erklärung für 2022 an das aktuell zuständige FA gesendet habe. Die Zwangsgeldandrohung für das Folgejahr kommt aber noch vom damals zuständigen FA.
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