Liebes Forum,
falls jemand von der Bank eine Verlustbescheinigung erhält und diese in der Anlage KAP angibt, reicht es dann aus nur die Kapitalerträge zu erklären die zum Aufbrauch des Verlustes ausreichen (z.B. 5000 Euro Verlust -> 5001 Euro Kapitalerträge angeben) oder müssen bei der Angabe von Verlusten automatisch alle Kapitalerträge erklärt werden? Bei den Erträgen würde es sich ausschließlich um Kapitalerträge handeln, welche bereits der Abgeltungssteuer unterlegen haben bzw. von dieser freigestellt sind.
Vielen Dank für die Hilfe
falls jemand von der Bank eine Verlustbescheinigung erhält und diese in der Anlage KAP angibt, reicht es dann aus nur die Kapitalerträge zu erklären die zum Aufbrauch des Verlustes ausreichen (z.B. 5000 Euro Verlust -> 5001 Euro Kapitalerträge angeben) oder müssen bei der Angabe von Verlusten automatisch alle Kapitalerträge erklärt werden? Bei den Erträgen würde es sich ausschließlich um Kapitalerträge handeln, welche bereits der Abgeltungssteuer unterlegen haben bzw. von dieser freigestellt sind.
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