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    Gesendete EST-Erklärung korrigieren

    Hallo Forum,
    ich habe heute Nachmittag erleichtert mein EST-Formular gesendet, um dann beim Nachräumen festzustellen, dass ich einen Fehler gemacht habe :-((.

    Gibt es eine Möglichkeit via Elster eine Korrekturmeldung für eine EST-Erklärung nachzusenden? oder irgendwie anders das versendete Formular zu korrigieren?
    Ich war lange Zeit UST-pflichtig und dort gab es die Möglichkeit einer Korrekturmeldung.

    Herzlichen Dank im voraus für einen Hinweis, wie ich jetzt vorgehen muss/kann.
    Danke
    Ralf

    #2
    Gibt es eine Möglichkeit via Elster eine Korrekturmeldung für eine EST-Erklärung nachzusenden?
    Natürlich ! Starte eine neue Erklärung, dort wird dir angeboten, die Daten der übermittelten Erklärung zu übernehmen.

    Nach der Datenübernahme und dem erneuten Bescheinigungsabruf korrigierst du die Erklärung, speicherst sie nach Überprüfung und Download

    der neuen Steuerberechnung ab und übermittelst sie anschließend kommentarlos erneut. Eine Kennzeichnung als Korrektur ist nicht vorgesehen.

    Das Finanzamt bearbeitet die zuletzt übermittelte Erklärung. Da die Erstübermittlung erst heute erfolgt ist, ist es nicht erforderlich, das Finanzamt zu

    kontaktieren.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie,
      vielen Dank für die Erklärung der Vorgehensweise. Wenn ich morgen wieder fitter bin (als jetzt) versuche ich das mal wie beschrieben.
      Herzlichen Dank
      Ralf

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        #4
        Guten Morgen Charlie,
        auf dem beschriebenen Weg habe ich eine neue EST-Erklärung erstellen können, meinen Fehler korrigiert und das ganze erneut abgesendet.

        Hab Dank für den Hinweis und schöne Ostern.
        Ralf

        Kommentar


          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen

          Das Finanzamt bearbeitet die zuletzt übermittelte Erklärung. Da die Erstübermittlung erst heute erfolgt ist, ist es nicht erforderlich, das Finanzamt zu

          kontaktieren.
          Ich habe eine Frage dazu.
          ich habe aus Versehen eine alte Steuernummer eingetragen und dann meine Steuererklärung übermittelt.
          Dann habe ich genauso gemacht, wie du es beschrieben hast.
          Also neues Formular gestartet, Daten übernommen, korrigiert und wieder eingereicht.

          Unter "Übermittelte Formulare" stehen nun aber 2 Steuererklärungen: Eine mit der alten Steuernummer. Die andere (letzte) mit der richtigen Steuernummer.
          Da du meinst, die werden ehe erst die letzte Steuererklärung abarbeiten, besteht nicht das Risiko, dass das Finanzamt zuerst die letzte Steuererklärung und dann die vorletzte (also die mit der falschen Steuernummer) abarbeiten wird?

          Ich will nicht, dass das Finanzamt dann Ärger macht, weil sie zweimal meine Steuererklärung abarbeiten müssen, weil ich ihnen nicht mitgeteilt habe, dass die vorletzte "ungültig" ist.

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            #6
            Wie es bei 2 Steuererklärungen mit unterschiedlichen Steuernummern aussieht, kann ich dir nicht sagen, das ist ein anderer Fall.

            Die werden vom ELSTER-Annahmeserver ja nicht als Dubletten erkannt und gehen beide an das Finanzamt, zu dem die Steuernummer gehört.

            Ich würde dort anrufen oder, falls das nicht erwünscht ist, eine Sonstige Nachricht unter der gültigen Steuernummer senden und dort mitteilen,

            dass die Erklärung versehentlich zunächst unter einer alten Steuernummer übermittelt wurde.

