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Anlage KAP / Alle Kapitalerträge für Verrechnung von Verlusten angeben?

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    Anlage KAP / Alle Kapitalerträge für Verrechnung von Verlusten angeben?

    Liebes Forum,

    falls jemand von der Bank eine Verlustbescheinigung erhält und diese in der Anlage KAP angibt, reicht es dann aus nur die Kapitalerträge zu erklären die zum Aufbrauch des Verlustes ausreichen (z.B. 5000 Euro Verlust -> 5001 Euro Kapitalerträge angeben) oder müssen bei der Angabe von Verlusten automatisch alle Kapitalerträge erklärt werden? Bei den Erträgen würde es sich ausschließlich um Kapitalerträge handeln, welche bereits der Abgeltungssteuer unterlegen haben bzw. von dieser freigestellt sind.

    Vielen Dank für die Hilfe

    #2
    Ich persönlich würde in diesem Fall alle Kapitalerträge erklären. Da das Finanzamt zunächst die Verluste mit den positiven Kapitalerträgen verrechnet,

    solltest du in deinem Beispiel mindestens 6.001 € positive Kapitalerträge erklären, um den Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € voll auszuschöpfen.

    Natürlich kann man die Angaben zum tatsächlich beanspruchten Sparer-Pauschbetrag auch auf die Zeilen 16 und 17 aufteilen, aber das erspart

    das Rechnen ja auch nicht
    Zuletzt geändert von Charlie24; Heute, 13:23.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo,

      ich würde auch zur vollständigen Erklärung raten, insbesondere wenn jemand sowas schon fragen muss ist das sicherer.

      Du kannst es aber auch wie von dir gedacht machen, also die Verluste und mehr oder weniger genau dazu passende Gewinne erklären. Wichtige Punkte dabei:
      1. muss der bei anderen Banken in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag in Zeile 17 eingetragen werden.
      2. muss beachtet werden, dass Aktienverluste nicht mit Sonstigen Gewinnen verrechnet werden können (wer das nicht verstanden hat der sollte lieber doch alles erklären).
      3. steht der Sparer-Pauschbetrag hinten an, die Verluste werden zuerst ausgeglichen (u.U. verfallen die 1.000 Euro dann).
      4. falls ausländische Quellensteuern angerechnet werden sollen muss dazu beim Finanzamt auch eine Steuer herauskommen (mit Abgeltungsteuer von nicht erklärten Banken wird nicht verrechnet).
      5. immer ganze Banken erklären, also nicht nur den Teil den man braucht.

      Wie du siehst gibt es schon ein paar Fallstricke, daher ist wie schon gesagt die komplette Erklärung sicherer. Wer hingegen weiß was er tut und auch die Berechnung von Elster nachvollziehen und somit alles gegenchecken kann, der darf auch gerne nur teilweise erklären, zulässig ist das.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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