Fehler bei der Registrierung als Vollmachtnehmer

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  • Claus5858
    Benutzer
    • 14.04.2026
    • 38

    #1

    Fehler bei der Registrierung als Vollmachtnehmer

    Sehr geehrte/r Mein ELSTER-Nutzer/in,

    ihre Registrierung als Privatpersonen (Angehörige § 15 AO) am 14.04.2026 konnte nicht erfolgreich abgeschlossen werden. Hinweis: Die angegebene Adresse führte bei der Registrierung als Vollmachtnehmer zu einem Abbruch der die Verarbeitung verhinderte. Bitte prüfen Sie, ob folgende Adresse zu verwenden ist: ********** und wiederholen Sie die Registrierung als Vollmachtnehmer.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihre Finanzverwaltung


    FAQ ist nicht hilfreich Ich glaube, die Adresse ist wie im GINSTER-Verzeichnisdienst. Wie kann man das übrigens prüfen?​

  • Gerald v. R.
    Erfahrener Benutzer
    • 04.07.2024
    • 260

    #2
    Hallo,

    die Fehlermeldung gibt dir doch die Antwort.

    "Bitte prüfen Sie, ob die folgende Adresse zu verwenden ist: Adresse"

    Du selbst müsstest doch jetzt wissen und entscheiden ob diese Adresse stimmt und wenn ja sollst du dich mit genau dieser nochmal als Vollmachtnehmer registrieren.

    Kommentar

    • Claus5858
      Benutzer
      • 14.04.2026
      • 38

      #3
      Der eigentliche Fehler ist: „Die angegebene Adresse führte bei der Registrierung als Vollmachtnehmer zu einem Abbruch, der die Verarbeitung verhinderte.“

      Die Adresse ist korrekt, und ich habe es mehrmals versucht.

      Kommentar

      • Gerald v. R.
        Erfahrener Benutzer
        • 04.07.2024
        • 260

        #4
        Laut deinem eigenen FAQ Link wird deine Adresse beim Antrag mit der Adresse vom Verzeichnisdienst abgeglichen. Schon wenn dort eine Abkürzung anders ist führt das zum Fehler (auch wenn die Adresse eigentlich die gleiche ist.

        Darum liefert dir die Fehlermeldung ja eine Adresse lauf Verzeichnisdienst mit und du musst jetzt prüfen ob das passt.

        Kommentar

        • Claus5858
          Benutzer
          • 14.04.2026
          • 38

          #5
          Okay, klar, du meinst also, dass die Adresse in ***** eigentlich aus dem Verzeichnisdienst kommt und nicht die ist, die ich eingegeben habe. Aber das Problem ist, sie sehen gleich aus. Ich habe „Einigestr.“ (mit Punkt) wie im Verzeichnisdienst verwendet.

          Kommentar

          • Gerald v. R.
            Erfahrener Benutzer
            • 04.07.2024
            • 260

            #6
            Ich vermute es zumindest so.

            Im Zweifel hilft hier sonst nur eine Rücksprache bei deinem Bearbeiter im Finanzamt, der kann dir sagen wie deine Adresse hinterlegt ist oder ein Blick auf dienen Steuerbescheid.


            Sollte es da doch Abweichungen geben, wäre eine Rückinfo interessant, sollte das Problem bei anderen auch mal auftreten.

            Kommentar

            • Claus5858
              Benutzer
              • 14.04.2026
              • 38

              #7
              Das Problem besteht immer noch. Zumindest bin ich sicher, dass die Adresse korrekt eingegeben wurde.

              Erkennt jemand von ELSTER diesen *** Fehler?

              Kommentar

              • Claus5858
                Benutzer
                • 14.04.2026
                • 38

                #8
                Kann sich eigentlich jeder unter

                „für Angehörige i. S. d. § 15 AO“

                registrieren, oder gibt es da Einschränkungen?

                Kommentar

                • L. E. Fant
                  Erfahrener Benutzer
                  • 20.09.2013
                  • 15381

                  #9
                  Das ist für Angehörige i. S. d. § 15 AO gedacht.

                  Kommentar

                  • Claus5858
                    Benutzer
                    • 14.04.2026
                    • 38

                    #10
                    Okay, jeder ist mit irgendjemandem verwandt.

                    Ich spreche gerade von der Registrierung als Vollmachtnehmer — nicht davon, die eigentliche Vollmacht zu bekommen.

                    Die Frage ist: Gibt es dafür irgendwelche Voraussetzungen?

                    Zum Beispiel: Bei „inländische Steuerberater i. S. d. § 3 StBerG“ könnte die Voraussetzung sein, dass man als Steuerberater registriert ist.

                    Ich frage aber nach „für Angehörige i. S. d. § 15 AO“: Gibt es dafür besondere Voraussetzungen, oder kann sich jede Person mit Steuernummer / IdNr. dafür registrieren?

                    Ich hoffe, das macht die Frage klarer.

                    Kommentar

                    • Gerald v. R.
                      Erfahrener Benutzer
                      • 04.07.2024
                      • 260

                      #11
                      Zitat von Claus5858 Beitrag anzeigen
                      Das Problem besteht immer noch. Zumindest bin ich sicher, dass die Adresse korrekt eingegeben wurde.

                      Hast du denn die Registrierung als Vollmachtnehmer mit der Anschrift aus dem Fehlerhinweis wiederholt?

                      Kommentar

                      • Charlie24
                        Erfahrener Benutzer
                        • 14.03.2014
                        • 45930

                        #12
                        Gibt es dafür besondere Voraussetzungen, oder kann sich jede Person mit Steuernummer / IdNr. dafür registrieren?
                        Voraussetzung für eine Registrierung als Vollmachtnehmer ist ein Konto bei Mein ELSTER. Mehr braucht man dafür m. W. nicht.

                        Ich habe mich im Juli 2024 erfolgreich als Vollmachtnehmer (Privatperson) registriert und eine VollmachtnehmerID mitgeteilt bekommen.

                        Theoretisch könnte ich jetzt für die Kinder, deren Steuererklärung ich übermittle, Vollmachten für Angehörige nach § 15 AO beantragen.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                        Kommentar

                        • L. E. Fant
                          Erfahrener Benutzer
                          • 20.09.2013
                          • 15381

                          #13
                          Zitat von Claus5858 Beitrag anzeigen
                          Okay, jeder ist mit irgendjemandem verwandt.
                          Deshalb der Hinweis auf § 15 AO.

                          Kommentar

                          • Claus5858
                            Benutzer
                            • 14.04.2026
                            • 38

                            #14
                            Charlie24 Kannst du bitte bestätigen: Bei „Registrierung als Vollmachtnehmer“ bedeutet „Natürliche Person“ ich selbst, also der Besitzer vom ELSTER-Konto — und nicht die Person, die ich vertreten will?​

                            Kommentar

                            • L. E. Fant
                              Erfahrener Benutzer
                              • 20.09.2013
                              • 15381

                              #15
                              Die Angaben im Formular Registrierung als Vollmachtnehmer sind für den Vollmachtnehmer selbst zu machen.

                              Kommentar

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