            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Ich habe so einen Fall: meine Steuerbüro hat für mich die ESTE 2023 im December 2025 übermittelt. Da ich diese Arbeit ab 2024 selber machen wollte (müsste), habe ich mir die Arbeit vom Steuerbüro überprüft und eine enorme Menge von Fehlern und nicht übermittelten Daten festgestellt. Ich habe Steuerbüro über die Fehler im Einzelnen informiert und gefragt ob es einen Sinn hat diese zu korrigieren. Ich möchte nicht die Unmenge Geld für den Steuerbescheid, der mit 0 rauskommt, an Steuerbüro, dazu noch für die fehlerhaften Arbeit, auszugeben. Bekomme auch keine Antwort, wie immer hatl. Ich habe 2023 selber als Entwurf bei Elster angelegt. Kann ich diesen an FA übermitteln? Oder stifte ich damit die Verwirrung und es ist besser den StB abzuwarten und erst dann meinen Entwurf zu übermitteln?

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                #8
                Oder stifte ich damit die Verwirrung und es ist besser den StB abzuwarten und erst dann meinen Entwurf zu übermitteln?
                Wir sind jetzt im Mai 2026 ! Wenn die Erklärung im Dezember 2025 übermittelt wurde, müsste der Steuerbescheid normalerweise

                bereits vorliegen. Geht der Steuerbescheid überhaupt an dich oder hat das Steuerbüro eine Empfangsvollmacht, was normal wäre ?
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Der muss an StB, ist aber noch nicht angekommen. Ich habe FA kontaktiert, sie sagten, dass er noch nicht bearbeitet wurde.
                  Zuletzt geändert von Max-drive; Heute, 13:28.

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                    #10
                    Ich habe FA kontaktiert, sie sagten, dass er noch nicht bearbeitet wurde.
                    Dann hättest du doch auch das Thema Übermittlung einer korrigierten Erklärung abklären können.

                    Wenn du von dem Steuerbüro weg willst, gehört außerdem die Vertretungs- und Bekanntgabevollmacht widerrufen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Wir sind jetzt im Mai 2026 !
                      Genau das ist das erste Problem: ich habe im Juni 2025 (zwar auch spät, aber es gibt Gründe dafür) beim SB abgegeben. Irgendwann Ende November 2025 bekamm ich die Erinnerung vom FA. Nach mehreren Versuchen das SB zu kontaktieren kamm raus "mir fehlen 2 Zahlen" (hier kommen die Emojis " Haarerupfend") Diese 2 Zahlen habe ich nachgereicht (früher wollten sie sie nicht, haben über Jahre die gleiche Dokumente bekommen). Und erst nach dem ich die Übermittlungsdatei verlangt habe, haben sie abgeschickt.

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                        #12
                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Dann hättest du doch auch das Thema Übermittlung einer korrigierten Erklärung abklären können.

                        Wenn du von dem Steuerbüro weg willst, gehört außerdem die Vertretungs- und Bekanntgabevollmacht widerrufen.
                        Zuerst wusste ich nicht, dass dort so viele Fehler sind und danach wollte ich nocht vom SB Antwort bekommen. Aber weil es immer noch keine Antwort kommt, werde ich die FA fragen.
                        Über den Wiederruf wusste ich nicht, danke. Finde bestimmt im Internet, wie das geschrieben wird. Muss aber erst wahrscheinlich mit dem FA klären, wie ich 2023 korrigieren kann oder lieber lassen soll, oder erst den StBescheid abwarten.

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                          #13
                          Muss aber erst wahrscheinlich mit dem FA klären, wie ich 2023 korrigieren kann oder lieber lassen soll, oder erst den StBescheid abwarten.
                          Nicht nur wahrscheinlich ! Ich würde das Anfang nächster Woche abklären. Wenn die Erklärung noch nicht bearbeitet wurde, ist eine Korrektur

                          m. E. sinnvoller als ein Einspruch gegen den Steuerbescheid, mit dem das Finanzamt wieder zusätzliche Arbeit hat.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Danke Charlie24, für den Tipp, mache gleich am Montag.

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